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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 7. April 2015

    OLG Nürnberg, Beschluss vom 19.11.2014, Az. 12 W 2217/14
    § 133 BGB, § 157 BGB, § 242 BGB, § 8 Abs. 1 HGB , § 12 Abs. 2 S. 1 HGB, § 2 Nr. 3 SigG, § 2 Abs. 3 ERVV BY, § 3 Nr. 3 ERVV BY, § 3 Nr. 4 ERVV BY

    Das OLG Nürnberg hat entschieden, dass XML-Datensätze gemeinsam mit den zur Anmeldung eingereichten elektronischen Dokumenten übermittelt werden können und diese nicht der qualifizierten elektronischen Signatur nach § 2 Nr. 3 SigG bedürfen. Der Senat erläuterte, dass XML-Datensätze gleichsam einen Umschlag bildeten, der auch zur Steuerung der in den Notariaten und Registergerichten eingesetzten Software diene. Soweit dabei auch Inhaltsdaten in die EDV-Systeme der Beteiligten übernommen würden, entbinde diese Automationsunterstützung insbesondere die Registergerichte nicht von ihrer Verantwortung, die eigentlich vorgelegten Dokumente zu prüfen und die allein daraus abzuleitende Eintragung in das Handelsregister vorzunehmen. XML-Datensätze seien als solche für das Registergericht auch nicht als im Rahmen eines Eintragungsvorgangs zu überprüfendes Dokument bestimmt, sondern lediglich zur Steuerung und Unterstützung der dortigen EDV. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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