Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Vergütungsregeln der „GVR Tageszeitungen“ sind nicht auf den Zeitraum vor dem Inkrafttreten anwendbarveröffentlicht am 9. Dezember 2015
BGH, Urteil vom 21.05.2015, Az. I ZR 62/14
§ 32 Abs. 2 UrhG, § 36 UrhG; § 287 Abs. 2 ZPODer BGH hat entschieden, dass die Gemeinsamen Vergütungsregeln für freie hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen vom 29. Januar 2010 („GVR Tageszeitungen“) nicht für einen Zeitraum vor ihrem Inkrafttreten anwendbar sind. Vorliegend hatte ein Journalist ein höheres Zeilenhonorar für Zeitungsbeiträge aus den Jahren 2008/2009 gefordert, da die erhaltene Vergütung seiner Ansicht nach nicht angemessen gewesen sei. Das Berufungsgericht sprach ihm im Ergebnis richtig auch eine höhere Vergütung zu, dürfe dies aber nicht auf die GVR Tageszeitungen stützen, da diesen für den Zeitraum vor dem Inkrafttreten auch keine unwiderlegbare Vermutungswirkung zukomme. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- LG Köln: Freier Journalist hat Anspruch auf angemessene Vergütung nach den Gemeinsamen Vergütungsregelnveröffentlicht am 29. Juli 2013
LG Köln, Urteil vom 17.07.2013, Az. 28 O 695/11
§ 32 UrhGDas LG Köln hat entschieden, dass ein freier Journalist, der Zeitungsbeiträge mit regionalem Bezug an einer Tageszeitung veröffentlicht, Anspruch auf angemessene Vergütung nach den „Gemeinsamen Vergütungsregeln für freie hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen“ vom 01.02.2010 hat. Dies gelte auch für den Zeitraum vor Inkrafttreten dieser Vergütungsregeln. Danach sei vorliegend ein Zeilenhonorar von 0,56 EUR angemessen statt der gezahlten 0,25 EUR. Der Kläger habe Anspruch auf Nachentrichtung der Differenz. Zum Volltext der Entscheidung: