Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Die Zahlungsbestimmung für eine bereits entrichtete Widerspruchsgebühr kann noch nach Ablauf der Widerspruchsfrist nachgeholt werdenveröffentlicht am 19. Februar 2016
BGH, Beschluss vom 14.01.2016, Az. I ZB 56/14
§ 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG, § 64a MarkenG; § 25 MarkenV, § 29 MarkenV, § 30 MarkenV; § 2 PatKostG, § 6 PatKostGDer BGH hat entschieden, dass bei Erhebung eines Widerspruchs gegen eine Markeneintragung aus mehreren bestehenden Marken, aber Zahlung lediglich einer Widerspruchsgebühr noch nachträglich – nach Ablauf der Widerspruchsfrist – klargestellt werden kann, aus welchem Zeichen der Widerspruch erhoben wurde. Entscheidend sei, dass die Gebühr innerhalb der Frist eingezahlt worden sei, die Nachholung der Zahlungsbestimmung sei für die Zulässigkeit des Widerspruchs unschädlich. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- EuG: Jeansmarke „501“ vorerst erfolgreich mit Widerspruch gegen die Marke „101“veröffentlicht am 22. Juli 2015
EuG, Urteil vom 03.06.2015, Az. T-604/13
Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009Das EuG hat entschieden, dass für die Wortmarke „101“ ein Eintragungshindernis für die Waren „Bekleidungsstücke; Schuhwaren; Kopfbedeckungen“ bestehen könnte, da eine Verwechslungsgefahr zu der bereits eingetragenen Marke „501“ möglicherweise vorliegt. Sowohl schriftbildlich, klanglich und begrifflich sei ein gewisser Grad an Ähnlichkeit der Zeichen vorhanden, der zuvor vom HABM nicht berücksichtigt worden sei. Zum Volltext der Entscheidung:
- BPatG: Die Marken „Patentec“ und „Patenthek“ sind nicht verwechselungsgefährdetveröffentlicht am 16. Juli 2015
BPatG, Beschluss vom 29.06.2015, Az. 24 W (pat) 27/13
§ 8 MarkenG, § 9 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass die Wort-/Bildmarke „Patentec“ und die Wortmarke „Patenthek“ nicht verwechselungsgefährdet sind. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Leipzig: Gebühr von 50,00 EUR für ausbleibende oder rückgängig gemachte Zahlung ist unwirksamveröffentlicht am 11. Juni 2015
LG Leipzig, Urteil vom 30.04.2015, Az. 08 O 2084/14 – nicht rechtskräftig
§ 307 BGB, § 309 Nr. 5 BGB, § 1 UKlaG, § 3 UKlaG, § 4 UKlaG, 6 UKlaG, § 7 SächsJOrgVODas LG Leipzig hat entschieden, dass eine AGB-Klausel, nach welcher ein Kunde, der eine geschuldete Zahlung nicht leistet oder rückgängig macht, eine Gebühr von 50,00 EUR zu zahlen hat, unwirksam ist. Ausweislich der AGB-Klausel sollten die Extrakosten anfallen, wenn z.B. der Einzug vom Konto scheiterte, weil der Kunde nicht für eine ausreichende Deckung gesorgt hatte oder wenn die angegebene Kontonummer nicht stimmte. Auch bei einem unbegründeten Widerspruch gegen eine Lastschrift oder einen Kreditkarteneinzug sollte die Gebühr anfallen. Das Gericht vertrat die Rechtsansicht, dass die Pauschale gemäß § 305 BGB unzulässig sei, weil sie den zu erwartenden Schaden des Unternehmens durch etwa Bankgebühren oder Kosten für andere Zahlungsdienstleister übersteige. Im Verfahren geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) gegen die Unister GmbH als Betreiberin des Internetportals fluege.de. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- BPatG: Wenn das DPMA bei der Ablehnung eines Widerspruchs ein falsches Waren- und Dienstleistungsverzeichnis zu Grunde legtveröffentlicht am 28. Mai 2015
BPatG, Beschluss vom 29.04.2015, Az. 29 W (pat) 512/15
§ 70 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass die Beschwerdegebühr gegen die Ablehnung eines Widerspruchs gegen eine Markeneintragung zurück zu zahlen ist, wenn das DPMA das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis einer falschen Marke (Parallelmarke) zu Grunde legt und damit einen „schwerwiegenden Verfahrensfehler“ begeht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Hamburg: Zur Erledigungserklärung nach Abgabe einer Abschlusserklärung nach Vollwiderspruch durch den Antragsgegnerveröffentlicht am 20. Mai 2015
OLG Hamburg, Urteil vom 17.03.2015, Az. 7 U 82/14
§ 95 ZPODas OLG Hamburg hat auf eine Kostenfalle hingewiesen. Gibt der Antragsgegner nach Einlegung des Vollwiderspruchs gegen eine einstweilige Verfügung eine Abschlusserklärung ab, sollte der Antragsteller das Verfahren mit Wirkung nur für die Zukunft in der Hauptsache für erledigt erklären, um den Bestand der erwirkten einstweiligen Verfügung zu erhalten. Unterlässt der Antragsteller aber eine solche Erledigungserklärung und kommt es deshalb zu einem Termin im Widerspruchsverfahren, hat der Antragsteller die dadurch entstehenden Kosten nach § 95 ZPO zu tragen, wenn der Antragsgegner seinen Widerspruch auf einen Kostenwiderspruch beschränkt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- EuG: Die Marke „Skype“ ist gegenüber der (prioritäts)älteren Marke „Sky“ verwechselungsfähig / Keine Eintragungveröffentlicht am 7. Mai 2015
EuG, Urteil vom 05.05.2015, Az. T?183/13
Art.8 Abs. 1 lit b EU-VO 207/2009Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat entschieden, dass die Marke „Skype“ nicht eingetragen werden kann, da sie mit der älteren Marke „Sky“ auf Grund klanglicher und bildlicher Ähnlichkeit verwechselt werden kann. Der britische Bezahl-Fernsehsender „Sky“ hatte gegen die Eintragung der Marke „Skype“ Widerspruch eingelegt. Zum (englischen) Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: „ZOOM“ ist nicht gleich „ZOOM“ – Zur Verwechslungsgefahr gleichlautender Marken bei unterschiedlichen Waren und Dienstleistungenveröffentlicht am 23. Dezember 2014
BGH, Beschluss vom 03.07.2014, Az. I ZB 77/13
§ 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenGDer BGH hat entschieden, dass zwei Marken, auch wenn sie gleichlautende Wortbestandteile (hier: „ZOOM“) haben, nicht verwechslungsgefährdet sind, wenn sie für unterschiedliche Waren und Dienstleistungen eingetragen wurden. Vorliegend seien die Waren „Papier für Kopierzwecke“ und „Printmedien, nämlich Druckschriften, Druckerzeugnisse, insbesondere Zeitungen, Zeitschriften und Bücher, Fotografien“ einander nicht ähnlich im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Köln: Keine fristlose Kündigung möglich, wenn Kunde der Geltung neuer AGB im laufenden Vertrag widersprichtveröffentlicht am 11. Dezember 2014
OLG Köln, Beschluss vom 28.08.1995, Az. 16 W 45/95
§ 314 BGB n.F.Das OLG Köln hat in diesem älteren Beschluss entschieden, dass einem Kunden nicht fristlos gekündigt werden kann, weil dieser in einem laufenden Vertragsverhältnis der Geltung neuer AGB widerspricht. Allerdings ließ der Senat eine ordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses durch das Unternehmen (hier: eine Bank) zu. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Zur Kostentragung des Beklagten bei der Rücknahme einer Löschungsklageveröffentlicht am 4. Juni 2014
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 06.05.2014, Az. 6 W 13/14
§ 269 Abs. 3 S. 3 ZPODas OLG Frankfurt hat entschieden, dass bei der Rücknahme einer Klage auf Löschung einer Marke die entstandenen Kosten dem Beklagten aufzuerlegen sind, wenn die Klägerin von einer zwischenzeitlich erfolgten (rückwirkenden) Löschung der Marke durch Nichtzahlung der Verlängerungsgebühr ohne Verschulden keine Kenntnis hatte. Dies gelte auch dann, wenn die rückwirkend eingetretene Löschung bereits vor Klageerhebung geschehen sei. Zum Volltext der Entscheidung: