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Artikel-Schlagworte: „Widerrufsrecht“

OLG Hamm: Bei im Internet angebotenen Online-Kursen müssen Verbraucher über ein Widerrufsrecht belehrt werden

Mittwoch, 10. April 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamm, Urteil vom 21.02.2013, Az. I-4 U 135/12
§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 3 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 312 c Abs. 1 BGB

Das OLG Hamm hat in einem Verfahren des Bundesverbands Verbraucherzentrale entschieden, dass beim Angebot von Online-Kursen (hier: Vorbereitung Theorie-Prüfung für Sportbootführerschein) im Internet Verbraucher über ein ihnen zustehendes Widerrufsrechts belehrt werden müssen. Es liege keine Ausnahme gemäß § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB vor, da sich der Unternehmer nicht verpflichte, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen. An dieses Erfordernis seien hohe Anforderungen zu stellen, die durch die Verpflichtung, nach Vertragsschluss Unterlagen zum Download zur Verfügung zu stellen, nicht erfüllt seien. Auch ein Fernunterrichtsvertrag gemäß Abs. 3 Nr. 1 liege nicht vor, da der Lernerfolg nicht überwacht werde. Zum Volltext der Entscheidung:

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AG Augsburg: Für die Anwendung der “40-EUR-Klausel” bei der Rücksendung von Waren soll bei mehreren Teilen der Einzelwert entscheidend sein

Montag, 8. April 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

AG Augsburg, Urteil vom 14.12.2012, Az. 17 C 4362/12
§ 357 BGB

Das AG Augsburg hat entschieden, dass bei der Ausübung des Widerrufsrechts durch einen Verbraucher bei der Beurteilung der Tragung der Rücksendekosten der Einzelwert der zurückgesendeten Waren maßgeblich ist. Liege z.B. bei zwei Artikeln der Gesamtwert über 40,00 EUR, der Einzelwert jedoch jeweils darunter, könne der Händler dem Verbraucher die Kosten der Rücksendung auferlegen. Dies ergebe sich sowohl aus dem Wortlaut der Vorschrift sowie dem Sinn und Zweck. Missbräuchliche Rücksendungen oder der Kauf mehrerer Teile, um nur eines zu behalten, sollen auf diese Weise eingedämmt werden.

LG Fulda: Schließt ein Verbraucher ohne Vollmacht einen Vertrag im Namen eines Gewerbetreibenden als Haustürgeschäft ab, besteht ein Widerrufsrecht

Montag, 4. März 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

LG Fulda, Urteil vom 08.02.2013, Az. 1 S 138/12
§ 312 b BGB, § 312 d Abs. 1 BGB

Das LG Fulda hat entschieden, dass ein Verbraucher, der zu Gunsten eines Gewerbetreibenden ohne dessen Einwilligung/Genehmigung einen Vertrag in einer “Haustürsituation” abschließt, diesen widerrufen kann. Vorliegend hatte der Ehemann einer Heilpraktikerin für diese einen Vertrag zum Eintrag in einer Datenbank abgeschlossen. Die Ehegattin verweigerte die Genehmigung und der Ehemann widerrief. Das Gericht erkannte auf die Zulässigkeit des Widerrufs, da im Falle einer vollmachtlosen Vertretung auf den Vertreter - der hier Verbraucher ist - abzustellen sei und nicht auf den gewerbetreibenden Vertretenen. Zum Volltext der Entscheidung:

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LG Karlsruhe: Auch für ausländische Anbieter gilt auf ebay.de das deutsche Wettbewerbsrecht

Dienstag, 19. Februar 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

LG Karlsruhe, Urteil vom 16.12.2011, Az. 14 O 27/11 KfH III
§ 3 Abs. 5 TMG; § 8 Abs. 1 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 UWG, § 5a UWG

Das LG Karlsruhe hat entschieden, dass auf dem deutschen Teil der Handelsplattform eBay (ebay.de) auch für ausländische Anbieter das deutsche Wettbewerbsrecht anwendbar ist. Dies gelte aus verbraucherschutzrechtlichen Gründen insbesondere für die Vorhaltung einer nach deutschem Wettbewerbsrecht gültigen Widerrufsbelehrung und weiterer Pflichtinformationen. Das Herkunftsprinzip werde durch § 3 Abs. 5 Nr. 3 TMG als Ausnahmeregelung aufgehoben. Zum Volltext der Entscheidung:

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OLG Celle: Das Widerrufsrecht gilt auch für “lebende” Bäume

Dienstag, 29. Januar 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Celle, Beschluss vom 04.12.2012, Az. 2 U 154/12
§ 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB

Das OLG Celle hat entschieden, dass für den Versand von lebenden Bäumen keine der gesetzlichen Ausnahmen zutrifft, die das Widerrufsrecht eines privaten Käufers für diese Ware ausschließen würden. Insbesondere handele es sich nicht um “verderbliche Ware”. Lebende Bäume seien keine Waren, die nach Ablauf einer bestimmten kurzen Zeit nicht mehr zu gebrauchen seien, sondern seien gerade dazu bestimmt, nach dem Versand zu jahrelangem Bestehen eingepflanzt zu werden. Eine unsachgemäße Behandlung durch den Käufer nach Erhalt der Ware, die zum Verderb führe, sei für die Ausnahme vom Widerrufsrecht nicht zu berücksichtigen. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

BGH: Nachträgliche Widerrufsbelehrung ist ausreichend, wenn u.a. darauf hingewiesen wird, dass ein Belehrungsmangel nachträglich ausgeglichen werden soll

Dienstag, 8. Januar 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

BGH, Beschluss vom 15.02.2011, Az. XI ZR 148/10
§ 355 Abs. 2 S. 2 BGB

Der BGH hat entschieden, dass eine zunächst unterbliebene Widerrufsbelehrung nachgeholt werden kann, dann allerdings denselben gesetzlichen Anforderungen wie eine rechtzeitige Belehrung unterliegt: Sie müsse umfassend, unmissverständlich und für den Verbraucher eindeutig sein. Um die vom Gesetz bezweckte Verdeutlichung des Rechts zum Widerruf nicht zu beeinträchtigen, dürfe auch die nachträgliche Widerrufsbelehrung keine zusätzlichen Erklärungen enthalten, die einen eigenen Inhalt aufwiesen oder den Verbraucher verwirren könnten. Eine Nachbelehrung müsse zudem nach § 355 Abs. 2 Satz 1 BGB einen für den Verbraucher erkennbaren Bezug zu seiner früheren Vertragserklärung aufweisen, der ihm deutlich mache, dass ein Belehrungsmangel im Nachhinein ausgeglichen werden solle. Der Senat bestätigte damit die Entscheidung BGH, Urteil vom 26.10.2010, Az XI 367/07. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

EuGH: Die Übersendung einer Widerrufsbelehrung als Link in einer E-Mail reicht ebensowenig aus, wie die bloße Vorhaltung auf einer Webseite / Niederlage für “Abofallen”-Betreiber Content Services Ltd.

Freitag, 31. August 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtEuGH, Urteil vom 05.06.2012, Az. C‑49/11
Art. 5 Abs. 1 EU-RL 97/7

Der EuGH hat bestätigt, dass es nicht ausreicht, einem Verbraucher die Widerrufsbelehrung durch Übermittlung eines Links per E-Mail zur Verfügung zu stellen. Auch sei eine Webseite kein “dauerhafter Datenträger” im Sinne von Art. 5 Abs. 1 EU-RL 97/7. Insoweit erhielt die Rechtsauffassung der Content Services Ltd. - hierzulande wie auch wohl in Österreich als Betreiberin einer sog. Abofalle in Erscheinung getreten - eine deutliche Absage. Das Ausgangsverfahren wurde von der Bundesarbeitskammer eingeleitet, einer Verbraucherschutzeinrichtung mit Sitz in Wien (Österreich), die sich gegen das Geschäftsgebaren von Content Services Ltd. wendet, weil es gegen mehrere Bestimmungen des Unionsrechts und des nationalen Rechts auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes verstieß. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

LG Bielefeld: Widerrufsrecht gilt auch für Kursangebote im Internet - Keine Anwendung von Ausnahmeregelungen

Mittwoch, 22. August 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Bielefeld, Urteil vom 05.06.2012, Az. 15 O 49/12
§ 8 Abs. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 312c Abs. 1 BGB

Das LG Bielefeld hat auf eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands entschieden, dass das fernabsatzrechtliche Widerrufsrecht für Verbraucher auch für das Angebot von Online-Kursen im Internet (hier: Sportbootführerschein) gilt. Entgegen den Einwänden des Kursanbieters greife nicht die Ausnahmeregelung für “die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Freizeit­gestaltung mit Verpflichtung zur Leistungserbringung zu einem bestimmten Zeit­punkt/innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums”. Für diese Ausnahme komme es darauf an, dass der Un­ternehmer nur eine begrenzte Anzahl von Kunden zur gleichen Zeit bedienen könne und daher die Leistungszeit im voraus genau festgelegt werde, so dass freiwerdende Plätze kaum aufgefüllt werden könnten. Dies treffe bei dem Online-Kursangebot des Beklagten jedoch nicht zu. Zum Volltext der Entscheidung:

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LG Wuppertal: Fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht für Verbraucher besteht auch bei telefonischer Bestellung von Heizöl

Donnerstag, 16. August 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Wuppertal, Urteil vom 26.04.2012, Az. 9 S 205/10
§ 312 d Abs. 1 BGB, § 355 BGB

Das LG Wuppertal hat entschieden, dass einem Verbraucher bei der telefonischen Bestellung von Heizöl ein Widerrufsrecht nach den Vorschriften über den Fernabsatz zusteht. Der hierzu teilweise vertretenen Ansicht, bei der Bestellung von Heizöl sei das Widerrufsrecht nach § 312 d Abs. 4 Nr. 6 BGB ausgeschlossen, da die Lieferung Waren zum Gegenstand habe, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliege, folgte das Gericht nicht. Vorliegend habe der Preis der hier bestellten konkreten Ware keinen Schwankungen unterlegen, sondern sei fest vereinbart gewesen, so dass er für beide Parteien beim Vertragsschluss sicher vorhersehbar gewesen sei. Zum Volltext der Entscheidung:

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OLG Frankfurt a.M.: Zur Schutzwirkung der BGB-InfoV für Widerrufsbelehrungen in Altverträgen

Donnerstag, 9. August 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

OLG Frankfurt, Urteil vom 08.02.2012, Az. 19 U 26/11
§ 14 Abs. 1 Anl. 1 BGB-InfoV, § 14 Abs. 3 BGB-InfoV; § 13 BGB, § 187 Abs. 1 BGB; § 195 BGB

Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass für den Eintritt einer Schutzwirkung bei Verwendung einer Muster-Widerrufsbelehrung erforderlich ist, dass der Unternehmer gegenüber dem Verbraucher ein Formular verwendet hat, das dem Muster in der jeweils maßgeblichen Fassung der BGB-InfoV sowohl inhaltlich als auch in der äußeren Gestaltung vollständig entspricht. Ist dies nicht der Fall, könne ein geschlossener Vertrag (hier: Darlehensvertrag) auch nach 5 Jahren noch widerrufen werden, da die Widerrufsfrist mangels wirksamer Belehrung noch nicht zu laufen begonnen habe. Zum Volltext der Entscheidung:

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BGH: Für ein vertraglich vereinbartes Widerrufsrecht gelten nicht zwangsläufig dieselben Voraussetzungen wie für ein gesetzliches Widerrufsrecht

Donnerstag, 2. August 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 22.05.2012, Az. II ZR 88/11
§ 355 BGB

Der BGH hat entschieden, dass im Falle eines vertraglich vereinbarten Widerrufsrechts, wovon vorliegend ausgegangen wurde, nicht ohne weitere Anhaltspunkte anzunehmen ist, dass die Anforderungen des gesetzlichen Widerrufsrechts zu Grunde zu legen sind. Insbesondere könne nicht vorausgesetzt werden, dass - wenn keine der gesetzlichen Form entsprechende Belehrung erteilt worden sei - die Frist für den Widerruf nicht zu laufen beginne, somit bei Nichtnachholung der ordnungsgemäßen Belehrung ein unbegrenztes Widerrufsrecht bestehe. Allein die Tatsache, dass sich der Verwender des Widerrufsrechts an der gesetzlichen Belehrung orientiert habe, genüge nicht für letztere Annahme. Zum Volltext der Entscheidung:

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OLG Hamm: Das Vorhalten von zwei unterschiedlichen Widerrufsbelehrungen in Bezug auf das gleiche Angebot stellt eine wettbewerbswidrige “Irreführung” dar

Montag, 9. Juli 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamm, Urteil vom 24.05.2012, Az. I-4 U 48/12
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 307 Abs. 1 BGB, § 475 BGB, § 312 c Abs. 1 BGB, Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB

Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Verwendung von zwei unterschiedlichen Widerrufsbelehrungen in ein und demselben Angebot einen Verstoß gegen § 4 Nr. 11 UWG i.V.m. § 312 c Abs. 1, Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB darstellt (Zum Volltext der Entscheidung hier). Denn eine Widerrufsbelehrung sei nur dann ordnungsgemäß, wenn sie für den Verbraucher eindeutig klarstelle, welche einzelnen Bedingungen für die Ausübung des Rechts gelten würden und welche Folgen die Ausübung des Rechts haben. Es dürften somit grundsätzlich keine unterschiedlichen Belehrungen erteilt werden, weil der Verbraucher dadurch irritiert werde und letztlich nicht wisse, welche der Belehrungen richtig sei und gelten solle (vgl. Senatsurteil vom 26.05.2011, Az. I-4 U 35 / 11). (more…)

OLG Hamm: Auch bei offensichtlichen Mängeln unterliegen Verbraucher keiner unverzüglichen Rügepflicht

Montag, 9. Juli 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

OLG Hamm, Urteil vom 24.05.2012, Az. I-4 U 48/12
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 307 Abs. 1 BGB, § 475 BGB, § 312 c Abs. 1 BGB, Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB

Das OLG Hamm hat entschieden, dass der Verbraucher, anders lautenden Mythen zum Trotz, nicht verpflichtet ist, gekaufte und sodann bei ihm angelieferte Ware unverzüglich auf Warenmängel, insbesondere Beschädigungen zu überprüfen. Es verbot damit einem Onlinehändler, die AGB-Klausel “Etwaige offensichtliche Mängel sind unverzüglich spätestens jedoch zwei Wochen nach Übergabe des Kaufgegenstandes dem Anbieter gegenüber schriftlich anzuzeigen” zu verwenden. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

OLG München: Elektronische Unterschrift auf Schreibtablett (z.B. iPad) ist unwirksam

Donnerstag, 5. Juli 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG München, Urteil vom 04.06.2012, Az. 19 U 771/12
§ 126 BGB, § 126a BGB

Das OLG München hat laut Pressemitteilung 6/12 (Zivilsachen) vom 29.06.2012 entschieden, dass die Unterzeichnung eines Verbraucherdarlehensvertrages auf einem elektronischen Schreibtablett nicht der erforderlichen Form genügt. Eine schriftliche Urkunde im Sinne des § 126 BGB erfordere dauerhaft verkörperte Schriftzeichen auf einem Schreibmaterial, gleich welcher Art. Daran fehle es allgemein bei einem elektronischen Dokument und auch bei der hier vorliegenden handgeschriebenen elektronischen Unterschrift auf einem Unterschriftenpad, wobei das Dokument zwar elektronisch gespeichert worden, aber zu keinem Zeitpunkt körperlich vorhanden gewesen sei. Der dem Kläger übergebene Ausdruck sei zwar körperlicher Natur, entspreche aber nicht der Schriftform des § 126 BGB, die eine eigenhändige Namensunterschrift erfordere, welche dem Ausdruck jedoch fehle. Eine Namensunterschrift der Beklagten sei gar nicht vorhanden und die Unterschrift des Klägers sei nicht eigenhändig auf der Urkunde, sondern darauf nur als elektronische Kopie wiedergegeben worden. Was wir davon halten? Juristisch konsequent; vor dem Hintergrund der allgemeinen Forderung nach dem “papierlosen Büro” und der Förderung der Informationsgesellschaft (Förderung der “Akzeptanz und Anwendungskompetenz neuer Informations- und Kommunikationstechnologien und -dienste”) indiskutabel. Die qualifizierte Signatur hat sich in der Praxis als Reinfall erwiesen. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

AG Stuttgart: Wer die Domina bestellt, muss auch dafür zahlen - Kein Widerrufsrecht bei Sex-Dienstleistungen

Mittwoch, 13. Juni 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Stuttgart, Urteil vom 07.03.2012, Az. 50 C 6193/11
§ 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB

Das AG Stuttgart hat entschieden, dass für im Internet ersteigerte Dienstleistungen des “horizontalen Gewerbes” kein Widerrufsrecht nach den Vorschriften über den Fernabsatz besteht. Vorliegend hatte der Kläger auf einer Erotikplattform die Dienstleistung zweier [sic!] Dominas ersteigert, sich dann allerdings kurzfristig anders entschieden und die Damen wieder abbestellt. Der Betreiber der Erotik-Plattform forderte trotzdem die vereinbarte Provision - zu Recht, wie das AG Stuttgart entschied. Bei Freizeit-Dienstleistungen im Internet sei ein Widerrufsrecht des Verbrauchers bereits gesetzlich nicht vorgesehen (vgl. § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB). Wir wollen nicht ausschließen, dass die Damen allein wegen ihrer Zurückweisung die gebuchte Leistung nunmehr nachholen und den Beklagten nach Strich und Faden verprügeln.

OLG Koblenz: Auch bei einer wesentlichen Vertragsänderung ist ein Verbraucher über sein Widerrufsrecht zu belehren

Mittwoch, 9. Mai 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Koblenz, Urteil vom 28.03.2012, Az. 9 U 1166/11
§ 312 d Abs. 1 S. 1 BGB, § 355 BGB

Das OLG Koblenz hat entschieden, dass auch Bestandskunden eines Dauerschuldverhältnisses (hier: Vertrag über die Leistung von Telefon- und Internet-Diensten) über ihr Widerrufsrecht (erneut) zu belehren sind, wenn anlässlich eines telefonischen Kontakts ein inhaltlich neuer bzw. wesentlich abweichender Vertrag abgeschlossen wird. Auch die Änderung eines bestehenden Vertrages sei unter den weiteren Voraussetzungen des § 312 b BGB ein Fernabsatzvertrag, der Verbraucher ist in gleichem Umfang in Bezug auf den Abänderungsvertrag wie bei einem Erstvertrag schutzwürdig und damit entsprechend über sein Widerrufsrecht zu belehren. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

BGH: Die Einleitung der Widerrufsbelehrung mit dem Satz “Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht” stellt KEINEN Wettbewerbsverstoß dar

Sonntag, 29. April 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

BGH, Urteil vom 09.11.2011, Az. I ZR 123/10
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 312c Abs. 1 BGB; Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB

Der BGH hat entschieden, dass die Einleitung der Widerrufsbelehrung mit der Formulierung “Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht” nicht gegen das das Deutlichkeitsgebot gemäß § 312c Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB verstößt und somit auch keinen Wettbewerbsverstoß darstellt. Die streitgegenständliche Überschrift sei im Übrigen gar nicht nicht Teil der Widerrufsbelehrung, sondern dieser vorangestellt. Auf einen erläuternden Zusatz, wer “Verbraucher” sei, kam es nicht an. Zum Volltext der Entscheidung:

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