IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 17. März 2015

    LG Düsseldorf, Urteil vom 29.10.2014, Az. 34 O 26/14
    § 8 Abs. 1 UWG, § 3 Abs.1 UWG, § 5a Abs. 2 und 3 Nr. 2 UWG

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Zeitungsanzeige für eine Busreise mit u.a. den Angaben „Shopping Trip nach London 1.-3.3./18.-20.4./2.-4.5 Fahrt über Nacht im mod. Reisebus NordRhein ab €39,-“ die Angabe der vollständigen Identität des Reiseanbieters erfordert. Die Angaben in der Anzeige seien ausreichend, dass der Verbraucher eine geschäftliche Entscheidung treffen könne, so dass es sich nicht um eine bloße Aufmerksamkeitswerbung handele. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 19. April 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 09.10.2008, Az. I ZR 100/04
    § 4 Abs. 3 S. 1, S. 4 HWG

    Der BGH hat darauf hingewiesen, dass bei frei verkäuflichen Arzneimitteln, die gesundheitsrelevante Nebenwirkungen haben, nach dem  Wortlaut des § 4 Abs. 3 Satz 1 und 4 HWG die Angabe „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ zu erfolgen habe. Vorstehende Regelung sei keineswegs verfassungswidrig und verstoße auch nicht gegen EU-Recht. Das Interesse der Beklagten an einer ungestörten Werbung für die von ihr verkauften Erzeugnisse habe hinter dem mit § 4 Abs. 3 HWG bezweckten Schutz der Volksgesundheit zurückzustehen. Außerdem sei zu berücksichtigen, dass es sich bei dem von der Beklagten angebotenen Mittel um ein Arzneimittel handele, das trotz gegebener Risiken frei verkäuflich sei. (mehr …)

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