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Artikel-Schlagworte: „wettbewerbswidrig“

LG Köln: Verschweigen von Ausschlussgründen bei der Werbung für eine Versicherung ist irreführend

Mittwoch, 15. Mai 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

LG Köln, Urteil vom 14.08.2012, Az. 33 O 74/12
§ 3 UWG, § 5 UWG, § 8 UWG

Das LG Köln hat entschieden, dass bei der Bewerbung eines Versicherungstarifs das Verschweigen von Ausschlussgründen eine Irreführung des Verbrauchers darstellen kann. Auch bei plakativ überzeichneten Dastellungen einer Vorher-Nachher-Situation bei der Bewerbung einer Zahnzusatzversicherung gehe der Verbraucher von einem wahren Tatsachenkern aus und habe ohne weitere Informationen nicht den Gedanken, dass er von vornherein ausgeschlossen sein könnte. Zum Volltext der Entscheidung:

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OLG Oldenburg: Unzulässige Werbung mit Preisvorteilen

Mittwoch, 8. Mai 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

OLG Oldenburg, Urteil vom 06.06.2008, Az. 1 U 10/08
§ 3  UWG, § 5 UWG

Das OLG Oldenburg hat bereits vor einiger Zeit entschieden, dass eine Pkw-Werbung mit einem “Preisvorteil bis zu 4.450,00 EUR” unzulässig ist, wenn keine Bezugsgröße angegeben wird. Der Vorteil sei für den Verbraucher nicht nachvollziehbar, da nicht klar sei, woraus sich der Vorteil ergebe (Konkurrenzpreise, frühere eigene Preise o.a.). Auch eine nicht differenzierte Mischung verschiedener Preisvorteile sei irreführend. Zur Pressemitteilung:

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OLG Hamm: Ein Schlüsseldienst darf nur im örtlichen Telefonbuch werben, wenn an diesem Ort auch eine Niederlassung vorhanden ist

Dienstag, 7. Mai 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamm, Urteil vom 29.03.2007, Az. 4 U 11/07
§ 8 Abs. 1 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 UWG

Das OLG Hamm hat in diesem älteren Urteil entschieden, dass eine wettbewerbswidrige Irreführung vorliegt, wenn ein Schlüsseldienst in einem örtlichen Telefonbuch wirbt, ohne an dem entsprechenden Ort eine Niederlassung zu haben. Der Kunde gehe bei einem Eintrag im örtlichen Telefonbuch von einer Anwesenheit am Ort aus, was in der Regel wegen der Anfahrtskosten auch ein erhebliches Entscheidungskriterium für die Auswahl des Schlüsseldienstes darstelle. Eine Aufklärung bei Auftragserteilung, dass der Monteuer aus X anreise, hebe die Irreführung nicht nachträglich auf. Zum Volltext der Entscheidung:

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LG Berlin: Auch bei Google+ ist ein Impressum vorzuhalten

Freitag, 3. Mai 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

LG Berlin, Beschluss vom 28.03.2013, Az. 16 O 154/13
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG

Das LG Berlin hat im Rahmen eines Verfügungsverfahrens entschieden, dass auch im sozialen Netzwerk Google+ ein Impressum gemäß § 5 Abs. 1 TMG vorzuhalten ist. Ein Verstoß gegen diese Pflicht ist wettbewerbswidrig und kann kostenpflichtig abgemahnt werden. Gleiches gilt übrigens für Facebook und andere soziale Netzwerke (hier).

OLG Frankfurt a.M.: Irreführende Werbung - Werbeaussagen müssen den Ergebnissen einer durchgeführten technischen Prüfung entsprechen

Dienstag, 30. April 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 10.04.2008, Az. 6 U 34/07
§ 3 UWG, § 5 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG

Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Werbeaussage für eine Taucheruhr “30 m wasserdicht” irreführend und daher wettbewerbswidrig ist, wenn die besagten Uhren lediglich durch 30 m tief Eintauchen in einem See getestet wurden. Eine solche Prüfung treffe keine Aussage über die tatsächlichen Belastungen, denen die Uhr beim Tauchen durch die Bewegungen des Schwimmers ausgesetzt wäre. Beim Tauchen entstehe ein weitaus höherer Druck als beim bloßen Eintauchen ins Wasser ohne zusätzliche Belastung. Die Werbeaussage sei für den Verbraucher aber so zu verstehen, dass die Uhr hinsichtlich ihrer Wasserdichtheit technisch darauf ausgelegt sei, zum Tauchen bis zu einer Wassertiefe von 30 Metern benutzt zu werden, so dass eine Irreführung vorliege. Zum Volltext der Entscheidung:

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OLG Köln: Die Herabsetzung von Mitbewerbern in einem Internet-Newsletter ist wettbewerbswidrig

Freitag, 26. April 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

OLG Köln, Urteil vom 09.09.2009, Az. 6 U 48/09
Art. 5 Abs. 1 GG; § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG, § 4 Nr. 7 UWG

Das OLG Köln hat entschieden, dass die Herabsetzung von Mitbewerbern in einem im Internet abrufbaren Newsletter wettbewerbswidrig ist. Zwar seien Äußerungen in einem Newsletter grundsätzlich durch die Meinungs- und Pressefreiheit geschützt, dies finde seine Grenze jedoch darin, wenn Mitbewerber konkret benannt und ohne sachlichen Bezug herabgewürdigt werden, um die eigenen Leistungen als besser darzustellen. Zum Volltext der Entscheidung:

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OLG Karlsruhe: Der Betrieb einer internetgestützten Vermittlungsplattform für rechtsanwaltliche Terminsvertreter gegen “Transaktionsgebühr” ist nicht wettbewerbswidrig

Freitag, 12. April 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Karlsruhe, Urteil vom 05.04.2013, Az. 4 U 18/13
§ 49 b Abs. 3 S.1 BRAO,
§ 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG

Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass der Betrieb einer Internetplattform für Rechtsanwälte zur Suche nach Terminsvertretern gegen eine “Transaktionsgebühr” nicht gegen geltendes Wettbewerbsrecht verstößt. Zur Pressemitteilung des Gerichts vom 09.04.2013: (more…)

LG Köln: Werbung mit fiktiver unverbindlicher Preisempfehlung (UVP) ist wettbewerbswidrig

Donnerstag, 4. April 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Köln, Anerkenntnisurteil vom 14.02.2013, Az. 31 O 474/12
§ 3 UWG, § 5 Abs. 1 S.1 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 UWG

Das LG Köln hat entschieden, dass ein Unternehmen, das Produkte unter einer Eigenmarke bewirbt und dem eigenen Preis jeweils eine deutlich höher angesetzte „unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers” gegenüber stellt, wettbewerbswidrig handelt, wenn es für die beworbenen Produkte (hier: aus Asien) keine Herstellerpreisempfehlung gibt. Auch fehle es, so die Kammer, an einem Markt, wo die angegebenen unverbindlichen Preisempfehlungen hätten tatsächlich erzielt werden können. Daher sei die Angabe einer unverbindlichen Preisempfehlung eine Irreführung über das Vorhandensein eines besonderen Preisvorteils.

OLG Bamberg: Werbung mit Preisangabe ohne Hinweis auf erhebliche Mehrkosten ist irreführend

Dienstag, 26. März 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

OLG Bamberg, Urteil vom 21.09.2011, Az. 3 U 129/11
§ 5 Abs. 1 UWG

Das OLG Bamberg hat entschieden, dass eine Werbung mit einem blickfangmäßig herausgestellten Preis irreführend ist, wenn auf erhebliche Mehrkosten für Zubehör nicht hingewiesen wird. Vorliegend war die Werbung eines Möbelhauses streitig, die Schlafzimmereinrichtungen bewarb, ohne darauf hinzuweisen, dass die ebenfalls abgebildeten Matratzen und Lattenroste nicht im angegebenen Preis inbegriffen waren. Eine eindeutige und unmissverständliche Erläuterung müsse am Blickfang teilhaben, da anderenfalls der Verbraucher über den Umfang der beworbenen Ausstattung getäuscht werde. Zum Volltext der Entscheidung:

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LG Hamburg: Die pauschale Werbung mit einer “SMS-Flatrate” ist irreführend, wenn SMS ins Ausland nicht erfasst sind

Mittwoch, 6. März 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Hamburg, Urteil vom 04.10.2012, Az. 327 O 169/12
§ 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 UWG, § 8 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 1 Abs. 6 PAngV

Das LG Hamburg hat entschieden, dass die Werbung eines Telefonanbieters mit einer “SMS-Flatrate” den Verbraucher in die Irre führt, wenn Textnachrichten ins Ausland davon nicht erfasst sind. Die verwendeten Formulierungen wie “Jetzt mit echter SMS-Flat und Internet inklusive” oder “Für nur 14,95 EUR/Monat unbegrenzt surfen und SMS verschicken” würden den Eindruck vermitteln, dass eine tatsächlich „unbegrenzte”, mithin zumindest für den Bereich der Europäischen Union grenzenlose SMS-Flatrate, angeboten werde. Der Versand von Nachrichten ins Ausland sei von zunehmender Relevanz für den Verbraucher, so dass auch dessen Erwartungen davon geprägt würden. Durch eine spätere Tarifübersicht werde die Irreführung nicht ausgeräumt, da diese Übersicht nicht am Blickfang der Werbung teilnehme.

BGH: Ein Taxiunternehmer handelt wettbewerbswidrig, wenn er Aufträge mit Taxen durchführt, die ihren Betriebssitz in einer anderen Gemeinde haben

Dienstag, 5. März 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

BGH, Urteil vom 18.10.2012, Az. I ZR 191/11
§ 4 Nr. 11 UWG; § 47 Abs. 2 S. 1 PBefG

Der BGH hat entschieden, dass ein Taxiunternehmer gegen das Personenbeförderungsgesetz verstößt und damit wettbewerbswidrig handelt, wenn er Fahraufträge in einer Gemeinde entgegen nimmt und diese dann ohne ausdrücklichen Auftrag des Kunden mit Taxen, die ihren Betriebssitz in einer anderen Gemeinde haben, durchführt. Ein solcher Verstoß sei geeignet, die Interessen von Mitbewerbern spürbar zu beeinträchtigen, weil die Marktposition der Beklagten in Gemeinde 1 durch Bereitstellung von sieben in Gemeinde 2 zugelassenen Taxen gegenüber ihren Wettbewerbern in unzulässiger Weise erheblich verstärkt werde. Zum Volltext der Entscheidung:

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OLG Celle: Das Angebot einer “kostenlosen Schätzung” ist keine Werbung mit Selbstverständlichkeiten eines Goldankäufers

Freitag, 1. März 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

OLG Celle, Urteil vom 31.01.2013, Az. 13 U 128/12
§ 5 Abs. 1 Nr. 2 UWG

Das OLG Celle hat entschieden, dass die Werbung eines Gold-/Edelmetallankäufers, welcher eine “kostenlose Schätzung” offeriert, nicht wettbewerbswidrig ist. Es handele sich nicht um eine unlautere sog. Werbung mit Selbstverständlichkeiten. Eine solche liege nur dann vor, wenn bei objektiver Richtigkeit der Angaben das angesprochene Publikum annehme, dass mit der Werbung ein nicht gegebener Vorzug gegenüber anderen Erzeugnissen der gleichen Gattung und den Angeboten von Mitbewerbern hervorgehoben werde. Vorliegend handele es sich jedoch tatsächlich um eine freiwillige Sonderleistung, zu der der Beklagte nicht ohnehin verpflichtet sei. Zum Volltext der Entscheidung:

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OLG Koblenz: Die gezielte Behinderung eines Mitbewerbers durch eine Anzeige ist wettbewerbswidrig

Dienstag, 26. Februar 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Koblenz, Urteil vom 16.01.2013, Az. 9 U 982/12
§ 4 Nr. 10 UWG

Das OLG Koblenz hat entschieden, dass eine gezielte Behinderung von Mitbewerbern durch eine Werbeanzeige (hier: Werbung eines regionalen Anzeigenblatts bei Lesern mit einem Aufkleber für den Briefkasten, der den Einwurf anderer Anzeigeblätter in Briefkästen gezielt verhindern soll) zu unterlassen ist. Zur Pressemitteilung des OLG Koblenz:

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LG Berlin: Das gezielte Anlocken von Kunden mit einem Produkt, um sodann auf ein anderes Produkt umzulenken, kann wettbewerbswidrig sein / “Bait and Switch”

Freitag, 22. Februar 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Berlin, Urteil vom 11.12.2012, Az. S 3 0624/11 - nicht rechtskräftig
Nr. 6 des Anhangs zu § 3 Nr. 3 UWG

Das LG Berlin hat auf eine Klage der Wettbewerbszentrale entschieden, dass ein unlauteres Vorgehen zu bejahen ist, wenn ein Unternehmen Produkte in der Werbung günstig anpreist, um dann gegenüber den davon angelockten Kunden zu behaupten, die Qualität des Produkts wäre mangelhaft und dem Kunden sodann ein anderes Produkt zu empfehlen. Dieses so genannte “Bait and Switch”-Verfahren der Beklagten erfolgte planmäßig zum Ködern der Kunden. Die Behauptung, das ursprünglich beworbene Produkt sei mangelhaft, sei nicht nachgewiesen worden.

BGH: Eine Versandapotheke darf keine Beratung per kostenpflichtiger Telefon-Hotline erteilen

Freitag, 22. Februar 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

BGH, Urteil vom 19.07.2012, Az. I ZR 40/11
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 73 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a AMG; § 11 a ApoG

Der BGH hat entschieden, dass das Angebot einer Telefon-Hotline seitens einer Versandapotheke wettbewerbswidrig ist, wenn diese nur gegen Gebühr in Anspruch genommen werden kann. Apotheker müssten im Rahmen des ihnen Möglichen und Zumutbaren dafür sorgen, dass dem Kunden zur Erlangung der ihm zu erteilenden Informationen und Beratung keine Kosten entstehen, die typischerweise höher seien als die Kosten, die ihm bei einer persönlichen Beratung in einer Apotheke vor Ort entstünden. Der Verweis auf eine auch mögliche E-Mail-Beratung räumt die Wettbewerbswidrigkeit nicht aus, da diese Option für viele, gerade ältere, Kunden keine gleichgestellte Alternative sei. Zitat:

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OLG Stuttgart: Weiße Ware muss mit der genauen Typenbezeichnung beworben werden

Donnerstag, 14. Februar 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

OLG Stuttgart, Urteil vom 17.01.2013, Az. 2 U 97/12 - nicht rechtskräftig
§ 3 Abs. 1 UWG, § 5a Abs. 3 Nr. 1 UWG

Das OLG Stuttgart hat in der Berufung ein Urteil des LG Stuttgart (hier) bestätigt, nach welchem die Bewerbung von Haushalts-Elektrogeräten (”weiße Ware”) ohne konkrete Typenbezeichnung wettbewerbswidrig ist. Die Werbung sei irreführend, auch wenn alle sonstigen Angaben, z.B. zur Energiekennzeichnung, getätigt worden seien. Die konkrete Typenbezeichnung sei jedoch nach den Ausführungen des Gerichts ein “Produktbestimmungs- u. Identifizierungsmittel”, welches es dem Verbraucher erst ermögliche, aussagekräftige Produkt- und Preisvergleiche anzustellen oder Testergebnisse nachzuforschen.

OLG Brandenburg: Endpreis muss auch bei Ratenzahlungen deutlich angegeben werden

Freitag, 8. Februar 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Brandenburg, Urteil vom 11.12.2012, Az. 6 U 27/10
§ 8 Abs. 1 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 UWG; § 1 Abs. 1, Abs. 6 PAngV

Das OLG Brandenburg hat entschieden, dass eine Preisangabe wettbewerbswidrig ist, wenn auf der werbende Abbildung eine Monatsrate (hier: für eine Küche) deutlich hervorgehoben und der tatsächliche Endpreis hingegen in sehr kleiner undeutlicher Schrift darunter angegeben wird. Diese Werbung sei irreführend, da sie bei dem durchschnittlichen Verbraucher dadurch, dass die einzelne Rate blickfangmäßig herausgestellt und als „Lieferpreis” bezeichnet werde, den irrigen Eindruck erwecke, es handele sich bei dem als „Lieferpreis” bezeichneten Preis um den Endpreis. Zum Volltext der Entscheidung:

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