Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BVerfG: Zeitung hat Anspruch auf anonymisiertes Strafurteil gegen ehemaligen Landesinnenminister (hier: Vorteilsannahme und Abgeordnetenbestechung)veröffentlicht am 20. November 2015
BVerfG, Beschluss vom 14.09.2015, Az. 1 BvR 857/15
Art. 5 Abs. 1 S.2 GG, § 4 Abs. 1 und 2 ThürPrGDas BVerfG hat entschieden, dass eine Zeitung Anspruch hat auf Auskunft über die schriftlichen Urteilsgründe eines Strafurteils gegen einen ehemaligen Innenminister eines Bundeslandes, und zwar durch die Übersendung einer anonymisierten Kopie des Urteils. Eine Verweigerung, so der Senat, verstoße gegen Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Hamburg: Verschleierte Werbung durch Preisausschreiben im Rahmen eines redaktionellen Beitragsveröffentlicht am 24. August 2015
OLG Hamburg, Beschluss vom 28.06.2010, Az. 5 W 80/10
§ 8 Abs. 1 UWG, § 3 Abs. 1 u. 3 UWG, Nr.11 des Anhangs zu § 3 UWGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass die Auslobung eines Gewinnspiels in einer Zeitung in der Regel eine Werbung darstellt, die dementsprechend zu kennzeichnen ist. Fehle eine solche deutliche Kennzeichnung und stelle sich das Preisausschreiben als neutraler redaktioneller Beitrag dar, obwohl es der Verkaufsförderung eines Unternehmens dienen solle, liege eine wettbewerbswidrige Verschleierung vor. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamburg: Irreführende Bewerbung einer Zeitschrift mit „Europas unbegrenzter Karrieremarkt“veröffentlicht am 4. Juni 2015
OLG Hamburg, Beschluss vom 25.10.2001, Az. 3 U 8/01
§ 3 S. 1 UWG a.F.Das OLG Hamburg hat entschieden, dass die Bewerbung einer Zeitschrift mit der Wendung „Europas unbegrenzter Karrieremarkt aus dem Internet“ irreführend und daher unlauter ist, wenn der Großteil der Ausgaben weniger als 10 %, einige Ausgaben sogar weniger als 2 %, europäische Stellenanzeigen enthalte. Nach der Werbung dürfe der potentielle Kunde jedoch davon ausgehen, dass in bedeutsamem Umfang Stellenanzeigen von europäischen Unternehmen außerhalb Deutschlands enthalten seien. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Düsseldorf: Zur Frage der Persönlichkeitsverletzung bei einer Verdachtsberichterstattungveröffentlicht am 28. November 2014
LG Düsseldorf, Urteil vom 19.12.2012, Az. 12 O 512/12
Art. 5 Abs. 1 GG, § 193 StGBDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass ein deutscher Zeitungs-Verlag über den Inhaber eines Porno-Imperiums berichten darf. Es sei im öffentlichen Interesse, das Geschäftsgebaren einer Unternehmensgruppe, die in ihrem Tätigkeitsgebiet eine bedeutende Marktstellung erreicht habe, kritisch zu hinterfragen, insbesondere wenn – wie hier – die Strukturen nur schwerlich zu durchschauen seien und sich eine Vielzahl von Auffälligkeiten ergäben, die publik zu machen in der Wächterfunktion der Presse liege. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Die angeblich rufschädigende Wirkung einer öffentlichen Äußerung ist im Zusammenhang zu bewerten, nicht isoliertveröffentlicht am 22. Juli 2014
BGH, Urteil vom 27.05.2014, Az. VI ZR 153/13
§ 823 BGBDer BGH hat entschieden, dass die Frage, ob eine Äußerung geeignet ist, sich abträglich auf das Bild eines Einzelnen in der Öffentlichkeit auszuwirken, davon abhängig zu beantworten ist, welcher Aussagegehalt ihr zukommt. Bei der mithin notwendigen Sinndeutung, die in vollem Umfang der Nachprüfung durch das Revisionsgericht unterliege, sei wiederum zu beachten, dass die Äußerung stets in dem Zusammenhang zu beurteilen sei, in dem sie gefallen sei. Sie dürfe nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Hamm: Die Pflicht zur vollständigen Identitätsangabe in Werbeanzeigenveröffentlicht am 30. Juni 2014
OLG Hamm, Urteil vom 27.02.2014, Az. 4 U 144/13
§ 5a Abs. 2 UWG, § 5a Abs. 3 UWGNunmehr hat auch das OLG Hamm entschieden, dass in einer Zeitungswerbung die Identität des werbenden Unternehmens vollständig angegeben werden muss. Der Hinweis auf eine Webseite genüge nicht, auch nicht im Fall einer landesweit bekannten Tankstellenkette. Ähnlich entschieden haben bereits eine Reihe anderer Oberlandesgerichte, z.B. OLG München (hier), OLG Schleswig (hier) oder OLG Celle (hier). Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Karlsruhe: Ungewollte Veröffentlichung eines Fotos in der Zeitung – Unterlassung ja, Entschädigung neinveröffentlicht am 22. Mai 2014
OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.05.2014, Az. 6 U 55/13
§ 22 KUG; § 823 Abs. 1 BGBDas OLG Karlsruhe hat entschieden, dass die Veröffentlichung eines Bildes einer Frau im Bikini, die zufällig auf die Ablichtung eines Prominenten am Strand gelangt war, eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellt, wenn zuvor keine Einwilligung eingeholt wurde. Die Veröffentlichung sei daher zu unterlassen. Eine Geldentschädigung sei der Betroffenen jedoch nicht zuzusprechen, da die Verletzung nicht schwer genug wiege. Dabei gab das Gericht zu, dass eine identifizierbare Ablichtung im Bikini eine intensive Zurschaustellung sei und darüber hinaus durch die Formulierung des Artikels die Leser zu Spekulationen verführt würden, ob es sich bei der Abgebildeten um eine erwähnte „pikante Frauenbegleitung“ handele. Zur Pressemitteilung des OLG Karlsruhe vom 20.05.2014:
- BGH: „Sponsored by“ genügt nicht für die Kennzeichnung einer Anzeige in einer Zeitungveröffentlicht am 10. Februar 2014
BGH, Urteil vom 06.02.2014, Az. I ZR 2/11
§ 10 LPresseG BW, § 4 Nr. 11 UWGDer BGH hat entschieden, dass die Bezeichnung „sponsored by“ und die Nennung eines Unternehmensnamens nicht zur Kenntlichmachung einer Werbeanzeige in einer Zeitung ausreichen. Die wie redaktionelle Beiträge aufgemachten Berichte müssten eindeutig mit dem Begriff „Anzeige“ versehen werden. Der Begriff „sponsored by“ sei unscharf und verstoße gegen das Gebot der präzisen Kenntlichmachung von Anzeigen. Zur Pressemitteilung Nr. 23/2014:
- EuGH: Verbot von Schleichwerbung in Presseerzeugnissen ist europarechtskonformveröffentlicht am 1. November 2013
EuGH, Urteil vom 17.10.2013, Az. C-391/12
§ 10 LPressG BWDer EuGH hat entschieden, dass die Gesetzeslage, wonach Presseverleger jede Veröffentlichung in ihren periodischen Druckwerken, für die sie ein Entgelt erhalten, speziell kennzeichnen müssen – im vorliegenden Fall mit dem Begriff „Anzeige“ -, es sei denn, durch die Anordnung und Gestaltung der Veröffentlichung ist allgemein zu erkennen, dass es sich um eine Anzeige handelt, nicht dem EU-Recht zuwiderläuft. Gegenstand des Rechtsstreits zwischen zwei Verlagen war folgender Sachverhalt: Einer der Verlage hatte in seiner Publikation einen Beitrag unter der Rubrik „GOOD NEWS Prominent“ veröffentlicht, der eine Dreiviertelseite einnahm und die Überschrift „VfB VIP-Geflüster“ trug. Dabei handelte es sich um eine redaktionelle Bildberichterstattung über prominente Gäste, die beim Saisonabschluss des Fußballbundesligisten VfB Stuttgart anwesend waren. Zwischen der Titelzeile, die auch eine kurze Einleitung enthielt, und der 19 Fotografien umfassenden Bildberichterstattung befand sich ein Hinweis darauf, dass der Beitrag von Dritten finanziert wurde. Dieser Hinweis erfolgte durch grafische Hervorhebung des Firmennamens Scharr mit dem Zusatz „Sponsored by“. Der Hinweis „Anzeige“ fehlte über dem Beitrag. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Frankfurt/Oder: Bodyguard erhält Schmerzensgeld, wenn er bei Fernhaltung eines Paparazzos Verletzung erleidetveröffentlicht am 1. Oktober 2013
LG Frankfurt/Oder, Urteil vom 25.06.2013, Az. 16 S 251/12
Art. 1 GG, § 823 BGB, § 1004 BGB, § 227 BGBDas LG Frankfurt/Oder hat entschieden, dass Trauerfeierlichkeiten grundsätzlich als ein der Privatsphäre zugehöriger Vorgang anzusehen sind und wegen des dabei bestehenden hohen emotionalen Drucks einen besonderen Schutz gerade dieses Moments genießen. Der Friedhof biete auch ein hinreichendes Maß an Abgeschiedenheit von der breiten Öffentlichkeit. In der Folge sprach die Kammer einem Bodyguard, der eine Beerdigung vor einem Paparazzo abgeschirmt und bei einer körperlichen Auseinandersetzung mit diesem verletzt worden war, ein Schmerzensgeld von 600,00 EUR zu. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)