IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 19. April 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 25.10.2012, Az. I ZR 169/10
    §§ 305 ff. BGB, § 339 BGB; § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass Einwilligungen in Werbeanrufe, die Verbraucher im Rahmen von Gewinnspielen abgeben, nur dann wirksam erteilt sind, wenn sie in Kenntnis der Sachlage und für den konkreten Fall erklärt werden. Dafür müsse der Verbraucher vor Erteilung der Einwilligung hinreichend darauf hingewiesen werden, dass Werbeanrufe erfolgen werden und für welche Unternehmen er seine Einwilligung hierzu erteilt. Eine wirksame Einwilligung könne auch durch Ankreuzen einer entsprechend konkret vorformulierten Erklärung erteilt werden, wenn sie in einem gesonderten Text oder Textabschnitt ohne anderen Inhalt enthalten sei. Diese Voraussetzungen seien vorliegend jedoch nicht erfüllt gewesen. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 6. Februar 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammKG Berlin, Beschluss vom 29.10.2012, Az. 5 W 107/12
    § 307 Abs. 1 S. 2 BGB, § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG

    Das KG Berlin hat entschieden, dass eine AGB-Klausel in einem Gewinnspiel, nach welcher der Verbraucher seine Einwilligung in werbende Telefonanrufe erteilt, ohne dass die zu bewerbende Produktgattung genannt ist, intransparent und damit unwirksam ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 30. März 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Bonn, Urteil vom 12.01.2012, Az. 11 O 49/11
    § 7 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 Nr. 2 UWG, § 8 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 3 UWG

    Das LG Bonn hat entschieden, dass Werbeanrufe der Telekom (z.B. für Telekommunikations-Dienstleistungsverträge oder für Verträge über den Empfang von digitalem Femsehen) unzulässig sind, wenn die Telekom keine wirksame Einverständniserklärung des angerufenen Kunden vorweisen kann. Dafür sei die Telekom auch beweisbelastet. Vorliegend hatte die Telekom behauptet, einige Kunden hätten ihre Einwilligung im Rahmen eines Gewinnspiels erteilt, konnte allerdings zum Zeitpunkt der Verhandlung nicht einmal die Teilnahme der benannten Kunden an dem Spiel belegen. In anderen aufgeführten Fällen von unerwünschten Telefonanrufen urteilte das Gericht, dass ein bereits vorgesetztes Häkchen zur Einwilligung in Werbeanrufe in einem Vertrag unter der Rubrik Vertragspartner / All­gemeine Geschäftsbedingungen / Datenschutzerklärung nicht ausreiche, da die Einwilligung für Werbung immer gesondert zu erteilen sei. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 22. September 2011

    LG Berlin, Beschluss vom 06.08.2011, Az. 15 O 762/04
    § 890 ZPO

    Das LG Berlin hat nach einer Pressemitteilung des Vereins Verbraucherzentrale Bundesverband gegen ein Telekommunikationsunternehmen ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000,00 EUR verhängt, weil dieses zum wiederholten Male gegen eine gerichtliche Unterlassungsverfügung verstoßen hatte. Eine angeblich im Rahmen eines Gewinnspiels im Internet erteilte Einwilligung von Verbrauchern in den Erhalt von Werbeanrufen konnte nicht belegt werden. Da Telefonwerbung einen massiven Eingriff in die Privatsphäre darstelle, sei besondere Sorgfalt des anrufenden Unternehmens bei der Vergewisserung, ob eine wirksame Einwilligung vorliege, an den Tag zu legen.

  • veröffentlicht am 1. Juli 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOVG NRW, Urteil vom 25.05.2011, Az. 13 B 339/11
    § 7 Abs. 1 S.1, Abs. 2 Nr. 2 UWG; §§ 67 Abs. 1 S.1; 102 Abs. 2 TKG

    Das OVG NRW hat entschieden, dass die Bundesnetzagentur rechtmäßigerweise einer sog. Verbindungsnetzbetreiberin – in deren Netz Diensteanbieter (hier: die Antragstellerin), die zumindest zum Teil im Ausland ansässig sind, ihre Rufnummern schalten lassen – die Rechnungslegung und Inkassierung von abgerechneten Telekommunikationsentgelten untersagen kann. Die Antragstellerin hatte die Rufnummern rechtswidrig benutzt, indem sie – bei unterdrückter Telefonnummer – unzulässig Werbung im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 2 Nr. 2 UWG betrieben hatte. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 4. Juni 2011

    BGH, Urteil vom 14.04.2011, Az. I ZR 50/09
    § 4 Nr. 5 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass die bloße Möglichkeit, die Angabe einer Telefonnummer im Rahmen eines Gewinnspiels zu widerrufen („Zur Gewinnbenachrichtigung und für weitere interessante telefonische Angebote der … GmbH aus dem Abonnementbereich, freiwillige Angabe, das Einverständnis kann jederzeit widerrufen werden“) gegen das Transparenzgebot des UWG verstoße. Vorliegend sei die Angabe der Telefonnummer als Teilnahmebedingung zu werten gewesen und dem Verbraucher werde vermittelt, dass die Angabe der Nummer für seine Chancen bei der Teilnahme günstiger sei. Ob dies tatsächlich der Fall sei, werde dem Vebraucher jedoch nicht vermittelt. Ein Verstoß gegen das Transparenzgebot liege somit vor. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 3. April 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 05.10.2010, Az. I ZR 46/09
    § 7 Abs. 2 Nr. 2 Fall 1 UWG (2004); § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO

    Der BGH hat entschieden, dass der Unterlassungsantrag bei belästigender Telefonwerbung nicht auf den Gegenstand der ursprünglichen Werbung beschränkt werden muss. Zitat: „Im Fall des § 7 Abs. 2 Nr. 2 Fall 1 UWG besteht das Charakteristische der Verletzungshandlung in dem unverlangten Werbeanruf gegenüber einem Verbraucher. Wofür geworben wird, ist dagegen irrelevant. Werbeanrufe gehen häufig von Callcentern oder anderen vergleichbaren Dienstleistungserbringern aus, bei denen der Gegenstand der Werbung beliebig austauschbar ist. Etwas anderes hat dann zu gelten, wenn ein Gewerbetreibender einen Werbeanruf für die Waren oder Dienstleistungen vornimmt, die Gegenstand seines Geschäftsbetriebs sind. Hier reicht die durch die Verletzungshandlung begründete Wiederholungsgefahr grundsätzlich nicht über den Unternehmensgegenstand hinaus. Für eine derartige gegenständliche Beschränkung ist im Streitfall nichts ersichtlich.“ Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 19. März 2011

    OLG Stuttgart, Urteil vom 11.11.2010, Az. 2 U 29/10
    § 7 UWG

    Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass die Anmeldung bei einem Gewinnspiel im Internet nicht gleichzeitig eine Einwilligung in den Erhalt von Werbeanrufen darstellt. Eine solche Anmeldung unter Verwendung von Daten, die in jedem Telefonverzeichnis frei zugänglich seien und die somit jedermann abrufen und insoweit (miss-)brauchen könne, reiche nicht zum Nachweis einer Einwilligung in spätere Anrufe aus. Die Identität des Anmeldenden könne auf diese Weise nicht sicher gestellt werden. Im vorliegenden Fall hatten die Zeuginnen, die später durch Werbeanrufe belästigt wurde, angegeben, sich gar nicht für ein Gewinnspiel angemeldet zu haben. Das Gericht befand diese Aussagen für glaubwürdig, zumal eine Zeugin noch nicht einmal eine Computer besaß. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 15. Februar 2011

    BGH, Urteil vom 10.02.2011, Az. I ZR 164/09
    §§ 3; 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass zum Nachweis der Einwilligung in Werbeanrufe (nicht Werbe-Mails oder -Faxnachrichten!) das landläufig verwendete Double-Opt-in-Verfahren nicht ausreicht. Aus der Pressemitteilung Nr. 29/2011 des BGH: „Im Streitfall hatte … [die Beklagte] das Einverständnis der angerufenen Verbraucher nicht nachgewiesen. Für diesen Nachweis kommt insbesondere der Ausdruck einer E-Mail des angerufenen Verbrauchers in Betracht, in der er sich ausdrücklich mit der Werbung einverstanden erklärt. Die Speicherung der entsprechenden E-Mail ist dem Werbenden ohne weiteres möglich und zumutbar. Diesen Nachweis hat die [Beklagte] nicht geführt, sondern sich nur allgemein auf die Einhaltung des Double-Opt-In-Verfahrens berufen. Dieses elektronisch durchgeführte Double-Opt-In-Verfahren ist von vornherein ungeeignet, um ein Einverständnis von Verbrauchern mit Werbeanrufen zu belegen. Zwar kann bei Vorlage der dabei angeforderten elektronischen Bestätigung angenommen werden, dass der – die Einwilligung in Werbeanrufe enthaltende – Teilnahmeantrag für das Online-Gewinnspiel tatsächlich von der angegebenen E-Mail-Adresse stammt. Damit ist aber nicht sichergestellt, dass es sich bei der angegebenen Telefonnummer tatsächlich um den Anschluss des Absenders der Bestätigungs-E-Mail handelt. Es kann zahlreiche Gründe für die versehentliche oder vorsätzliche Eintragung einer falschen Telefonnummer geben. Das Gesetz verlangt aber zwingend, dass der konkret angerufene Teilnehmer vor dem Werbeanruf ausdrücklich sein Einverständnis erklärt hat.

  • veröffentlicht am 25. Januar 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG München I, Urteil vom 30.12.2010, Az. 1 HK O 7394/10 – nicht rechtskräftig
    § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG

    Das LG München I hat die engen Grenzen sog. Cold Calls (unerbetener Werbeanrufe) noch einmal aufgezeigt. Für ein vermutetes sachliches Interesse des Angerufenen spräche weder der Umstand, dass sich ein Unternehmen in Branchenverzeichnisse und Telefonbücher mit seiner Telefonnummer habe eintragen lassen noch das generelle kaufmännische Interesse, Lohnnebenkosten einzusparen. Die konkret erfolgte Kontaktaufnahme habe gleichermaßen schriftlich erfolgen können, so dass die Werbeanrufe als unlautere Belästigung angesehen wurden.

I