Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- AG Dieburg: Die Annahmeverweigerung einer Ware durch einen Verbraucher kann nicht als Widerrufserklärung ausgelegt werdenveröffentlicht am 9. Februar 2016
AG Dieburg, Urteil vom 04.11.2015, Az. 20 C 218/15
§ 312 g BGB, § 433 BGB, § 355 BGB, § 356 I,II Ziff 1a BGBDas AG Dieburg hat entschieden, dass die bloße Verweigerung der Annahme einer Ware durch einen Verbraucher nicht als Widerrufserklärung ausgelegt werden kann. Der Widerruf müsse neben der Rücksendung ausdrücklich erklärt werden. Die Frist beginne dafür mit der Anlieferung der Ware, denn zu diesem Zeitpunkt habe der Verbraucher die Möglichkeit, Sachherrschaft auszuüben. Es komme nicht darauf an, dass er die Ware tatsächlich in Händen halte. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Hamburg: Zur Frage, inwieweit eine umformulierte Widerrufsbelehrung noch dem amtlichen Muster entsprichtveröffentlicht am 7. Oktober 2015
OLG Hamburg, Urteil vom 03.07.2015, Az. 13 U 26/15
§ 355 BGB, § 495 BGB; § 14 aF BGB-InfoVDas OLG Hamburg hat entschieden, dass auch eine umformulierte Widerrufsbelehrung noch dem amtlichen Muster (alte Fassung nach der BGB-InfoV) entsprechen kann. Es schade der Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung nicht, wenn eine Passage in die „Wir“-Form umformuliert worden sei, soweit keine inhaltlichen Änderungen zum Muster bestünden. Auch die Kombination mehrerer Gestaltungshinweise zum gesetzlichen Muster sei möglich. Vorliegend seien lediglich unschädliche redaktionelle Anpassungen vorgenommen worden. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- LG Oldenburg: Ausnahmen zum Widerrufsrecht dürfen nicht in den AGB „versteckt“ werdenveröffentlicht am 17. August 2015
LG Oldenburg, Urteil vom 13.03.2015, Az. 12 O 2150/14
§ 312 g BGB, § 312 d BGB; Art. 246 a EGBGB; § 8 Abs. 1 und 3 UWG, § 5 Abs. 1 UWGDas LG Oldenburg hat entschieden, dass es irreführend und daher wettbewerbswidrig ist, wenn ein Onlinehändler zwar eine Widerrufsbelehrung ordnungsgemäß vorhält, jedoch über bestehende Ausnahmen zum Widerrufsrecht lediglich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen informiert, ohne den Kunden deutlich darauf hinzuweisen, dass dort weitere Informationen speziell bezüglich eines Widerrufs zu finden sind. Zu Volltext der Entscheidung:
- BGH: Auch bei Heizölbestellungen gilt das Widerrufsrechtveröffentlicht am 3. August 2015
BGH, Urteil vom 17.06.2015, Az. VIII ZR 249/14
§ 280 Abs. 1 BGB, § 312d Abs. 4 Nr. 6 BGB i.d.F. vom 02.12.2004Der BGH hat entschieden, dass auch bei Heizölbestellungen im Wege des Fernabsatzes ein Widerrufsrecht gilt. Die Ausnahmeregelung des § 312d Abs. 4 Nr. 6 BGB gelte nicht, da der Heizölkauf eines Verbrauchers keinen spekulativen Kern habe. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Köln: Die Information über ein Widerrufsrecht im Internet muss zeitlich, nicht zwingend räumlich, vor Abgabe einer Bestellung erfolgenveröffentlicht am 29. Juli 2015
OLG Köln, Urteil vom 08.05.2015, Az. 6 U 137/14
§ 312d Abs. 1 S. 1 BGB; Art. 246a § 1 Abs. 2 EGBGB, Art. 246a § 4 Abs. 1 EGBGBDas OLG Köln hat entschieden, dass es für die Information über das Bestehen eines Widerrufsrechts bei einer Bestellung im Internet ausreichend ist, wenn diese in räumlicher Nähe zum Bestellbutton stattfindet. „Vor Vertragsschluss“ sei im wesentlichen eine zeitliche Komponente, d.h. der Verbraucher müsse vor Abgabe einer Bestellung in der Lage sein, das Widerrufsrecht zur Kenntnis zu nehmen. Dies sei jedoch nicht auch räumlich zu interpretieren, dass die Möglichkeit zur Kenntnisnahme vor, d.h. oberhalb des Bestellbuttons, zu finden sein müsse. Eine räumliche Nähe zum Bestellbutton, bei welcher der Verbraucher nicht scrollen müsse, genüge den Anforderungen. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG Dortmund: Bei einer Standardkombination einer Sitzgarnitur kann trotz „individueller Anfertigung“ das Widerrufsrecht nicht ausgeschlossen werdenveröffentlicht am 4. Mai 2015
AG Dortmund, Urteil vom 28.04.2015, Az. 425 C 1013/15
§ 312c Abs. 1 BGB, § 355 BGB, § 357 Abs. 1 BGBDas AG Dortmund hat entschieden, dass bei dem Erwerb einer Sitzgarnitur über eBay mit 578 Kombinationsmöglichkeiten das Widerrufsrecht nicht zwangsläufig wegen individueller Anfertigung nach Kundenwunsch ausgeschlossen werden kann. Wähle der Kunde eine Standardkombination, welche im Angebot selbst abgebildet sei, könne nicht davon ausgegangen werden, dass ein erneuter Absatz erschwert wäre. Somit sei ein fristgerechter Widerruf zulässig. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG Siegburg: Zum Ausschluss des Widerrufsrechts bei speziell angefertigten Warenveröffentlicht am 10. April 2015
AG Siegburg, Urteil vom 25.09.2014, Az. 115 C 10/14
§ 357 BGB, § 355 BGB, § 312 d BGB, § 346 Abs. 1 BGBDas AG Siegburg hat entschieden, dass ein Ausschluss des Widerrufsrecht auf Grund der Anfertigung einer Ware nach Kundenspezifikationen zulässig ist, wenn ein Sofa in der Form über das Internet gekauft wird, dass der Kunde den Bezugsstoff aus über 50 Möglichkeiten auswählt und die Ausrichtung der Armschiene bestimmt. In diesem Fall sei von einer Anfertigung nach Kundenspezifikation auszugehen. Die Unzumutbarkeit einer Rücknahme für den Verkäufer ergebe sich daraus, dass die Anfertigung nicht ohne Weiteres rückgängig gemacht werden könne und eine Weiterveräußerung nur mit hohem Verlust (ca. 40%) möglich wäre. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Bochum: Widerrufsbelehrung muss Kontaktdaten – auch Telefonnummer, sofern vorhanden – enthaltenveröffentlicht am 16. Oktober 2014
LG Bochum, Urteil vom 06.08.2014, Az. 13 O 102/14
§ 8 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 355 BGB, § 356 BGBDas LG Bochum hat entschieden, dass die Widerrufsbelehrung eines Unternehmers dessen vollständige Kontaktdaten enthalten muss. Vorliegend waren Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse nicht in der Widerrufsbelehrung, sondern nur im Impressum enthalten. Dies genüge den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung nach Auffassung des Gerichts nicht. Seien diese Kontaktmöglichkeiten vorhanden – was vorliegend ausweislich des Impressums der Fall gewesen sei – müssten sie auch in die Widerrufsbelehrung aufgenommen werden. Zum Volltext der Entscheidung:
- KG Berlin: Über die einzelnen Umstände des Ausschlusses eines Widerrufsrechts muss der Onlinehändler nicht aufklärenveröffentlicht am 14. August 2014
KG Berlin, Urteil vom 27.06.2014, Az. 5 U 162/12
§ 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 UWGDas KG Berlin hat entschieden, dass ein Onlinehändler, der das Widerrufsrecht für ein individuell konfiguriertes Notebook ausschließt, nicht verpflichtet ist, über die tatsächlichen Umstände (hier: Gründe der Unzumutbarkeit eines Rückbaus des Notebooks) des Ausschlusses aufzuklären. Es genüge die Angabe des Ausschlusses in Form der Wiedergabe des Gesetzestextes. Eine Irreführung komme allenfalls dann in Betracht, wenn der Unternehmer wider besseren Wissens ein Widerrufsrecht ausschließe. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Hamburg: Zum Wertersatz für psychologische Gutachten auf Internet-Partnerbörsen, wenn der Vertrag widerrufen wirdveröffentlicht am 29. Juli 2014
LG Hamburg, Urteil vom 22.07.2014, Az. 406 HK O 66/14
§ 346 BGB, § 357 BGBDas LG Hamburg hat entschieden, dass die Online-Partnerbörse parship.de Nutzern, die von ihrem fernabsatzrechtlichen Widerrufsrecht Gebrauch machen, nicht Wertersatz in Höhe von bis zu 75 % des für die gesamte Laufzeit vereinbarten Entgeltes berechnen darf, auch wenn der Nutzer über die Online-Partnervermittlung der Beklagten bereits Kontakte hatte, zumal nicht jeder Kontakt erfolgreich sei. Vielmehr bemesse sich der Wertersatz „nach dem objektiven Wert der empfangenen Leistung, begrenzt durch das vertraglich vereinbarte Entgelt“. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)