IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 13. September 2009

    OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.08.2008, Az. I-20 W 103/08
    § 87a UrhG

    Das OLG Düsseldorf hat in dieser Entscheidung ausgeführt, welche Umstände zum Nachweis einer  wesentlichen Investition in eine Datenbank gemäß § 87a UrhG zu erbringen sind. Zum Sachverhalt: Die Antragstellerin verfolgte im Wege der einstweiligen Verfügung einen Besichtigungsanspruch, den sie mit einer für wahrscheinlich erachteten Urheberrechtsverletzung des Antraggegners in Bezug auf ihre Datenbank begründete. Das Oberlandesgericht ging weniger auf die Frage der tatsächlichen Rechtsverletzung ein als dass es vielmehr beanstandete, dass zu dem notwendigen Schutz der angeblich verletzten Datenbank gemäß § 87a UrhG auf Grund wesentlicher Investitionen nicht ausreichend vorgetragen worden sei. (mehr …)

  • veröffentlicht am 18. Juni 2009

    LG Bamberg, Urteil vom 31.07.2008, Az. 3 S 33/08
    § 812 Abs. 1 S. 1 BGB

    Das LG Bamberg hat festgestellt, dass eine Zahlung, auch wenn sie vorbehaltlos und widerspruchslos erfolgt, nicht geeignet ist, einen ungültigen Vertrag zu bestätigen und damit zur Wirksamkeit zu verhelfen. Der Kläger hatte im vorliegenden Fall einen Anzeigenvertrag mit dem Beklagten geschlossen. Allerdings wurde nach Ansicht des Gerichts bei der Einigung über den Vertragsschluss der Vertragsinhalt nicht hinreichend bestimmt, denn zum Leistungserfolg eines Anzeigenvertrags gehöre auch die Werbewirksamkeit der vereinbarten Maßnahmen. Weder die Auslieferungsstellen noch das Verbreitungsgebiet sei ausreichend beschrieben und umrissen worden. Damit sei der Vertrag ungültig, weil über wesentliche Bestandteile des Vertrags keine Einigung erzielt worden sei. Trotzdem zahlte der Kläger das verlangte Entgelt. Dies sei jedoch nicht als Bestätigungshandlung aufzufassen, denn eine solche Handlung müsse ihrerseits die wesentlichen Bestandteile des Vertrags enthalten. Die Bestimmtheit des Verteilungsgebietes habe jedoch weiterhin gefehlt, so dass der Beklagte das Geld zurückzuzahlen habe. Er habe den Betrag ohne Rechtsgrund erhalten, der Mangel des Vertrages habe nicht geheilt werden können.

  • veröffentlicht am 13. März 2009

    OLG Hamm, Beschluss vom 13.03.2008, Az. 4 U 192/07
    § 6 TDG, § 5 TMG, Art. 7 Abs. 5 UGP-RL

    Gemäß § 3 UWG sind unlautere geschäftliche Handlungen unzulässig, wenn sie geeignet sind, die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen. Das OLG Hamm hat darauf hingewiesen, dass eine spürbare Beeinträchtigung schon dann zu bejahen sei, wenn einer Verordnung des europäischen Gesetzgebers, die den Verbraucher schützen soll, in der Weise zuwider gehandelt werde, dass die darin geregelten Informationspflichten verletzt würden. Nach Artikel 7 Abs. 5 der UGP-Richtlinie gehörten hierzu alle Informationen, die das Gemeinschaftsrecht in Bezug auf die kommerzielle Kommunikation vorsehe. Zu solchen Informationen gehörten nach Anhang II zu dieser Vorschrift gerade auch die Pflichtangaben des Art. 5 der Richtlinie 2000/31/EG über bestimmte Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Verkehrs im Binnenmarkt. Diese sei zunächst in § 6 TDG umgesetzt worden und finde sich nunmehr in der Nachfolgevorschrift des § 5 TMG wieder. Danach werde vom Diensteanbieter im Internet (u.a. Onlinehändler) die Angabe des Handelsregisters (Gericht) und der entsprechenden Registernummer verlangt. (mehr …)

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