IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 16. Mai 2013

    OLG Saarbrücken, Urteil vom 06.03.2013, Az. 1 U 41/12 – 13
    § 8 Abs. 1, Abs. 3 UWG, § 3 UWG, § 5a Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2 UWG

    Das OLG Saarbrücken hat entschieden, dass bei einer Prospektwerbung (hier: eines Möbelhauses) der Hauptsitz des werbenden Unternehmens angegeben werden muss. Lediglich die Anschrift einer Filiale genüge nicht zur Erfüllung der Informationspflichten des UWG. Eine bloße Filiale habe begrifflich schon keine Identität, diese komme vielmehr erst dem Rechtsträger zu. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 21. Februar 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Dresden, Urteil vom 24.07.2012, Az. 14 U 319/12
    § 5a Abs. 2 UWG

    Das OLG Dresden hat entschieden, dass das Vorenthalten wesentlicher Informationen (hier: eingeschränkte Verwendbarkeit eines mit Starkstrom betriebenen Durchlauferhitzers) in einem Onlineshop gegenüber Verbrauchern wettbewerbswidrig ist. Wenn es sich um einen Hinweis handele, welchen der Verbraucher für eine informierte Kaufentscheidung benötige, könne Unterlassung verlangt werden. § 5 a Abs. 2 UWG stelle neben der Irreführung einen eigenständigen Unlauterkeitstatbestand dar. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 17. September 2012

    LG Essen, Versäumnisurteil vom 31.05.2012, Az. 44 O 77/10
    § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 8 Abs. 1 S. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG

    Das LG Essen hat entschieden, dass eine ungarische Fluggesellschaft, die im Internet Flugbuchungen (zunächst) in deutscher Sprache anbietet, nicht die wesentlichen Vertragsunterlagen (Buchungsbestätigung, Fluginformation) ohne Ankündigung in englischer Sprache übergeben darf. Werde eine Buchung in deutscher Sprache angeboten, habe die Gesellschaft dem buchenden Kunden auch alle nachfolgenden Informationen in deutscher Sprache zur Ver­fügung zu stellen, wenn sie dem Kunden nicht vor der Buchung mitteile, dass mit einer Buchungsbestätigung und weiteren Fluginformationen nur noch in einer anderen Sprache gerechnet werden könne. Zum Volltext der Entscheidung:

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