Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Die Übernahme von geschützten Programm-Informationen von Fernsehsendern (Texte und Bilder) für einen elektronischen TV-Guide ist unzulässigveröffentlicht am 6. September 2012
BGH, Urteil vom 27.03.2012, Az. KZR 108/10
§ 50 UrhG; § 18 UrhWG; § 20 Abs. 1 GWB
Der BGH hat entschieden, dass Text- und Bildbeiträge, die von Fernsehsendern zur Information über ihr Programm im Internet bereit gestellt werden, urheberrechtlich geschützt sind und nicht ohne Erlaubnis für einen kostenlosen elektronischen TV-Guide übernommen werden dürfen. Den Einwand des Betreibers eines elektronischen Programmführers, dass es sich um eine Berichterstattung über Tagesereignisse handele (Rechtsfertigungsgrund des § 50 UWG), ließ der Senat nicht gelten. Die Tatsache, dass die Beiträge Printverlagen hingegen unentgeltlich zur Verfügung gestellt würden, stelle auch nicht per se eine kartellrechtlich relevante Ungleichbehandlung dar. Hierzu müssten jedoch noch weitere Feststellungen getroffen werden. Zum Volltext der Entscheidung: - BVerwG: Abschöpfung von Gewinn aus Werbeeinnahmen eines TV-Senders zulässig, wenn Fernsehsendung rechtswidrig erfolgt / Das Bimmel Bingo des Stefan Raab bei TV totalveröffentlicht am 24. Mai 2012
BVerwG, Urteil vom 23.05.2012, Az. 6 C 22.11
§ 47 RdFunkZArbVtr BE/BB vom 01.08.2001, § 69 Abs 1 RdFunkZArbVtr BE/BB vom 01.08.2001, § 69 Abs 3 RdFunkZArbVtr BE/BB vom 01.08.2001, § 71 Abs 5 RdFunkZArbVtr BE/BB vom 01.08.2001, § 1 Abs 2 RdFunkStVtr BEDas BVerwG hat entschieden, dass Werbeeinnahmen aus rechtswidrig ausgestrahlten Fernsehsendungen abgeschöpft werden dürfen. Im vorliegenden Fall hatte die Medienanstalt Berlin-Brandenburg beanstandet, dass der Sender ProSieben Beiträge mit dem Titel „Bimmel Bingo“ in der Sendereihe „TV total“ gesendet hatte, in denen zur Nachtzeit Personen aus dem Schlaf gerissen und deren Reaktion dokumentiert wurde. Dadurch sei das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen und ihr Recht am eigenen Bild verletzt worden. Das Wachklingeln und die Störung der Nachtruhe sei geeignet gewesen, die körperliche Unversehrtheit sowie das Wohlbefinden der Betroffenen bis hin zur Zufügung erheblicher Schäden zu beeinträchtigen. Die Pressemitteilung Nr. 48/2012 des BVerwG in Auszügen: (mehr …)
- BGH: Zum Anspruch eines Videoherstellers auf Werbeerlöse bei unberechtigtem Postingveröffentlicht am 22. Februar 2011
BGH, Urteil vom 25.03.2010, Az. I ZR 130/08
§§ 97 Abs. 1 Satz 2 UrhG a.F. i.V.m. 242 BGBDer BGH hat entschieden, dass der Hersteller eines Videos, welches – ohne Einverständnis des Herstellers – auf einem Internetportal gezeigt wird, wo Nachrichten und Werbung verbreitet werden, Anspruch auf Auskunft über die erzielten Werbeeinahmen hat, um seinen Schadensersatzanspruch berechnen zu können. Allerdings könne der Kläger eine Aufgliederung der Werbeeinnahmen nach den einzelnen Werbeformen nicht beanspruchen. Der BGH definierte die Voraussetzungen wie folgt: Der unselbständige Anspruch auf Auskunftserteilung zur Vorbereitung der Berechnung eines Schadensersatzanspruchs setze voraus, dass die Beklagte widerrechtlich und schuldhaft ein dem Kläger nach dem Urheberrechtsgesetz zustehendes Recht verletzt habe, dem Kläger aufgrund dieser Rechtsverletzung ein Schadensersatzanspruch zustehe, zu dessen Berechnung die Auskunft erforderlich sei und der Kläger in entschuldbarer Weise über den Umfang des Anspruchs im Unklaren sei, während die Beklagte unschwer Aufklärung geben könne. Diese Voraussetzungen wurde vorliegend bejaht. Zum Volltext der Entscheidung:
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