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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 15. Juli 2015

    OLG Stuttgart, Urteil vom 08.07.2015, Az. 4 U 182/14
    § 823 BGB, § 1004 BGB, Art. 5 Abs. 1 GG

    Das OLG Stuttgart hat ausgeführt, dass heimliche Filmaufnahmen des SWR auf dem Werksgelände der Daimler AG die Rechte der Daimler AG verletzt, da die heimliche Fertigung der Filmaufnahmen deren Hausrecht verletzte und einen Eingriff in das Unternehmenspersönlichkeitsrecht darstelle. Trotz der rechtswidrigen Beschaffung des Bildmaterials sei aber die Ausstrahlung in der Sendung vom 13.05.2013 in einer Abwägung mit der Meinungs- und Rundfunkfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz nicht rechtswidrig. Zur Pressemitteilung des Senats vom 08.07.2015: (mehr …)

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