Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Stuttgart: Zur Wettbewerbswidrigkeit der Bezeichnung „Hör- und Tinnitus-Zentrum“, wenn Einrichtung keine besondere Größe oder personelle Besetzung aufweistveröffentlicht am 14. Januar 2013
OLG Stuttgart, Urteil vom 29.11.2012, Az. 2 U 64/12 – nicht rechtskräftig
§ 3 UWG, § 5 Abs. 1 S.1 UWG, § 5 Abs. 2 Nr. 3 UWGDas OLG Stuttgart hat entschieden, dass die Bezeichnung „Zentrum“ auf eine Einrichtung von besonderer Bedeutung, insbesondere hinsichtlich Größe und personeller Besetzung, hinweist und ein Nichterfüllen dieser Anforderungen den Tatbestand der Irreführung, und damit eines Wettbewerbsverstoßes erfüllt. Insbesondere hat der Senat entschieden, dass durch geographische und kennzeichenrechtliche Zusätze der Begriff des Zentrums nicht relativiert werde. Im vorliegenden Fall wurde der auric Hör- und Tinnitus-Zentrum Heilbronn GmbH & Co. KG die Bezeichnung „Hör- und Tinnitus-Zentrum Heilbronn“ untersagt. Der Zusatz „Heilbronn“ werde vom Verkehr als Hinweis auf den geographischen Bereich verstanden, in dem das „Hör- und Tinnitus-Zentrum“ seine beanspruchte Bedeutung habe. Die Hinzunahme der Unternehmensbezeichnung „auric“ habe nicht zur Folge, dass der Verkehr die Bezeichnung mit dem begrifflichen Bestandteil „Zentrum“ insgesamt lediglich als Hinweis auf ein Geschäftslokal reduziere, in dem Produkte der betreffenden Firma angeboten würden. Vgl. auch die Grundsatzentscheidung des BGH zur Bezeichnung „Zentrum“ (hier).
- BGH: Ein „Zentrum“ ist kein „Center“ – Irreführung bei falscher Erwartungveröffentlicht am 18. Juli 2012
BGH, Urteil vom 18.01.2012, Az. I ZR 104/10
§ 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UWGDer BGH hat entschieden, das die Bezeichnung der Unterabteilung eines Krankenhauses als „Neurologisch/Vaskuläres Zentrum“ dann irreführend und damit wettbewerbswidrig ist, wenn unzutreffend der Eindruck erweckt wird, die Abteilung der Beklagten übertreffe in ihrer Größe, Bedeutung und besonderen Spezialisierung sonstige Krankenhäuser mit einer neurologischen Fachabteilung. Der Begriff „Zentrum“ deute auf eine hochspezialisierte Abteilung hin, deren Fachkompetenz und Erfahrung erheblich über dem Durchschnitt liege. Der Einwand der Beklagten, die Bedeutung des Begriffs „Zentrum“ habe sich im Lauf der Zeit umgewandelt, greife nicht durch. Die Bezeichnung „Zentrum“ weise nach Auffassung des Senats auch heute noch auf eine besondere Bedeutung und Größe eines Unternehmens hin bzw. werde vom Verkehr so verstanden. Anders verhalte es sich möglicherweise mit dem Begriff „Center“. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - Studie: Warum in China raubkopiert werden mussveröffentlicht am 25. November 2009
Ein FAZ-Artikel lüftet das Geheimnis, warum in China raubkopieren eher zu den täglichen Notwendigkeiten gehört, als Anzeichen der vielfach angenommenen abgrundtiefen Gesinnung zu sein. Und hier werden wir nicht mit dem üblichen Rückgriff auf die Analekten des Konfuzius („Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu handeln: … durch nachahmen, das ist der leichteste …“) ermüdet. Filmisch wird dem Reich der Mitte offensichtlich einfach nichts geboten. Die chinesische Regierung lasse jährlich nur zwanzig ausländische Filme zu, davon zwölf aus den Vereinigten Staaten. Diese wiederum müssten noch eine staatliche Zensur durchlaufen, die darauf achte, dass der Erotik-, Gewalt- und Realitätsanteil gering bleibe. Was schließlich in den Pekinger Kinos an inländischen und ausländischen Filmen landet, ist nicht unbedingt das, was man ein anspruchsvolles Programm nennen würde. Der chinesische Filmmarkt sei klein und Chinesen zeigten wenig Interesse an ihrer eigenen Filmproduktion. Da helfe schon mal die chinesische Provinz Guangdong als Zentrum der chinesischen Raubkopieindustrie für audiovisuelle Produkte aus (JavaScript-Link: FAZ).
- LG Duisburg: Zur Wettbewerbswidrigkeit der Bezeichnung „Zentrum“ und „Kooperation“ / Hier: „Fachanwaltszentrum“veröffentlicht am 22. Mai 2009
LG Duisburg, Urteil vom 17.12.2008, Az. 25 O 17/08
§§ 3, 5 Abs. 2 Nr. 3 UWGDas LG Duisburg hat in diesem Urteil darauf hingewiesen, dass sich eine Bürogemeinschaft von drei Rechtsanwälten, bei denen nur zwei der Rechtsanwälte über einen Fachanwalt verfügen, nicht als ein „Fachanwaltszentrum“ bezeichnen darf. Auch hatten die Duisburger Richter zu entscheiden, wann die Werbung mit einer „Kooperation“ irreführend sei. (mehr …)