Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Bochum: eBay-Auktion darf bei Beschädigung der Sache nach Auktionsbeginn abgebrochen werdenveröffentlicht am 15. Januar 2013
LG Bochum, Urteil vom 18.12.2012, Az. 9 S 166/12
§ 433 Abs. 1 S. 1 BGB, § 280 Abs. 1 BGB, § 280 Abs. 3 BGB, § 281 BGBDas LG Bochum hat entschieden, dass eine eBay-Auktion bei einem sich nach Erstellung des Angebots zeigenden Sachmangel durch den Verkäufer abgebrochen werden darf, ohne dass dieser sich gegenüber dem höchstbietenden Käufer schadensersatzpflichtig macht. Entscheidend war, dass die Kammer eine Einbeziehung der eBay-AGB (dort § 10 Nr. 1) erkannte, so dass die eBay-Auktion unter einem rechtlichen Vorbehalt gestartet worden sei. Da beide Parteien mit der Anmeldung bei eBay den AGB zugestimmt hätten, seien diese bei der Auslegung von Willenserklärungen zu berücksichtigen. Zum Volltext der Entscheidung: