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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 25. Januar 2016

    Der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e. V. weist derzeit auf die Kennzeichnungspflichten von Heizgeräten hin (hier, Az. HH 2 0410/15 – 2 0422/15), welche nach Art. 4 der delegierten Verordnung (EU) Nr. 811/2013 der Kommission vom 18.02.2013 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energiekennzeichnung von Raumheizgeräten, Kombiheizgeräten, Verbundanlagen aus Raumheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen sowie von Verbundanlagen aus Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen (hier) besteht. Bei den (Online-) Händlern landläufig bekannt sei vor allem, dass Verbraucher über den Energieverbrauch von Waschmaschinen, Glühbirnen, Fernsehern etc. zu informieren seien. Die Wettbewerbszentrale hat nach eigenen Angaben Händler, die gegen die vorgenannte Pflicht verstoßen, zunächst lediglich auf den Rechtsverstoß hingewiesen. Der Wettbewerbszentrale steht es allerdings frei, derartige Verstöße rechtsförmlich und kostenpflichtig im Wege einer Abmahnung außergerichtlich und sodann, bei Nichtabgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, im Wege der einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage gerichtlich zu verfolgen.

  • veröffentlicht am 27. Mai 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Düsseldorf, Urteil vom 06.05.2015, Az. 12 O 337/14 – nicht rechtskräftig
    § 3 UWG, § 5 UWG

    Das LG Düsseldorf hat auf Grund eines Antrags der Wettbewerbszentrale entschieden, dass eine irreführende und damit wettbewerbswidrige Werbung vorliegt, wenn ein Preisvergleichsportal für Hotelbuchungen die Anzahl buchbarer Hotels in Google-Werbeanzeigen höher angibt, als tatsächlich buchbare Hotels vorhanden seien (z.B. bei Google: „Sölden 610 Hotels“ und auf eigener Internetseite: „Hotels Sölden: 82 von 554“). Es seien gravierende Abweichungen nicht nur in Einzelfällen vorhanden, welche den Verbraucher über die tatsächliche Anzahl buchbarer Hotels täuschen würden.

  • veröffentlicht am 11. Juni 2014

    Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e. V.  geht nach einer eigenen Pressemitteilung vom 10.06.2014 aktuell gegen Hotel-AGB vor, in denen für die Stornierung eines Hotelzimmers eine Entschädigung des vollen Übernachtungspreises gefordert wird. Bei einer Stornogebühr in Höhe von 100 % werde in wettbewerbswidriger Art und Weise missachtet, dass das betreffende Hotel bei einer Zimmerstornierung bestimmte Aufwendungen erspare. Zu einer solchen Anrechnung sei das Hotel indes gemäß § 537 Abs. 1 Satz 2 BGB verpflichtet. Die Höhe der ersparten Aufwendungen werden vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) für den Fall der Übernachtung (mit oder ohne Frühstück) auf 10 % des Zimmerpreises angegeben.

  • veröffentlicht am 6. Juni 2013

    Die Wettbewerbszentrale hat mit Mitteilung vom 28.05.2013 darauf hingewiesen, dass eine Apotheke keine individuell angepassten Hörgeräte anbieten darf, wenn hierzu keine Eintragung in die Handwerksrolle als Hörgeräteakustikerhandwerk vorliegt. Eine DocMorris-Apotheke hatte ein kaum sichtbares Hörgerät „zum sensationellen Preis“ von 395,00 EUR angeboten, wobei Interessenten auch die Anpassung des Hörgeräts angeboten wurde. Überdies hatte die Apotheke es wettbewerbswidrig unterlassen, darauf hinzuweisen, dass auf Grund der fehlenden Qualifikation als Hörgeräteakustikerhandwerk Interessenten für den Erwerb des Hörgerätes keine Erstattung von ihrer gesetzlichen Krankenversicherung (ca. 400,00 EUR) in Anspruch nehmen konnten. Die Angelegenheit fand außergerichtlich Erledigung.

  • veröffentlicht am 2. Mai 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Dortmund, Urteil vom 21.11.2012, Az. 25 O 209/12 – rechtskräftig
    § 31 Abs. 2  BOÄ Westfalen Lippe, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG

    Das LG Dortmund hat entschieden, dass ein HNO-Arzt einem Patienten ohne dessen vorausgegangene ausdrückliche Bitte keinen bestimmten Hörgeräteakustiker empfehlen darf, da dies die Wahlfreiheit des Patienten verletze. Der Arzt hatte Patienten ungefragt und ohne hinreichenden Grund auf die Möglichkeit des Erwerbs von Hörgeräten direkt in der Praxis (sog. verkürzter Versorgungsweg) hingewiesen und dazu einen Hörgeräteakustiker bestimmt. Vgl. auch LG Düsseldorf (hier) und OLG Schleswig (hier), aber auch LG Berlin (hier).

  • veröffentlicht am 22. Februar 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Berlin, Urteil vom 11.12.2012, Az. S 3 0624/11 – nicht rechtskräftig
    Nr. 6 des Anhangs zu § 3 Nr. 3 UWG

    Das LG Berlin hat auf eine Klage der Wettbewerbszentrale entschieden, dass ein unlauteres Vorgehen zu bejahen ist, wenn ein Unternehmen Produkte in der Werbung günstig anpreist, um dann gegenüber den davon angelockten Kunden zu behaupten, die Qualität des Produkts wäre mangelhaft und dem Kunden sodann ein anderes Produkt zu empfehlen. Dieses so genannte „Bait and Switch“-Verfahren der Beklagten erfolgte planmäßig zum Ködern der Kunden. Die Behauptung, das ursprünglich beworbene Produkt sei mangelhaft, sei nicht nachgewiesen worden.

  • veröffentlicht am 8. Februar 2013

    BGH, Urteil vom 19.07.2012, Az. I ZR 105/11
    § 8 Abs. 1 S. 1 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass die Klage der Wettbewerbszentrale gegen einen Haftpflichtversicherer, mit welcher diesem untersagt werden sollte, im Rahmen der außergerichtlichen Schadensregulierung Sachverständigenhonorare ohne auf den Einzelfall bezogene Prüfung und Begründung allein unter Hinweis auf pauschale Vergütungssätze zu kürzen, auf Grund mangelnden Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig ist. Der Senat führt dazu aus, dass einer Klage auf Unterlassung oder Beseitigung von Äußerungen, die der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung in einem gerichtlichen oder behördlichen Verfahren dienen, grundsätzlich das Rechtsschutzbedürfnis fehle, um einen solchen Verfahrensbeteiligten nicht durch Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüche in seiner Äußerungsfreiheit einzuengen. Dies gelte auch für die Abrechnungspraxis der Beklagten. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 29. Mai 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Berlin, (Anerkenntnis-) Urteil vom 02.05.2012, Az. 16 O 598/11
    Nr. 2 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG

    Das LG Berlin hat entschieden, dass die Angaben eines Autoteilehändlers „TÜV-GS-Zeichen“, „TÜV- und GS-Prüfzertifikat“ sowie „TÜV/GS geprüft“ wettbewerbswidrig sind, da mit ihnen Gütezeichen, Qualitätskennzeichen oder Ähnliches ohne die erforderliche Genehmigung verwendet würden. Keine der Bezeichnungen sei von einer von der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) anerkannten Prüfstelle erlaubt worden, welche die Verwendung des GS-Zeichens auf technischen Arbeitsmitteln und verwendungsfertigen Gebrauchsgegenständen gemäß § 7 GPSG überwachten. Die verwendeten Bezeichnungen „TÜV-GS-Zeichen“, „TÜV- und GS-Prüfzertifikat“ sowie „TÜV/GS geprüft“ würden von auf der Homepage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (www.baua.de) genannten GS-Prüfstellen (§ 11 Abs. 4 GPSG) verwendet. Bei den „TÜV-Zeichen“ müsse schließlich ohne Ausnahme die jeweils mit der Prüfung befasste TÜV-Organisation genannt werden, um dem Verbraucher die Möglichkeit weiterer Erkundigungen einzuräumen.

  • veröffentlicht am 9. September 2011

    Die Wettbewerbszentrale teilt in einer Pressemitteilung vom 05.09.2011 mit, dass sie Gutscheinangebote auf der Plattform www.groupon.de für ärztliche Behandlungen (z.B. Botox-Unterspritzungen, Brustvergößerungen, Lasikoperationen oder Zahnreinigungenwegen) wegen Verstoßes gegen die ärztliche Gebührenordnung und unlauterer Befristung der Gutscheine abmahnt (hier). Ärztliche Tätigkeiten seien auf Grund der Gebührenordnung abzurechnen, die einen Gebührenrahmen bestimme, „innerhalb dessen der Arzt nach Ende der Behandlung und nach sachlich medizinischen Kriterien wie Zeitaufwand, Schwierigkeit der Behandlung usw. sein Honorar festlege.“ (mehr …)

  • veröffentlicht am 15. Juli 2011

    Die Wettbewerbszentrale hat (Online-) Händler davor gewarnt, in Bezug auf bestimmte Produkte mit Polizeiempfehlungen („Sogar die Kriminalpolizei empfiehlt den S. Schutzalarm“, „R. ist ein akustisches Alarmgerät. Akustische Alarmgeräte werden aufgrund ihrer abschreckenden Wirkung auf Täter von der deutschen Polizei empfohlen„) zu werben. Die vorstehenden Hinweise wurden von der Wettbewerbszentrale als irreführend beanstandet. Zitat aus der Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale (hier): „Die polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes sind zur Neutralität und zur Gleichbehandlung verpflichtet. … Die kriminalpolizeiliche Prävention empfiehlt Produkte allenfalls allgemein, wenn sie bestimmte Qualitätsstandards erfüllen, wobei Grundlage entsprechender Aussagen polizeiliche Erfahrungen sind, die sich an der jeweiligen Gefährdungssituation orientieren. … Den Anbietern von Sicherheitstechnik, die mit Polizeiempfehlungen werben, kann nur geraten werden, darauf zu achten, dass die Empfehlungen aktuell sind, da sich diese aufgrund der polizeilichen Erfahrungen durchaus ändern können. Insbesondere muss darauf geachtet werden, dass bei der Bezugnahme auf solche Empfehlungen jeglicher Eindruck vermieden wird, die Empfehlungen gelten für das konkret beworbene Produkt.“

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