Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BVerwG: Wetten auf das Wetter sind nicht als unzulässiges öffentliches Glücksspiel zu untersagenveröffentlicht am 11. Juli 2014
BVerwG, Urteil vom 09.07.2014, Az. 8 C 7.13
§ 3 GlüStVDas BVerwG hat entschieden, dass die Werbeaktion eines Kaufhauses, den Kaufpreis für bestimmte Waren zu erstatten, wenn es an einem bestimmten Tag/Ort zu einer bestimmten Zeit regnet, kein unzulässiges Glücksspiel ist. Es handele sich bei dem Kaufpreis für die Waren nicht um ein „Entgelt zum Erwerb einer Gewinnchance“, da der Kunde die gekaufte Ware ohne Verlustrisiko behalten könne. Die Warenpreise seien auch nicht anlässlich der Aktion erhöht worden, so dass kein verdecktes Entgelt vorliege. Zur Pressemitteilung Nr. 47/2014 vom 09.07.2014:
- OLG Köln: Zum Ausschluss vom Glücksspiel wegen Überschuldungveröffentlicht am 31. Oktober 2011
OLG Köln, Urteil vom 05.08.2011, Az. 6 U 80/11
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 8 Abs. 1 und 4 UWG; § 8 Abs. 2 und 4 GlüStV; § 12 Abs. 3 GlüStV AG NRWDas OLG Köln hat entschieden, dass Personen, die dem Hörensagen nach „pleite“ sind, nicht ohne weitere Anhaltspunkte in einer Lotto-Annahmestelle vom Glücksspiel auszuschließen sind. Eine Spielsperre dürfe zur Wahrung der Interessen des Betroffenen erst nach Anhörung durch den Wettanbieter erfolgen. Ein von Mitarbeitern einer Annahmestelle als überschuldet wahrgenommener Wettinteressent (durch Mithören eines Gesprächs) dürfe jedoch nicht unabhängig von der Durchführung und dem Ausgang des Anhörungs- und Überprüfungsverfahrens sofort in die Sperrdatei eingetragen werden. Allerdings solle sichergestellt werden, dass bei Verdacht auf eine Überschuldung eine entsprechende Meldung der Mitarbeiter erfolge, um dem Anbieter eine Prüfung zu ermöglichen. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Das Verbot, private Sportwetten und andere Glücksspiele im Internet anzubieten, ist wirksamveröffentlicht am 28. September 2011
BGH, Urteil vom 28.09.2011, Az. I ZR 92/09, I ZR 93/10, I ZR 43/10, I ZR 30/10 und I ZR 189/08
§ 4 Abs. 4 GlüStV, § 5 Abs. 3 GlüStV
Der BGH hat entschieden, dass das Verbot des Veranstaltens und Vermittelns öffentlicher Glücksspiele im Internet nach § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags vom 1. Januar 2008 (GlüStV) wirksam ist. Es verstoße insbesondere nicht gegen das Recht der Europäischen Union. Zur Pressemitteilung Nr. 150/2011 des Bundesgerichtshofes vom 28.09.2011 im Volltext: (mehr …)