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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 12. September 2013

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.06.2013, Az. I-20 U 109/12
    § 3 Abs. 2 S. 1 OlympSchG, § 5 Abs. 1 OlympSchG

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass das „Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen“ verfassungsgemäß und daher zu beachten ist. Deshalb sei es einem Händler/Hersteller verboten, einen Whirlpool als Modell „Olympia 2010“ zu bewerben, da hierdurch eine ungerechtfertigte, unlautere Ausnutzung der Wertschätzung der Olympischen Spiele vorliege. Die Beklagte habe sich den positiv besetzten Begriff „Olympia“ zu Nutze machen wollen, um Wohlwollen bei den angesprochenen Verkehrskreisen zu erzeugen. Zum Volltext der Entscheidung:

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