Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Apps für mobile Endgeräte wie Smartphones genießen grundsätzlich Werktitelschutzveröffentlicht am 29. Januar 2016
BGH, Urteil vom 28.01.2016, Az. I ZR 202/14
§ 5 Abs. 1 und 3 MarkenGDer BGH hat entschieden, dass Apps für mobile Endgeräte wie Smartphones grundsätzlich markenrechtlichen Werktitelschutz genießen können. Allerdings komme der Bezeichnung „wetter.de“ keine für einen Werktitelschutz nach § 5 Abs. 1 und 3 MarkenG hinreichende originäre Unterscheidungskraft zu. Die Bezeichnung „wetter.de“ sei für eine Internetseite und für Apps, auf denen Wetterinformationen zu Deutschland angeboten werden, glatt beschreibend. Zur Pressemitteilung hier.
- OLG Köln: Inhaber der Domain „wetter.de“ kann nicht Vertrieb der Smartphone-App unter der Bezeichnung „wetter DE“ untersagen lassenveröffentlicht am 15. Oktober 2014
OLG Köln, Urteil vom 05.09.2014, Az. 6 U 205/13
§ 4 Nr. 10 UWG, § 5 Abs. 3 MarkenG, § 15 Abs. 2 – 4 MarkenGDas OLG Köln hat entschieden, dass die Inhaber der Domain „wetter.de“ nicht den Vertrieb der Smartphone-App unter der Bezeichnung „wetter DE“ untersagen lassen können. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)