Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Düsseldorf: Verteilen von Werbung unter Verstoß gegen Messe-AGB ist nicht wettbewerbswidrigveröffentlicht am 22. Februar 2016
OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.08.2015, Az. I-20 U 22/14
§ 8 Abs. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 10 UWG a.F., § 4 Nr. 11 UWG a.F.Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Verteilung von Werbematerial auf einer Messe, welche entgegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters vorgenommen wird, nicht wettbewerbswidrig ist. Die AGB seien keine Marktverhaltensregelung, so dass ein Verstoß dagegen keine Unlauterkeit begründe. Auch eine gezielte Behinderung von Mitbewerbern durch „Abfangen“ von Kunden sei vorliegend nicht festzustellen. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG Nürnberg: Taxi-Genossenschaft darf ihren Mitgliedern nicht verbieten, ihre Positionsdaten an Taxi-App zu übermitteln oder für diese zu werbenveröffentlicht am 19. Februar 2016
OLG Nürnberg, Endurteil vom 22.01.2016, Az. 1 U 907/14
§ 1 GWB, § 2 GWB, § 17 GWB, § 19 GWB, § 33 Abs. 1 GWBDas OLG Nürnberg hat Bestimmungen einer Taxigenossenschaft-Satzung für wettbewerbswidrig erklärt, nach denen die Mitglieder während eines von der Genossenschaft vermittelten Fahrauftrags keine Werbung für die Betreiberin einer Taxi-App betreiben oder ihre Positionsdaten an diese übertragen dürfen. Hierin liege eine unzulässige Behinderung der Betreiberin der Taxi-App. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- LG Köln: Das Fehlen einer Datenschutzerklärung auf einer Website stellt einen Wettbewerbsverstoß darveröffentlicht am 11. Februar 2016
LG Köln, Beschluss vom 26.11.2015, Az. 33 O 230/15
§ 13 TMG, § 3a UWG,Das LG Köln hat entschieden, dass das Fehlen einer Datenschutzerklärung als Wettbewerbsverstoß zu werten ist. Auch dürfe keine Werbung für Dienstleistungen hinsichtlich Google adWords gemacht werden, ohne die für den genannten Preis gewährte Leistung zu beschreiben. Gegen die einstweilige Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Sie ist mit einem für wettbewerbsrechtliche Verfahren eher hohen Streitwert von 50.000 EUR versehen. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- LG Hamburg: Auch Weiterleitungsfunktion von eBay ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 28. Januar 2016
LG Hamburg, Urteil vom 08.12.2015, Az. 406 HKO 26/15
§ 3 UWG, § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG, § 8 Abs. 4 UWG, § 12 Abs. 1 Satz 2 UWGDas LG Hamburg hat entschieden, dass die Weiterempfehlungsfunktion der Internethandelsplattform eBay wettbewerbswidrig ist, da sie es dem Nutzer ermögliche, das Angebot einem Bekannten per E-Mail weiterzuleiten, ohne dass sichergestellt sei, dass sich der betreffende Bekannte des Nutzers zuvor mit einer Übermittlung des Angebots per E-Mail einverstanden erklärt habe. Hierin liege ein Verstoß gegen § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG. Irrelevant sei, dass die Weiterempfehlungsfunktion nicht von dem beklagten Onlinehändler, sondern von der von ihm genutzten Verkaufsplattform bereitgestellt werde, und dass die E-Mails, die mit denen das Angebot des Onlinehändlers weiterempfohlen werde, nicht von der Beklagten, sondern von Nutzern der Verkaufsplattform versandt werden. Eine E-Mail-Werbung ohne Einverständnis des Empfängers verstoße auch dann gegen § 7 Abs 2 Nr. 3 UWG, wenn sie nicht eigenhändig vom Gewerbetreibenden, sondern unter Mithilfe von Dritten versandt werde. Ähnlich entschieden hat das OLG Hamm in Bezug auf die Weiterleitungsfunktion von Amazon (hier, OLG Hamm, Urteil vom 09.07.2015, Az. 4 U 59/15). Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG Hamburg: Im Impressum fehlende Aufsichtsbehörde und Handelsregisternummer stellen keinen erheblichen Wettbewerbsverstoß darveröffentlicht am 15. Januar 2016
OLG Hamburg, Beschluss vom 03.04.2007, Az. 3 W 64/07
§ 8 UWG a.F., § 11 UWG a.F., § 5 TMGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass nicht jeder Verstoß gegen die Impressumspflicht gemäß § 5 TMG auch einen Wettbewerbsverstoß darstellt. § 5 Abs. 1 TMG stelle zwar eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG a.F. dar. Die fehlende Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 TMG) und der Handelsregisternummer (§ 5 Abs. 1 Nr. 4 TMG) stelle aber nur einen unerheblichen Wettbewerbsverstoß dar. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG München: Die Nichterhebung der Umsatzsteuer stellt keinen Wettbewerbsverstoß darveröffentlicht am 8. Januar 2016
OLG München, Urteil vom 15.05.2003, Az. 29 U 1703/03
§ 1 UWG a.F., § 2 Abs. 3 UWG, Art. 87 EG-Vertrag, Art. 88 EG-VertragDas OLG München hat entschieden, dass die Nichterhebung der Umsatzsteuer nicht wettbewerbswidrig ist, da das Umsatzsteuergesetz keine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG a.F. (heute § 3a UWG) enthält. Auch seien die Beihilfevorschriften Art. 87 ff EG nebst einschlägigen Durchführungsverordnungen keine Marktverhaltensregelungen mit Schutzwirkung für Wettbewerber, da sie nicht einmal einen sekundären Marktbezug aufwiesen. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- LG Hannover: Verharmlosung von Botox-Verabreichung durch Bewerbung einer „Botox-Party“ mit „Tuppern war gestern…“ ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 7. Januar 2016
LG Hannover, (Versäumnis-) Urteil vom 13.10.2015, Az. 18 O 252/15 – rechtskräftig
§ 4 Nr. 11 UWG a.F., § 27 MBO-Ä (2015)Das LG Hannover hat entschieden, dass Zahnärzte nicht mit dem Slogan „Tuppern war gestern …“ für eine sog. „Botox-Party“ werben dürfen. (mehr …)
- BGH: Internationale Abkommen zum Arbeitsschutz sind keine wettbewerbsrechtlich relevanten Marktverhaltensregelungenveröffentlicht am 5. Januar 2016
BGH, Urteil vom 09.05.1980, Az. I ZR 76/78
§ 1 UWG a.F. , Übereinkommen Nr. 139 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)Der BGH hat in diesem älteren Urteil entschieden, dass der Vertrieb von im Ausland gefertigter Ware, bei deren Herstellung Sicherheitsbestimmungen missachtet wurden, wie sie im Inland zum Schutz von Arbeitnehmern bestehen, nicht wettbewerbswidrig ist. Entsprechende internationale Übereinkommen sind nicht als Marktverhaltensregelungen anzusehen. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG Stuttgart: Regelungen des Sozialgesetzbuches V stellen keine Marktverhaltensregel darveröffentlicht am 4. Januar 2016
OLG Stuttgart, Urteil vom 09.07.2015, Az. 2 U 83/14 – nicht rechtskräftig
§ 3 UWG , § 4 Nr. 11 UWG, § 43b Abs. 1 SGB V, § 7 HWGDas OLG Stuttgart hat entschieden, dass der Zuzahlungsverzicht eines Internetversandhändlers für medizinische Hilfsmittel gemäß § 7 HWG wettbewerbswidrig ist. Zugleich wies der Senat darauf hin, dass Hauptzweck des § 43b Abs. 1 und des § 33 Abs. 8 SGB V die Steuerung durch negative Anreize sei, sprich, die Beteiligten der Versichertengemeinschaft durch einen eigenen Finanzierungsbeitrag bei der Inanspruchnahme von medizinischen Hilfsmitteln zu einem verantwortungsvollen und schonenden Umgang mit dem Beitragsaufkommen im Interesse der Sicherung dieses Sozialsystems anzuhalten. Dies habe selbst keine wettbewerbsbezogene Zielsetzung, so dass es auch an einer Marktverhaltensregelung im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG fehle. Gegen die Entscheidung wurde Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt (Az. I ZR 143/15). Zum Volltext der Entscheidung hier.
- KG Berlin: UBER Black ist wettbewerbswidrig, wenn die Fahrten nicht zum Selbstkostenpreis angeboten werdenveröffentlicht am 17. Dezember 2015
KG Berlin, Urteil vom 11.12.2015, Az. 5 U 31/15 – nicht rechtskräftig
§ 3 UWG, § 8 Abs. 1 S.1 und Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 49 Abs. 4 S.1, 2 und 5 PBefGDas KG Berlin hat entschieden, dass das Geschäftsmodell UBER Black gegen das Wettbewerbsrecht verstößt, soweit die darüber abgewickelten Fahrten nicht zum Selbstkostenpreis angeboten werden. Es wurde die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Zum Volltext der Entscheidung hier.