Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Stuttgart: SWR durfte im Daimler-Werk heimlich Kameraaufnahmen anfertigenveröffentlicht am 15. Juli 2015
OLG Stuttgart, Urteil vom 08.07.2015, Az. 4 U 182/14
§ 823 BGB, § 1004 BGB, Art. 5 Abs. 1 GGDas OLG Stuttgart hat ausgeführt, dass heimliche Filmaufnahmen des SWR auf dem Werksgelände der Daimler AG die Rechte der Daimler AG verletzt, da die heimliche Fertigung der Filmaufnahmen deren Hausrecht verletzte und einen Eingriff in das Unternehmenspersönlichkeitsrecht darstelle. Trotz der rechtswidrigen Beschaffung des Bildmaterials sei aber die Ausstrahlung in der Sendung vom 13.05.2013 in einer Abwägung mit der Meinungs- und Rundfunkfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz nicht rechtswidrig. Zur Pressemitteilung des Senats vom 08.07.2015: (mehr …)