Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Köln: Inhaber der Domain „wetter.de“ kann nicht Vertrieb der Smartphone-App unter der Bezeichnung „wetter DE“ untersagen lassenveröffentlicht am 15. Oktober 2014
OLG Köln, Urteil vom 05.09.2014, Az. 6 U 205/13
§ 4 Nr. 10 UWG, § 5 Abs. 3 MarkenG, § 15 Abs. 2 – 4 MarkenGDas OLG Köln hat entschieden, dass die Inhaber der Domain „wetter.de“ nicht den Vertrieb der Smartphone-App unter der Bezeichnung „wetter DE“ untersagen lassen können. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BVerwG: Wetten auf das Wetter sind nicht als unzulässiges öffentliches Glücksspiel zu untersagenveröffentlicht am 11. Juli 2014
BVerwG, Urteil vom 09.07.2014, Az. 8 C 7.13
§ 3 GlüStVDas BVerwG hat entschieden, dass die Werbeaktion eines Kaufhauses, den Kaufpreis für bestimmte Waren zu erstatten, wenn es an einem bestimmten Tag/Ort zu einer bestimmten Zeit regnet, kein unzulässiges Glücksspiel ist. Es handele sich bei dem Kaufpreis für die Waren nicht um ein „Entgelt zum Erwerb einer Gewinnchance“, da der Kunde die gekaufte Ware ohne Verlustrisiko behalten könne. Die Warenpreise seien auch nicht anlässlich der Aktion erhöht worden, so dass kein verdecktes Entgelt vorliege. Zur Pressemitteilung Nr. 47/2014 vom 09.07.2014: