IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 23. September 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtDie Suchmaschine Google erweitert ein weiteres Mal ihr Angebot: Kürzlich wurde der Marktplatz für graphische Online-Werbung in Betrieb genommen, wie die FAZ berichtet (JavaScript-Link: FAZ). Bei „Doubleclick Ad Exchange“ werden freie Werbeflächen im Internet angeboten, die in einem Echtzeit-Auktionssystem an den Meistbietenden versteigert werden. Die Konkurrenz wird damit aufgeschreckt, eine Allianz zur Reichweitenerhöhung der Vermarkter Tomorrow Focus, IP Deutschland, SevenOne Media und Gruner + Jahr EMS soll geplant sein. Reichweite ist auch das Ziel von Google-Manager Laurent Cordier. Deswegen soll die Transparenz für Werbekunden auf dem zur Zeit stark fragmentierten Werbemarkt in Deutschland erhöht werden. Für mehr Liquidität sollen außerdem auf der neuen Werbeplattform von Google sowohl Unternehmen, die über Adwords werben, als auch Seitenbetreiber, die Google-Werbung (Adsense) auf ihren Seiten zeigen, als Anbieter und Nachfrager auftreten. Nach eigener Aussage von Google soll dies den „Werbekuchen“ vergrößern und so jedem Internet-Werbetreibenden zu Gute kommen (JavaScript-Link: Google Blog).

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