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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 21. Januar 2009

    Microsoft hat in einer Pressemitteilung vom 16.01.2009 vermeldet, dass es eine Beschwerde der EU-Kommission erhalten habe, wonach die Koppelung des Browsers Internet Explorer mit dem Betriebssystem Windows seit 1996 gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstoße. Microsoft erhält nun Gelegenheit, binnen zwei Monaten auf die Vorwürfe zu reagieren. Die EU-Kommission hatte erst Anfang 2008 gegen Microsoft ein Rekordbußgeld von 899 Mio. Euro verhängt, da es durch überhöhte Lizenzgebühren Wettbewerber behindert hatte; insgesamt belaufen sich Microsofts Strafzahlungen seit 2004 auf über 1,6 Mrd. Euro.

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