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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 21. Juli 2009

    LG Essen, Urteil vom 20.04.2009, Az. 4 O 368/08
    §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 BGB

    Das LG hat entschieden, dass eine Gesellschaft, die einen Newsletter-Versand ohne sog. Double-Opt-in anbietet, selbst als Störerin in Anspruch genommen werden kann, wenn Dritte durch das Fehlen des Double-Opt-ins ohne Wissen und Wollen in den Newsletter-Versand aufgenommen werden können. Beim Double-Opt-in wird dem zukünftigen Adressaten nach Eintragung seiner Adresse in eine Liste zunächst eine E-Mail zugesandt, auf der ein Link zu aktivieren ist, dass der Adressat mit dem Empfang des Newsletters einverstanden ist. Das sog. Single-Opt-in-Verfahren, bei dem der Empfänger durch einmalige Eintragung in die Abonnentenliste des Versenders dem Empfang von E-Mails zustimmt, sei nicht geeignet ist, die Störereigenschaft zu beseitigen.
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