Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- OLG Köln: Zur Identität eines Unternehmens gehört auch die Rechtsformveröffentlicht am 8. April 2014
OLG Köln, Urteil vom 25.10.2013, Az. 6 U 226/12
§ 3 Abs. 1 UWG, § 5a Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 8 Abs. 1 S. 1 UWGDas OLG Köln hat entschieden, dass in der Zeitungswerbung eines Unternehmens auch die Rechtsform mit angegeben werden muss. Anderenfalls seien die Angaben zur Identität unvollständig und die Werbung daher wettbewerbswidrig. Dies sei jedenfalls dann der Fall, wenn der Verbraucher aufgrund der Werbung bereits eine geschäftliche Entscheidung treffen könne. Zum Volltext der Entscheidung: