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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 28. März 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLAG Hamm, Beschluss vom 04.12.2006, Az. 2 Ta 804/06
    § 2 Abs. 1 Nr. 3 d ArbGG

    Das LAG Hamm hat entschieden, dass wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche vor den Arbeitsgerichten verhandelt werden können, wenn die jeweils angegriffene Handlung in einem Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis des Handelnden steht. Der erforderliche Zusammenhang sei gegeben, wenn die unerlaubte Handlung in einer inneren Beziehung zu dem Arbeitsverhältnis stehe und in den ihm eigentümlichen Reibungs- und Berührungspunkten wurzele. Vgl. hierzu auch OLG Frankfurt a.M. (hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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