Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Frankfurt a.M.: Studien zur wissenschaftlichen Absicherung einer Aussage müssen veröffentlicht seinveröffentlicht am 5. Dezember 2013
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 25.04.2013, Az. 6 U 25/13
§ 11 Abs. 1 Nr. 2 LFGB; § 3 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass gesundheitsbezogene Wirksamkeitsaussagen für Lebensmittel nur bei wissenschaftlicher Absicherung zulässig sind. Zum Beleg der wissenschaftlichen Absicherung könnten Studien dienen, diese müssten jedoch veröffentlicht worden sein, damit sie in der Wissenschaft diskutiert werden konnten/können. Zum Volltext der Entscheidung: