IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 13. November 2015

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 24.09.2015, Az. 6 U 181/14
    § 2 UWG; § 12 BGB

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass es zulässig ist, wenn ein Rechtsanwalt eine Domain nutzt, welche sich aus dem Namen einer Anlagegesellschaft und dem Zusatz „-schaden“ zusammensetzt. Eine Verwechslungsgefahr sei durch den Zusatz ausgeschlossen. Eine Verletzung von Namens- oder Unternehmenspersönlichkeitsrechten sei ebenfalls nicht gegeben. Eine Zuordnungsverwirrung trete nicht ein, da beim Öffnen der Webseite sofort deutlich erkennbar sei, von wem sie stamme und dass dort eine kritische Auseinandersetzung mit Produkten und Dienstleistungen der Klägerin stattfinde. Dies sei erlaubt und stelle auch keine unzulässige Schmähkritik dar. Unwahre Tatsachen würden ebenfalls nicht behauptet. Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier.

  • veröffentlicht am 10. März 2015

    OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 28.01.2015, Az. 6 W 4/15
    § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG; § 823 BGB

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt, welcher in seinem Blog ein Unternehmen, das urheberrechtliche Abmahnungen ausspricht, als „Abzocker“ bezeichnet, nicht aus wettbewerbsrechtlichen Grundlagen auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann. Es bestehe in dieser Konstellation weder ein unmittelbares noch ein mittelbares Wettbewerbsverhältnis. Es würden weder gleichartige Leistungen angeboten noch liege eine Förderung fremden Wettbewerbs vor. Eine geschäftliche Handlung sei im Blog des Rechtsanwalts jedoch wohl zu sehen, dies wirke sich jedoch nicht aus. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 10. November 2014

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 31.07.2014, Az. 6 U 74/14
    § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG, § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein kritischer Presse- oder Medienbeitrag über ein Unternehmen allein noch kein Wettbewerbsverhältnis zwischen dem Unternehmen und dem Presseorgan begründet, auch wenn sich beide an denselben Interessenkreis richten. Etwas anderes könne gelten, wenn das Presseorgan mit einem Konkurrenten des Unternehmens verflochten und nicht auszuschließen sei, dass wettbewerbsrechtliche Motive eine nicht untergeordnete Rolle spielten. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 30. September 2014

    BGH, Urteil vom 30.04.2014, Az. I ZR 170/10
    § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 6 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass auch eine gesetzliche Krankenkasse als „Unternehmer“ gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 6 UWG anzusehen ist, wenn sie irreführende Werbung schaltet, um Mitglieder einer anderen Krankenkasse zu einem Wechsel zu motivieren. Sie kann aus diesem Gründen abgemahnt werden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 30. September 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 10.04.2014, Az. I ZR 43/13
    § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass ein Wettbewerbsverhältnis zwischen zwei Unternehmen nicht voraussetzt, dass die betroffenen Parteien sich mit gleichartigen Waren oder Dienstleistungen an die gleichen Endverbraucher wenden. Ein konkretes Wettbewerbsverhältnis könne auch zwischen Unternehmen verschiedener Vertriebsstufen bestehen. Insoweit dürfe auch ein reiner Lizenzgeber (Lizenz für die Herstellung nickelfreien Schmucks) einen Händler (von angeblich nickelfreiem Schmuck) abmahnen. Zitat: „Es genügt daher, wenn zwischen den Vorteilen, die jemand durch eine Maßnahme für sein Unternehmen oder das eines Dritten zu erreichen sucht, und den Nachteilen, die ein anderer dadurch erleidet, eine Wechselwirkung in dem Sinne besteht, dass der eigene Wettbewerb gefördert und der fremde Wettbewerb beeinträchtigt werden kann“. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 15. September 2014

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 03.07.2014, Az. 6 U 240/13
    § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG, § 8 Abs. 3 UWG

    Das OLG Frankfurt hatte sich mit der Frage zu befassen, zu welchem Zeitpunkt in einem Abmahnungsfall mit nachfolgender Klage ein Wettbewerbsverhältnis zwischen Abmahner und Abgemahntem bestanden haben muss. Dabei kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass es genüge, wenn der Abmahner zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis mit dem Abgemahnten gestanden habe; nicht erforderlich sei, dass das Wettbewerbsverhältnis auch schon zum Zeitpunkt der die Wiederholungsgefahr begründenden Verletzungshandlung gegeben gewesen sei. Vorliegend habe der Beklagte den Handel mit einem Produkt beendet, bevor die Klägerin ihrerseits den Handel mit diesem Produkt aufgenommen habe. Da aber zu diesem Zeitpunkt seitens des Beklagten eine Wiederholungsgefahr für erneute Verletzungshandlungen bestanden habe, sei die Klägerin zur Abmahnung berechtigt gewesen. Die Revision ist beim Bundesgerichtshof anhängig. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 25. Juli 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Düsseldorf, Urteil vom 03.06.2014, Az. I-20 U 66/13
    § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs. 1 UWG

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Wettbewerbsverhältnis zwischen zwei Webdesignern auch dann besteht, wenn der Abmahner zuletzt 1-2 Jahre zuvor einen Auftrag ausgeführt hat, sofern er sein Angebot weiterhin ernsthaft betreibt. Letzteres hatte das Gericht hier angenommen. Auch stellte das Gericht fest, dass zwar ein sog. „Querulantenwahn“ zum Ausschluss der Prozessfähigkeit führen könne, dafür jedoch erforderlich sei, dass „absolute Uneinsichtigkeit und Selbstgerechtigkeit sich mit einer Ausweitung des Kampfes vom ursprünglichen Gegner auf andere Menschen und Instanzen und schließlich die ganze Gesellschaft verbinden“. In einem solchen Fall sei die Prozessfähigkeit gutachterlich festzustellen. Vorliegend sei der Kläger jedoch in der Lage, seine Ansprüche und Aussichten rational einzuschätzen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 5. Mai 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Köln, Urteil vom 28.11.2013, Az. 31 O 130/13
    § 3 UWG, § 8 Abs. 4 UWG

    Das LG Köln hat entschieden, dass eine Abmahnung, die bei einem lediglich marginal vorhandenen Wettbewerbsverhältnis (hier: Online-Druckerei zu Fotofachgeschäft) ausgesprochen wird, rechtsmissbräuchlich sein kann. Dies sei jedenfalls bei der vorliegenden Vorgehensweise zu bejahen, wo zunächst ein „Pilotverfahren“ geführt werde und bei dessen Erfolg in großer Anzahl Abmahnungen ausgesprochen werden. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 26. März 2014

    BGH, Urteil vom 17.10.2013, Az. I ZR 173/12
    § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG, § 8 Abs. 1 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass ein Unternehmen allein durch Werbung für die Produkte eines bestimmten Unternehmens nicht selbst in den Wettbewerb hinsichtlich des beworbenen Produktes eintritt und diesbezüglich somit auch nicht abmahnen kann. Im vorliegenden Fall hatte ein Reiseveranstalter im Rahmen eines Partnerprogramms für Bücher auf der Internethandelsplattform www.amazon.de geworben und eine Verbraucherschutzzentrale abgemahnt, die ein Buch (Ratgeber) zum Reiserecht vertrieb. Der Senat sah mangels vergleichbarer Produkte keinen Anhaltspunkt für ein Wettbewerbsverhältnis, auch nicht mittelbar über den Umweg des Partnerprogramms zu Amazon: Die Klägerin werde nicht etwa dadurch selbst zum Anbieter von Bu?chern, dass auf ihrer Internetseite eine themenspezifische Auswahl des Buchangebots von Amazon dargestellt werde und ein elektronischer Verweis (Link) zu der jeweiligen Produktseite von Amazon eingerichtet sei. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 29. Mai 2013

    OLG Hamm, Urteil vom 28.02.2013, Az. 4 U 159/12
    § 12 Abs. 1 S. 2 UWG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der in eigener Sache abmahnend tätig wird, keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten hat, die durch Beauftragung eines Kollegen entstehen, wenn der Rechtsanwalt über ausreichende eigene Sachkunde auf dem Rechtsgebiet verfügt. Wenn dieser Maßstab bei Verbänden zur Förderung gewerblicher Interessen gelte, müsse dieser bei Rechtsanwälten erst recht angewendet werden. Wann die Sachkunde bei bestimmten Rechtsfragen vorliege, hänge vom Einzelfall ab. So könne auch ein Anwalt für Arbeits- und Familienrecht in der Lage sein, Verstöße gegen Informationspflichten der DL-InfoV selbst abzumahnen. Zum Volltext der Entscheidung:

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