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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 9. Dezember 2014

    EuG, Urteil vom 25.11.2014, Az. T-450/09
    Art. 7 der Verordnung Nr. 40/94

    Das EuG hat entschieden, dass die Eintragung des so genannten „Rubik’s Cube“ – hier auch bekannt als Zauberwürfel – als dreidimensionale Gemeinschaftsmarke wirksam ist. Ein Konkurrent der Firma, welche die Rechte des geistigen Eigentums am Rubik’s Cube verwaltet, hatte die Auffassung vertreten, dass der berühmte Würfel eine in der Drehbarkeit bestehende technische Lehre enthalte und deshalb lediglich dem Patentschutz, nicht aber dem Markenschutz zugänglich sei. Dieser Ansicht folgte das Gericht jedoch nicht, da eine technische Lehre in der Darstellung nicht erkennbar sei. Zur Pressemitteilung des Gerichts:

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