Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Karlsruhe: Auch für ausländische Anbieter gilt auf ebay.de das deutsche Wettbewerbsrechtveröffentlicht am 19. Februar 2013
LG Karlsruhe, Urteil vom 16.12.2011, Az. 14 O 27/11 KfH III
§ 3 Abs. 5 TMG; § 8 Abs. 1 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 UWG, § 5a UWG
Das LG Karlsruhe hat entschieden, dass auf dem deutschen Teil der Handelsplattform eBay (ebay.de) auch für ausländische Anbieter das deutsche Wettbewerbsrecht anwendbar ist. Dies gelte aus verbraucherschutzrechtlichen Gründen insbesondere für die Vorhaltung einer nach deutschem Wettbewerbsrecht gültigen Widerrufsbelehrung und weiterer Pflichtinformationen. Das Herkunftsprinzip werde durch § 3 Abs. 5 Nr. 3 TMG als Ausnahmeregelung aufgehoben. Zum Volltext der Entscheidung: - BGH: Zu der Bestimmung des Klagegegenstandes bei einer geschmacksmuster- und wettbewerbsrechtlich motivierten Klageveröffentlicht am 5. Februar 2013
BGH, Urteil vom 12.07.2012, Az. I ZR 102/11
§ 42 Abs. 2 GeschmMG, § 46 GeschmMG, Art. 10 Abs. 1 und 2 GGV, Art. 79 Abs. 1 GGV, Art. 89 Abs. 1 Buchst. d GGV, § 242 BGBDer BGH hat entschieden, dass eine Partei, welche ihre Unterlassungs- und Annexansprüche sowohl mit einer Verletzung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters als auch mit einem wettbewerbswidrigen Verhalten der Gegenseite stützt, ihre Ansprüche in erster Linie aus dem Gemeinschaftsgeschmacksmuster und nur hilfsweise aus einem wettbewerbswidrigen Verhalten verfolgt, wenn die Klageanträge das gesamte Gebiet der Europäischen Union umfassen. Ferner wies der Senat darauf hin, dass der Umfang, in dem ein Geschmacksmuster Rechtsschutz genieße, durch die Menge an gleichartigen Mustern bei dieser Produktart (Formenschatz) bestimmt werde. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Wiederholungsgefahr geht nicht auf Rechtsnachfolger überveröffentlicht am 18. Januar 2013
BGH, Urteil vom 06.12.2012, Az. III ZR 173/12
§ 1 UKlaG, § 4 Abs. 1 UKlaGDer BGH hat entschieden, dass die Wiederholungsgefahr eines Wettbewerbsverstoßes, anders als das Vertragsstrafeversprechen (vgl. BGH, Urteil vom 25.04.1996, Az. I ZR 58/94), nicht auf den Rechtsnachfolger übergeht. Auch wenn die Beklagte im Zuge der Verschmelzung den ursprünglichen Geschäftsbetrieb „als lebenden Organismus“ übernommen habe und mit denselben Personen fortführe, sei allein damit die fortbestehende Gefahr des „Sich-Berufens“ auf die fragliche Klausel nicht automatisch auf die Beklagte mit übergegangen. Die übertragende Gesellschaft sei aufgrund der Verschmelzung erloschen (§ 20 Abs. 1 Nr. 2 UmwG). Zwar gingen mit der Verschmelzung sowohl das Vermögen als auch die Verbindlichkeiten des übertragenden Rechtsträgers auf den übernehmenden im Wege der Gesamtrechtsnachfolge über und die Beklagte sei damit auch in bestehende Vertragsverhältnisse eingetreten, ohne dass es einer Vertragsänderung bedurft hätte. Damit sei aber nicht der gleichzeitige Übergang auch der von der Rechtsvorgängerin geschaffenen Wiederholungsgefahr verbunden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Bamberg: In das Impressum (des gewerblichen eBay-Verkäufers) gehört mehr als nur die Post- und E-Mail-Adresseveröffentlicht am 7. Dezember 2012
LG Bamberg, Urteil vom 23.11.2012, Az. 1 HK O 29/12
§ 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWGDas LG Bamberg hat entschieden, dass die nach dem Telemediengesetz notwendigen „Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit [Diensteanbieter] ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post“ noch nicht erbracht sind, wenn „nur“ eine postalische und eine E-Mail-Adresse im Impressum aufgeführt werden. Es müsse vielmehr eine Kommunikationsmöglichkeit angegeben werden, welche es ermögliche, Anfragen des Verbrauchers binnen 60 Minuten zu beantworten. Was wir davon halten? (mehr …)
- OLG Oldenburg: Zum Streitwert in Wettbewerbssachenveröffentlicht am 21. September 2012
OLG Oldenburg, Beschluss vom 10.07.2012, Az. 6 U 71/12
§ 63 Abs. 3 S. 2 GKG, § 66 GKG, § 68 Abs. 1 GKG; § 32 Abs. 2 S. 1 RVGDas OLG Oldenburg hat in diesem Beschluss zu den „üblichen“ Streitwerten in Wettbewerbssachen ausgeführt, dass in durchschnittlichen Verfahren bei Verbandsbeteiligung 30.000 EUR als angemessen anzunehmen seien, während bei einfach gelagerten Angelegenheiten eine Herabsetzung auf 15.000 EUR angezeigt sei. Diese Größen seien jedoch nicht als Regelstreitwerte zu verstehen, da es immer auf die Umstände des Einzelfalles ankomme. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Bezeichnung „Biomineralwasser“ für ein Mineralwasser ist nicht irreführendveröffentlicht am 17. September 2012
BGH, Urteil vom 13.09.2012, Az. I ZR 230/11
§ 3 UWG, § 5 UWG
Der BGH hat entschieden, dass die Bezeichnung „Biomineralwasser“ für ein Mineralwasser nicht irreführend ist. Aus der Pressemitteilung Nr. 149/2012 des BGH vom 13.9.2012: „Der Verkehr erwartet von einem als „Biomineralwasser“ bezeichneten Mineralwasser, dass es nicht nur unbehandelt und frei von Zusatzstoffen ist, sondern im Hinblick auf Rückstände und Schadstoffe deutlich unterhalb der für natürliche Mineralwässer vorgesehenen Höchstwerte liegt. Mineralwässer, die die gesetzlichen Grenzwerte deutlich unterschreiten, unterscheiden sich von den Mineralwässern, bei denen der Gehalt an Rückständen und Schadstoffen nahe an diesen Werten liegt. Ob das vom Beklagten vertriebene Mineralwasser diese hohen Reinheitserwartungen erfüllt, stand nicht im Streit. (mehr …) - OLG Celle: Kein Wettbewerbsverhältnis zwischen regional unterschiedlich handelnden Altgoldankäufernveröffentlicht am 31. August 2012
OLG Celle, Urteil vom 02.08.2012, Az. 13 U 4/12
§ 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWGDas OLG Celle hat entschieden, dass allein die Internetwerbung, Altgold auch auf dem Postwege anzukaufen, nicht ausreicht, um ein Wettbewerbsverhältnis zwischen zwei Altgold ankaufenden Unternehmen in Baden-Württemberg und Niedersachsen zu begründen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Trier: Auch im Wettbewerbsrecht können Auskunfts- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, selbst wenn ein Schadensersatz effektiv nicht durchsetzbar ist / Geringer Streitwertveröffentlicht am 20. August 2012
LG Trier, Gerichtlicher Hinweis vom 28.06.2010, Az. 7 HK O 68/10
§ 9 UWGDas LG Trier hat sich im Rahmen eines richterlichen Hinweises dahingehend geäußert, dass die Erhebung von Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen auch im Wettbewerbsrecht „durchaus üblich“ sei, insoweit allerdings regelmäßig nur ein eher geringer Streitwert von 1.500,00 EUR anzunehmen sei. Zum Volltext des Hinweises: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Vermittler von Flugdiensten muss Vermittlungsgebühr in den Endpreis einbeziehen / Wann ist der Flugpreis als Endpreis anzugeben?veröffentlicht am 9. August 2012
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 24.05.2012, Az. 6 U 103/11
Art. 5 Nr 3 EG-VO 44/2001, § 33 Abs. 1 ZPO, § 4 Nr. 7 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 14 Abs. 2 S. 1 UWGDas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass Vermittler von Flügen die an sie zu zahlende Vermittlungsgebühr in den angegebenen Endpreis einbeziehen müssen, wobei dieser Gesamtpreis bereits „bei der erstmaligen Nennung des Flugpreises für eine bestimmte Verbindung genannt werden“ müsse. Zitat: (mehr …)
- LG Köln: Wenn der Groupon-Gutschein für die massiv preisreduzierte Zahnbehandlung wettbewerbswidrig istveröffentlicht am 1. August 2012
LG Köln, Urteil vom 21.06.2012, Az. 31 O 25/12
§ 4 Nr. 11 UWGDas LG Köln hat entschieden, dass ein Zahnarzt, der kosmetische Zahnbehandlungen anbietet und dabei im Rahmen eines Gutscheinverkaufs über Groupon u.a. erhebliche Rabatte gewährt, gegen die zahnärztliche Berufsordnung (hier: § 15 BO) und damit das Wettbewerbsrecht verstößt. Der Zahnarzt hatte eingewandt, dass er keine von der Berufsordnung erfassten Rabatte anbiete, weil Preise für die von ihm angebotenen Behandlungen gerade nicht in der GOZ festgelegt seien. Er biete die Leistungen, so die Kammer, in der Werbung selber aber für einen Preis von 149,00 EUR statt 530,00 EUR bzw. 19,00 EUR statt 99,00 EUR an, so dass nach seinen eigenen Angaben ein erhebliches Abweichen von seinem regulären Preis und damit ein Rabatt vorliege. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)