Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Düsseldorf: Die wörtliche Übernahme von langen Werbetexten verletzt Urheberrechteveröffentlicht am 30. Oktober 2014
OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.05.2014, Az. I-20 U 174/12
§ 97 Abs. 1 UrhGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass in der unerlaubten wörtlichen Übernahme eines langen Werbetextes eine Urheberrechtsverletzung liegt. Zwar beschreibe der Text vorliegend hauptsächlich Produkteigenschaften, jedoch liege in der Gesamtheit des Textes (z.B. Reihenfolge der Beschreibungen, Auswahl der Formulierungen) eine geistige Schöpfung, so dass Urheberrechte entstehen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Köln: Je länger ein (Werbe-) Text ist, desto eher ist anzunehmen, dass er die urheberrechtlich erforderliche Schöpfungshöhe erreichtveröffentlicht am 17. Oktober 2011
OLG Köln, Urteil vom 30.09.2011, Az. 6 U 82/11
§ 2 Abs. 2 UrhG, § 19a UrhG, § 97 Abs. 1 UrhGDas OLG Köln hat erneut darauf hingewiesen, dass es an den urheberrechtlichen Schutz von Texten, genauer: die Schöpfungshöhe, umso weniger Anforderungen stellt, je länger der übernommene Text ist. In diesem Falle wüchsen die Möglichkeiten einer abweichenden, individuellen Gestaltung. Im Ergebnis dürfte dies bedeuten, dass aus Sicht des Senats mit zunehmender (übernommener) Länge des Textes eine hinreichende eigenschöpferische Prägung des kopierten Werks zu erkennen ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Düsseldorf: Kein Urheberrechtsschutz für beschreibende Werbetexteveröffentlicht am 30. September 2009
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.11.2007, Az. I-20 W 153/07
§§ 97 UrhG, 8 UWGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass für lediglich beschreibende Texte in einer werblichen Darstellung kein Urheberrechtsschutz besteht, da die erforderliche Schöpfungshöhe für einen solchen Schutz nicht gegeben ist. Die Antragstellerin betrieb eine Internetseite, auf der sie ihre Dienstleistungen als Pflegeagentur beschrieb. Die Antragsgegnerin hatte diese Texte übernommen. Eine Urheberrechtsverletzung konnte das Gericht jedoch nicht erkennen. Es seien lediglich Dienstleistungen der Antragstellerin in allgemeiner Form umschrieben worden, wobei der Inhalt sich bereits aus der Natur der Sache – der Art der Tätigkeit einer Pflegeagentur – ergebe. Eine besondere Originalität sei dabei nicht festzustellen. Auch sei nicht dargelegt, unter welchen verschiedenen Möglichkeiten einer sachlichen Darstellung hätte ausgewählt werden können, so dass auch unter diesem Gesichtspunkt keine eigenschöpferische Leistung festgestellt werden könne, ebensowenig wie durch die Optimierung der Texte für Suchmaschinen, da deren Einfluss auf die Texte nicht ersichtlich sei.