Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- AG Dieburg: Die Annahmeverweigerung einer Ware durch einen Verbraucher kann nicht als Widerrufserklärung ausgelegt werdenveröffentlicht am 9. Februar 2016
AG Dieburg, Urteil vom 04.11.2015, Az. 20 C 218/15
§ 312 g BGB, § 433 BGB, § 355 BGB, § 356 I,II Ziff 1a BGBDas AG Dieburg hat entschieden, dass die bloße Verweigerung der Annahme einer Ware durch einen Verbraucher nicht als Widerrufserklärung ausgelegt werden kann. Der Widerruf müsse neben der Rücksendung ausdrücklich erklärt werden. Die Frist beginne dafür mit der Anlieferung der Ware, denn zu diesem Zeitpunkt habe der Verbraucher die Möglichkeit, Sachherrschaft auszuüben. Es komme nicht darauf an, dass er die Ware tatsächlich in Händen halte. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Düsseldorf: Wird ein Kunde beim Telefonanbieterwechsel aufgefordert, den früheren Anbieter anzuschwindeln, kann dies wettbewerbswidrig seinveröffentlicht am 19. März 2015
OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.11.2014, Az. I-15 U 55/14
§ 8 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 UWG, § 3 Abs. 1 UWGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass es eine unlautere geschäftliche Handlung darstellt, wenn der neu geworbene Kunde eines Telefonanbieters von diesem aufgefordert wird, Mitarbeitern des früheren Anbieters zu sagen, dass er einen gültigen Vertrag mit dem neuen Anbieter habe und dass die Widerrufsfrist bereits verstrichen sei, um Abwerbe- bzw. Rückwerbeversuche im Keim zu ersticken. Es liege eine Irreführung vor, da der Eindruck erweckt werde, dass der Neukunde bereits verbindlich vertraglich gebunden sei, obwohl die Widerrufsfrist erst mit erfolgter Freischaltung zu laufen beginne. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Bloße Vorhaltung der Widerrufsbelehrung erfüllt nicht Textform-Erfordernis, auch wenn der Verbraucher bestätigt, die Belehrung heruntergeladen zu habenveröffentlicht am 15. September 2014
BGH, Urteil vom 15.05.2014, Az. III ZR 368/13
§ 126 b BGB, § 355 Abs. 2 S.1 BGB, § 355 Abs. 3 S.1 BGB, § 360 Abs. 1 BGBDer BGH hat entschieden, dass die reine Aufrufbarkeit einer Widerrufsbelehrung auf einer Website nicht den Formerfordernissen für die gesetzliche Widerrufsbelehrung entspricht und zwar auch dann nicht, wenn der Verbraucher im Wege der Zwangsführung ein Kästchen mit dem Hinweis „Widerrufserklärung ? Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen und ausgedruckt oder abgespeichert?“ angeklickt hat. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- AG Winsen: Widerrufsfrist beginnt noch nicht mit Übergabe des Paketes an den Nachbarnveröffentlicht am 27. August 2012
AG Winsen, Urteil vom 28.06.2012, Az. 22 C 1812/11
§ 312b BGB, § 312d BGB, § 355 BGB, § 433 BGBDas AG Winsen hat darauf hingewiesen, dass die Widerrufsfrist nach dem Fernabsatzgesetz (§ 355 BGB) noch nicht bereits in dem Zeitpunkt zu laufen beginnt, in dem der Auslieferer die im Internet gekaufte Sache bei einem dazu nicht bevollmächtigten Nachbarn abgibt, sondern erst dann, wenn der Adressat die Sache tatsächlich „in seinen Machtbereich erhält“. Vgl. zur Frage, ob Pakete überhaupt beim Nachbarn abgegeben werden dürfen, auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.03.2007, Az. I-18 U 163/06, hier, und OLG Köln, Urteil vom 02.03.2011, Az. 6 U 165/10, hier. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG München: „Datum des Poststempels“ ist keine wirksame Ergänzung der Fristangabe in einer Widerrufsbelehrungveröffentlicht am 24. August 2012
OLG München, Urteil vom 31.03.2011, Az. 29 U 3822/10
§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB; § 1 UKlaG, § 3 Abs. 1 Nr. 1 UKlaG
Das OLG München hat entschieden, dass die Fristangabe in einer Widerrufsbelehrung „Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs (Datum des Poststempels) an …“ unwirksam ist. Die Widerrufsbelehrung, die von einem Renditefonds für Fondsbeitritte verwendet wurde, stelle eine allgemeine Geschäftsbedingung dar. Diese sei mit dem genannten Klammerzusatz unklar und missverständlich. Der Zusatz erwecke für den Verbraucher den Anschein, dass für die Wirksamkeit eines Widerrufs die rechtzeitige Absendung eines Schreibens (Einwurf in den Briefkasten) nicht ausreiche, sondern das Schreiben auch notwendigerweise mit einem Poststempel versehen sein müsse, der mindestens das Datum des letzten Tages der Frist trage. Außerdem werde der Anschein erweckt, andere Übermittlungswege als die der Postsendung, z.B. Telefax oder persönliche Übergabe, seien unwirksam. - BGH: Für ein vertraglich vereinbartes Widerrufsrecht gelten nicht zwangsläufig dieselben Voraussetzungen wie für ein gesetzliches Widerrufsrechtveröffentlicht am 2. August 2012
BGH, Urteil vom 22.05.2012, Az. II ZR 88/11
§ 355 BGB
Der BGH hat entschieden, dass im Falle eines vertraglich vereinbarten Widerrufsrechts, wovon vorliegend ausgegangen wurde, nicht ohne weitere Anhaltspunkte anzunehmen ist, dass die Anforderungen des gesetzlichen Widerrufsrechts zu Grunde zu legen sind. Insbesondere könne nicht vorausgesetzt werden, dass – wenn keine der gesetzlichen Form entsprechende Belehrung erteilt worden sei – die Frist für den Widerruf nicht zu laufen beginne, somit bei Nichtnachholung der ordnungsgemäßen Belehrung ein unbegrenztes Widerrufsrecht bestehe. Allein die Tatsache, dass sich der Verwender des Widerrufsrechts an der gesetzlichen Belehrung orientiert habe, genüge nicht für letztere Annahme. Zum Volltext der Entscheidung: - OLG Hamm: Widerrufsbelehrung am Ende der eBay-Auktion reicht aus, „Zwischenbelehrungen“ sind nicht erforderlich / Zur Aufhebung des Skandal-Beschlusses des LG Dortmundveröffentlicht am 8. Februar 2012
OLG Hamm, Beschluss vom 10.01.2012, Az. I-4 U 145/11
§ 355 Abs. 2 S. 3 BGB, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG
Das OLG Hamm hat entschieden, dass – entgegen der Rechtsansicht des LG Dortmund (hier) – es ausreicht, wenn ein eBay-Händler die Widerrufsbelehrung per E-Mail unmittelbar nach Beendigung seiner eBay-Auktion an den höchstbietenden Verbraucher übermittelt, um in den Genuss der 14-tägigen Widerrufsfrist zu kommen. Es sei dem Händler jedenfalls unzumutbar, nach jedem jeweiligen Höchtsgebot eine Widerrufsbelehrung zu übersenden, zumal ihm die Identität seines Vertragspartners von eBay erst nach dem erfolgreichen Abschluss der Aktion bekannt gegeben werde. Es sei auch keineswegs ausgeschlossen, dass das erste Höchstgebot im Verlaufe der Auktion noch von Dritten überboten werde. Im vorliegenden Fall hatte ein Kunde 49 Stunden vor Ende der Auktion ein zu diesem Zeitpunkt höchstes Gebot abgegeben. (mehr …) - AG Hamburg-Wandsbek: Widerruf bei mangelnder Widerrufsbelehrung auch nach 2 Jahren noch möglich – Auch kein Wertersatz für Internet-Portalveröffentlicht am 17. Januar 2012
AG Hamburg-Wandsbek, Urteil vom 13.01.2012, Az. 716a C 354/11
§ 355 Abs. 4 BGB, § 312 d Abs. 3 BGB, § 312 e Abs. 2 BGB, § 355 Abs. 2 BGBDas AG Hamburg-Wandsbek hat entschieden, dass die Mitgliedschaft bei einem Internet-Erotik-Portal auch nach knapp 2 Jahren noch widerrufen werden kann, wenn die Widerrufsbelehrung nicht korrekt über den Fristbeginn belehrte. Vorliegend sei dem Kunden in der Belehrung nicht mitgeteilt worden, dass die 14-tägige Widerrufsfrist frühestens mit Vertragsschluss beginne. Deshalb sei die Frist auch nach fast zwei Jahren noch nicht erloschen. Die Klägerin habe auch keinen Anspruch auf Wertersatz, da sie nicht habe darlegen können, dass der Beklagte dem Beginn der Ausfu?hrung der Dienstleistung zugestimmt habe. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Dortmund: 14-tägiges Widerrufsrecht bei eBay-Startpreis-Auktionen nur, wenn jeder (zeitweilig) Höchstbietende eine Widerrufsbelehrung erhältveröffentlicht am 9. Dezember 2011
LG Dortmund, Beschluss vom 07.04.2011, Az. 20 O 19/11
§ 355 Abs. 2 S. 3 BGB, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWGDas LG Dortmund hat entschieden, dass bei eBay-Auktionen (Auktionsformaten) bereits jeder Höchstbietende eine Widerrufsbelehrung zugesandt bekommen muss, anderenfalls eine Widerrufsfrist von 14 Tagen zu kurz bemessen ist. Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 03.11.2004, Az. VIII ZR 375/03) kommt der Kaufvertrag bereits mit dem (zeitweiligen) Höchstgebot des Bieters zustande (unter der auflösenden Bedingung, dass der Bieter nicht noch überboten wird). Die Widerrufsbelehrung muss dem Verbraucher unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform mitgeteilt werden, also spätestens am Tag nach dem Vertragsschluss. Da der Verkäufer die Identitäten der einzelnen Bieter nicht mitgeteilt bekommt, sondern vielmehr nur die des letztlich obsiegenden Bieters, kann er systembedingt nicht jedem eBay-Bieter eine Widerrufsbelehrung zukommen lassen. In diesen Fällen beträgt die Widerrufsfrist nach Auffassung der Dortmunder Kammer einen Monat (§ 355 Abs. 2 S. 3 BGB). Den Beschluss halten wir für glatt falsch und praxisfremd. Zum wenig ergiebigen Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- AG Frankfurt a.M.: Widerrufsrecht wegen Fernabsatzvertrag auch dann, wenn Käufer vor Vertragsschluss das Ladengeschäft des Verkäufers aufsucht, um Ware anzusehen / Zum Beginn der Widerrufsfristveröffentlicht am 2. September 2011
AG Frankfurt a.M., Urteil vom 06.06.2011, Az. 31 C 2577/10
§ 312b Abs. 1, § 312d Abs. 1, § 346 Abs. 1, § 355, § 357 Abs. 1 BGBDas AG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass ein Verbraucher einen Kaufvertrag auch dann gemäß § 355 BGB widerrufen kann, wenn er vor Vertragsschluss das Ladengeschäft der Beklagten aufsucht, und zwar unabhängig davon, was vor Ort zwischen den Parteien erörtert wird. Zwar setze ein Fernabsatzvertrag voraus, dass der Vertrag ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werde und hierbei auch zu beachten sei, ob im Rahmen der Vertragsanbahnung persönliche Kontakte bestanden haben. Für die Frage des Vorliegens eines Fernabsatzvertrages sei entscheidend, ob sich der Verbraucher während des Anbahnungskontakts über alle für den Vertragsschluss wesentlichen Umstände informiert habe und der Vertrag im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit diesem persönlichen Kontakt zustande gekommen sei. Wenn also der Verbraucher nach persönlichem Kontakt zwar alle erforderlichen Informationen habe, sich aber noch nicht endgültig binden wolle, sei das notwendige das Zeitmoment noch nicht erfüllt. Zum Volltext der Entscheidung:
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