Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Köln: Zur Identität eines Unternehmens gehört auch die Rechtsformveröffentlicht am 8. April 2014
OLG Köln, Urteil vom 25.10.2013, Az. 6 U 226/12
§ 3 Abs. 1 UWG, § 5a Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 8 Abs. 1 S. 1 UWGDas OLG Köln hat entschieden, dass in der Zeitungswerbung eines Unternehmens auch die Rechtsform mit angegeben werden muss. Anderenfalls seien die Angaben zur Identität unvollständig und die Werbung daher wettbewerbswidrig. Dies sei jedenfalls dann der Fall, wenn der Verbraucher aufgrund der Werbung bereits eine geschäftliche Entscheidung treffen könne. Zum Volltext der Entscheidung:
- KG Berlin: Fehlende Angabe des Vertretungsberechtigten im Impressum ist nicht wettbewerbswidrigveröffentlicht am 14. November 2012
KG Berlin, Beschluss vom 21.09.2012, Az. 5 W 204/12
§ 4 Nr. 11 UWG, § 5a UWG; § 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG; § 312 c Abs. 1 BGB; Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 3 EGBGBDas KG Berlin hat entschieden, dass die fehlende Angabe eines Vertretungsberechtigten im Impressum einer Kapitalgesellschaft keinen Wettbewerbsverstoß darstellt. Zwar werde dadurch gegen ein Informationsgebot verstoßen, dies sei jedoch nicht wettbewerbswidrig, da es sich nicht um eine Marktverhaltensregelung handele. Auch eine Irreführung liege nicht vor, da es sich nicht um eine wesentliche Information handele, durch die der Verbraucher von der Abgabe geschäftlicher Erklärungen abgehalten werde. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Wann sind Aufwendungen für eine Datenbank „nach Art oder Umfang wesentlich“ iSv. § 87a UrhG?veröffentlicht am 11. August 2009
BGH, Teilurteil vom 30.04.2009, Az. I ZR 191/05
§§ 87a, 87b UrhGDer BGH hat entschieden, dass bei der Frage, ob für eine Datenbank im Sinne von § 87a UrhG „nach Art oder Umfang wesentlichen Investition“ vorgenommen worden sind, nur solche Kosten zu berücksichtigen sind, die der Entwicklung der Datenbank selbst, also der Datenbankstruktur dienten. Demgemäß ist nicht erfasst der Erwerb einer fertigen Datenbank oder einer entsprechenden Lizenz an einer solchen Datenbank. Bei der Auslegung des Begriffs einer für die Beschaffung, Überprüfung oder Darstellung der Elemente der Datenbank „nach Art oder Umfang wesentlichen Investition“ i.S. von § 87a Abs. 1 UrhG könne auf die Bestimmung des Art. 7 Abs. 1 der Datenbank-RL zurückgegriffen werden, deren Umsetzung § 87a UrhG diene. Das Ziel des durch die Richtlinie geschaffenen Schutzes bestehe darin, einen Anreiz für die Einrichtung von Systemen zur Speicherung und Verarbeitung vorhandener Informationen zu geben. (mehr …)
- OLG Köln: Einzelne Daten aus einer fremden Datenbank dürfen übernommen werdenveröffentlicht am 22. Januar 2009
OLG Köln, Urteil vom 14.11.2008, Az. 6 U 57/08
§§ 87 a, 87 b, 97 Abs.1 UrhG, §§ 3, 4 Nr. 9 a, 4 Nr. 10, 5, 8 Abs. 1 Nr. 1 UWGDas OLG Köln hat darauf hingewiesen, dass unter Umständen einzelne Datensätze aus einer Datenbank entnommen werden dürfen. Zwar wurde eine „wiederholte und systematische Vervielfältigung“ tatbestandlich ausdrücklich bejaht; allerdings scheiterte der behauptete Urheberrechtsverstoß in qualitativer und quantitativer Hinsicht. Von insgesamt 6.000 Bewertungsdaten hatte die Beklagte lediglich 10 Prozent übernommen und nur 1,5 Prozent der in der Datenbank registrierten Zahnärzte. Auch im qualitativen Sinne sei der behauptete Eingriff in die klägerische Datenbank nicht im Rechtssinne wesentlich. Die Wesentlichkeitsgrenze sei zumindest überschritten, wenn sich in dem übernommenen Teil der Datenbank auch eine wesentliche Investition des Herstellers niederschlage, was aber hier nicht der Fall sei, weil die Beklagte, die bereits über eine Datenbank verfügte, nur die Daten selbst verwertet habe und deren Beschaffung nicht zu den im Sinne der §§ 87 a ff. UrhG wertbildenden Investitionen gehören. Die Berufung hatte demgemäß Erfolg.
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