Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Hamburg: Yahoo Deutschland ist nicht für die Löschung von Links unter yahoo.de zuständigveröffentlicht am 11. September 2015
LG Hamburg, Urteil vom 10.07.2015, Az. 324 O 17/15
EU-RL 95/46/EGDas LG Hamburg hat entschieden, dass Yahoo Deutschland nicht Betreiber der Webseite www.yahoo.de oder anderer Yahoo-Suchmaschinenseiten ist. Somit sei das Unternehmen auch nicht für die Löschung von (z.B. das Persönlichkeitsrecht verletzenden) Links zuständig. Für sämtliche Dienste sei nach einer Umstrukturierung des Unternehmens die Yahoo Irland E.L. verantwortlich. Eine Störerhaftung der Yahoo Deutschland ergebe sich aus keinem Gesichtspunkt. Zum Volltext der Entscheidung:
- Künftig keine dynamischen Inhalte mehr auf Webseiten?veröffentlicht am 26. Oktober 2009
Aus dem Giftschrank von Eolas Technologies ist kürzlich wieder das US-Patent mit der Nr. 5,838,906 entstiegen. In Gebrauch hat es nunmehr der Kollege McKool (sic!), der mit dem Patent nahezu gegen die gesamte namhafte US-Softwareindustrie zu Felde zieht. Seit Anfang Oktober 2009 verklagt McKool’s Kanzlei für Eolas Technologies 23 US-Konzerne, darunter Adobe, Amazon, Apple, eBay, Google, Sun Microsystems, Texas Instruments und Yahoo und beruft sich auf dasselbe Patent und weitere, ähnliche Schutzrechte, die allesamt eine Technologie betreffen, wie der Onlinedienst Golem zu berichten weiß: Ein patentiertes Verfahren zur Einbettung und Anzeige dynamischer Inhalte in Webseiten. Brisant: Bereits im August 2003 war Microsoft von einem Bezirksgericht in Chicago wegen Verletzung des Patents zu einer Zahlung von rund 520 Mio. US-Dollar verurteilt worden. Manch einer wird sich nun ratlos fragen, ob er angesichts der düsteren Nachrichten nicht eine kleinere Reserve zur Prozessfinanzierung auf Seite legen sollte.
(mehr …) - Yahoo speichert Nutzerdaten aus Suchmaschinenanfragen weltweit nur noch 3 Monate, Microsoft eventuell 6 Monate und Google 9 Monateveröffentlicht am 18. Dezember 2008
Yahoo wird künftig weltweit seine Daten aus der Suchmaschinennutzung sowie aus den Seiten- und Anzeigenaufrufen nach drei Monaten anonymisieren, soweit dem nicht konkrete gesetzliche Regelungen widersprechen oder ein konkreter Verdacht vorläge, berichtet heise.de (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Heise). Google will seine Daten aus der Suchmaschinennutzung wenigstens 9 Monate aufbewahren, bevor sie anonymisiert werden, während Microsoft zu erkennen gegeben hatte, diese Datenspeicherung auf 6 Monate zu verkürzen, wenn Konkurrenten sich gleichermaßen verhalten würden, wie das Handelsblatt berichtete (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Handelsblatt).