Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- AG Hamburg: 500,00 EUR Gebühr für Abwehr einer Abmahnung angemessenveröffentlicht am 2. Dezember 2014
AG Hamburg, Urteil vom 07.11.2014, Az. 22a C 96/14
§ 678 BGB, § 823 Abs. 1 BGBDas AG Hamburg hat entschieden, dass eine rechtsanwaltliche Gebühr in Höhe von 500,00 EUR zzgl. MwSt. für die Abwehr einer markenrechtlichen Abmahnung, für welche auf Seiten des Vertretenen ein wirtschaftliches Interesse von 150.000,00 EUR bestand, ohne Weiteres angemessen ist. Der Beklagte hatte vorliegend seine Einwendungen gegen die Forderung auch nicht stichhaltig begründet. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Celle: Streitwert für Bootleg-Angebot liegt bei 5.000,00 EURveröffentlicht am 2. Juli 2014
OLG Celle, Beschluss vom 11.06.2014, Az. 13 W 40/14
§ 97 Abs. 1 UrhG, § 105 UrhG, § 281 Abs. 2 S. 4 ZPO
Das OLG Celle hat entschieden, dass der Hauptsache-Streitwert für das Angebot einer Bootleg-LP (unautorisierter Konzertmitschnitt) bei eBay bei 5.000,00 EUR liegt. Der Wert sei geringer zu bewerten als in Fällen des Filesharings von Musikalben, da im letzteren Fall eine unüberschaubar große Zahl von Rechtsverletzungen drohe, was bei einer nicht beliebig vervielfältigbaren Bootleg-LP nicht der Fall sei. Zum Volltext der Entscheidung: