Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BGH: MediaMarkt darf Schülern für jede Eins im Zeugnis einen Rabatt von 2,00 EUR auf alle angebotenen Produkte anbietenveröffentlicht am 4. April 2014
BGH, Urteil vom 03.04.2014, Az. I ZR 96/13
Nr. 28 Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG, § 4 Nr. 1 und Nr. 2 UWGDer BGH hat entschieden, dass die „Zeugnisaktion“ der MediaMarkt-Kette wettbewerbsrechtlich keine Beanstandung findet. MediaMarkt hatte in einer Zeitungsanzeige damit geworben, dass Schüler für alle angebotenen Warenbereiche eine Kaufpreisermäßigung von 2,00 EUR für jede Eins im Zeugnis erhielten. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte hierin eine unzulässige Ausnutzung der geschäftlichen Unerfahrenheit der Schüler gesehen. Zur Pressemitteilung Nr. 59/2014 des BGH vom 03.04.2014: (mehr …)