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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 23. Februar 2016

    LG Berlin, Urteil vom 04.08.2015, Az. 15 O 56/15 – nicht rechtskräftig
    § 3 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG

    Das LG Berlin hat entschieden, dass ein Makler, der eine Immobilie mit falscher Postleitzahl auf einem Immobilienportal inseriert, wettbewerbswidrig handelt. Im vorliegenden Fall wurde eine Immobilie im Stadtteil Berlin-Friedrichshain auch mit der Lagebeschreibung Berlin-Lichtenberg, Berlin-Kreuzberg und Berlin-Prenzlauer Berg inseriert. Die Lagebeschreibung hielt das Gericht für wesentlich. Diie Lage sei ein wesentliches Kriterium für die Entscheidung zum Kauf oder zur Miete einer Immobilie. Insbesondere die Frage, in welchem Ortsteil sich die Wohnung innerhalb eines Bezirks befinde, sei für die angesprochenen Verkehrskreise keinesfalls nachrangig, sondern habe maßgebliche Bedeutung. Außerdem sei gerichtsbekannt, dass die Berliner Bezirke flächenmäßig oft größer seien als Bezirke in kleineren Großstädten und sich die Ortsteile in Attraktivität, Lebensgefühl, vorhandener Infrastruktur, Kauf- bzw. Mietpreisen, Bevölkerungszusammensetzung und anderen Faktoren teils erheblich voneinander unterschieden. Dementsprechend sei das Vorgehen des Maklers als Manipulation der Suchergebnisse zu werten, was wiederum den Tatbestand der Irreführung erfülle, da die angezeigte Immobilie tatsächlich nicht der Suchanfrage des Nutzers entspreche. Gegen das Urteil ist Berufung beim KG Berlin eingelegt worden (Az. 5 U 115/15).

  • veröffentlicht am 12. Februar 2016

    OLG München, Urteil vom 14.01.2016, Az. 29 U 2609/15
    § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 8 UWG

    Das OLG München hat entschieden, dass gesundheitsbezogene Werbung – und damit die strengen Anforderungen an solche Werbemaßnahmen – nicht nur vorliegt, wenn das Ziel einer Behandlung gesundheitsbezogen ist, sondern auch bei ästhetischen Zielen, wenn durch die Behandlung in die körperliche Integrität eingegriffen wird. Vorliegend ging es um eine Methode, die durch die Anwendung von Kälte „hartnäckige Fettpolster gezielt und nachhaltig“ reduzieren sollte. Da hier ein zwar ästhetisches Ergebnis (Schlankheit) durch einen körperlichen Eingriff (Zerstörung von Fettzellen) erreicht werden sollte, sei der Gesundheitsbezug gegeben. Die Wirksamkeit der beworbenen Methode sei jedoch nicht hinreichend wissenschaftlich nachgewiesen, so dass die Werbung irreführend sei. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 11. Februar 2016

    LG Köln, Beschluss vom 26.11.2015, Az. 33 O 230/15
    § 13 TMG, § 3a UWG,

    Das LG Köln hat entschieden, dass das Fehlen einer Datenschutzerklärung als Wettbewerbsverstoß zu werten ist. Auch dürfe keine Werbung für Dienstleistungen hinsichtlich Google adWords gemacht werden, ohne die für den genannten Preis gewährte Leistung zu beschreiben. Gegen die einstweilige Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Sie ist mit einem für wettbewerbsrechtliche Verfahren eher hohen Streitwert von 50.000 EUR versehen. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 4. Februar 2016

    KG Berlin, Urteil vom 10.07.2015, Az. 5 U 154/14
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG a.F.; Art. 5 EGV 1924/2006, Art. 6 EGV 1924/2006, Art. 10 Abs. 1 EGV 1924/2006

    Das KG Berlin hat entschieden, dass mehrere gesundheitsbezogene Werbeaussagen eines Verkaufssenders für ein Nahrungsergänzungsmittel irreführend sind. Dazu gehörten u.a. die Behauptungen „dieses Produkt macht schlau“ oder „der Ginkgobaum sorgt nachweislich für eine verbesserte Durchblutung der Kapillaren“. Dabei handele es sich um gesundheitsbezogene Angaben, die in dieser Form weder nachgewiesen noch durch die Health Claims Verordnung (HCVO) zugelassen seien. Zwar bestünden für einige Inhaltsstoffe des beworbenen Mittels Zulassungen nach der HCVO, die Angaben müssten sich dann jedoch auch spezifisch auf die dort genannten Stoffe beziehen und nicht auf das Mittel im Allgemeinen. Zudem seien einige Angaben falsch wiedergegeben. Die Angaben „Eisen trägt zu einer normalen kognitiven Funktion bei“ und „Pantothensäure trägt zu einer normalen geistigen Leistung bei“ wären gemäß der HCVO zugelassen, jedoch könne daraus nicht vorliegende Aussage abgeleitet werden, dass ein Produkt „schlau mache“. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 23. Oktober 2015

    BGH, Urteil vom 05.10.2000, Az. I ZR 224/98
    § 1 UWG, § 13 Abs. 5 UWG

    Der BGH hat sich in dieser schon älteren Entscheidung dazu geäußert, dass der Ausspruch einer Vielzahl von Abmahnungen nicht zwangsläufig eine wettbewerbswidrige Behinderung von Konkurrenten darstellt, auch wenn die Abmahntätigkeit in keinem vernünftigen wirtschaftlichen Verhältnis zum Umfang der eigenen gewerblichen Tätigkeit des Abmahners steht. Eine Abmahnung könne nur jeweils im Einzelfall und unter Berücksichtigung der gesamten Umstände als missbräuchlich angesehen werden. Im vorliegenden Fall sei dieser Nachweis nicht erbracht worden. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 15. September 2015

    BGH, Urteil vom 28.11.2013, Az. I ZR 7/13
    § 4 Nr. 11 UWG, § 34c und d GewO, § 11 VersVermV

    Der BGH hat entschieden, dass ein Handelsunternehmen, welches auf seiner Website bestimmte Versicherungsprodukte anbietet und für Online-Vertragsabschlüsse auf den Versicherungsvermittler verlinkt, dies aber nicht hinreichend deutlich macht (weil der Wechsel des Betreibers der Internetseite verborgen bleibt), selbst als Versicherungsvermittler behandelt wird. Im vorliegenden Fall war der klagende Verband der Rechtsansicht, dass das Handelsunternehmen zur Unterlassung dieser Tätigkeit verpflichtet sei, weil es nicht über die erforderlichen Genehmigungen nach der Gewerbeordnung verfüge und seinen Informationspflichten nicht nachgekommen sei. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 10. September 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Düsseldorf, Urteil vom 19.03.2013, Az. I-20 U 41/12
    § 31 Abs. 2 BOÄ

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Berufsordnung der nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte (BOÄ NRW) eine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG darstellt und dementsprechend eine Zuwiderhandlung gegen § 31 Abs. 2 BOÄ NRW (Verbot der Empfehlung bestimmter Anbieter ohne hinreichenden Grund) wettbewerbswidrig ist. Diese Beschränkungen der Berufsordnung seien im Hinblick auf die Berufsfreiheit nach Art. 12 GG zulässig, soweit sie dem Schutz der Bevölkerung vor unsachlicher Beeinflussung und vor Gefahren für die ärztliche Versorgung dienen würden und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprächen, wobei eine Gefahr für die medizinische Versorgung insbesondere dann gesehen wird, wenn sich ein Arzt von kommerziellen Gesichtspunkten leiten lässt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 28. Juli 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Gießen, Urteil vom 14.07.2015, Az. 6 O 54/14 – nicht rechtskräftig
    § 5 Abs. 1 S.1 Nr. 3 UWG

    Das LG Gießen hat einem Rohr- und Kanalreinigungsunternehmen falsche Aussagen über den Betriebssitz und die irreführende Werbung „Mitglied der Handwerkskammer“ untersagt. (mehr …)

  • veröffentlicht am 30. Juni 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 21.05.2015, Az. 6 U 64/14
    § 4 Nr. 11 UWG; § 3 Abs. 1 ProdSG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Verstoß gegen das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) gleichzeitig einen Wettbewerbsverstoß darstellen kann. Dies sei beispielsweise dann der Fall, wenn auf eine Sicherheitsgefährdung bei einer bestimmten Verwendung eines Produkts (hier: Garagentorantrieb) nicht in der Gebrauchsanleitung hingewiesen werde. Bei der entsprechenden Vorschrift § 3 Abs. 1 ProdSG handele es sich um eine Marktverhaltensregel, da sie dem Schutz der Verbraucher und sonstigen Abnehmer der Produkte im Hinblick auf die Einhaltung sicherheitstechnischer Anforderungen diene. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 16. Juni 2015

    LG Rostock, Urteil vom 29.05.2015, Az. 5 HK O 173/14 – nicht rechtskräftig
    § 3 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG

    Das LG Rostock hat entschieden, dass die Werbung eines Hotels im Rahmen des Hotellogos mit 5 Sternen wettbewerbswidrig, da irreführend, ist, wenn dieser keine gültige Zertifizierung nach Maßgabe der Deutschen Hotelklassifizierung zugrunde liegt. Diese wird z.B. durch den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) gewährleistet. Der Begründung des Hotels, dass es in einem Hotel- und Restaurantführer entsprechend bewertet worden sei, folgte das Gericht nicht. Es sei nicht überprüfbar, dass es sich bei der Publikation um eine unabhängige Klassifizierungsstelle handele.

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