Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LAG Hamm: Wie man wettbewerbsrechtliche Ansprüche vor dem Arbeitsgericht geltend machtveröffentlicht am 28. März 2013
LAG Hamm, Beschluss vom 04.12.2006, Az. 2 Ta 804/06
§ 2 Abs. 1 Nr. 3 d ArbGGDas LAG Hamm hat entschieden, dass wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche vor den Arbeitsgerichten verhandelt werden können, wenn die jeweils angegriffene Handlung in einem Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis des Handelnden steht. Der erforderliche Zusammenhang sei gegeben, wenn die unerlaubte Handlung in einer inneren Beziehung zu dem Arbeitsverhältnis stehe und in den ihm eigentümlichen Reibungs- und Berührungspunkten wurzele. Vgl. hierzu auch OLG Frankfurt a.M. (hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)