IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 26. April 2010

    Um einen (inter-)nationalen Feiertag handelt es sich bei dem „Tag des geistigen Eigentums“ nicht und folgt man der deutschen Wirtschaft, sollte daraus wohl eher ein Volkstrauertag werden. Die Zunahme der Nachahmung von Produkten aller Güte- und Warensegmente veranlasst den Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), den Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), den Markenverband und den Verband Aktionskreis gegen Produkt- und Markenpiraterie (APM), zum „Tag des geistigen Eigentums“ bessere Schutzmaßnahmen zu fordern. Dem Bundesjustizministerium soll heute ein 7-Punkte-Plan überreicht werden, um dem die Volkswirtschaft schädigenden Unwesen entgegenzutreten (Welt). Nachdem 40 % der Europäer bis 35 Jahre sich ganz bewusst nachgeahmter Produkte bedient, soll u.a. das Bewusstsein der Bevölkerung für die Folgen der Produktpiraterie geweckt werden.

  • veröffentlicht am 2. Oktober 2008

    Die World Intellectual Property Organization (WIPO) bietet auf ihrer Website (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: WIPO-Übersicht) eine Auflistung aller Domain-Streitigkeiten im Volltext mit Suchfunktion und statistischer Auswertung (nach Fällen, geographischer Verteilung etc.), die seit dem Jahr 1999 behandelt wurden. Cui honorem, honorem: Der Hinweis findet sich auf der Website des traditionsreichen Juristischen Internetprojekts Saarbrücken der Universität Saarbrücken (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: JIPS).

  • veröffentlicht am 22. September 2008

    WIPO Arbitration and Mediation Center, Administrativ Panel Decision vom 01.09.2008, Case No. D2008-0987

    Die der MLP AG gegenüber kritisch eingestellten Betreiber des www.mlpwatchblog.com verstoßen mit der Domain mlpwatchblog.com nicht gegen Markenrechte der MLP AG. Zwar wolle man eine gewisse Verwechselungsgefahr nicht ausräumen und die maßgeblichen Kriterien des Panels hierfür seien erfüllt. Diese Kriterien seien jedoch nicht abschließend zu verstehen: Es sei eine Absicht erkennbar, nach der nicht die Reputation der MLP AG ausgenutzt werden solle; vielmehr seien die Inhalte lediglich kritisch-privater Nautr, nicht aber gewerblich motiviert. Für den einfachen Benutzer sei erkennbar, dass es sich bei der keinesfalls identischen Domain nicht um eine Domain der MLP AG handele. Die vollständige Entscheidung des WIPO Arbitration and Mediation Center zum Fall MLP Finanzdienstleistungen AG vs. WhoisGuard Protected findet sich hier (WIPO). Am 31.03.2007 hatte das OLG Hamburg der MLP AG einen markenrechtlichen Unterlassungsanspruch gegen die Domain mlpblog.de eingeräumt.

I