Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- LG Berlin: Vermittlungsportal für Hotelzimmer muss neben Zimmerpreis auch auf Vermittlungskosten hinweisenveröffentlicht am 18. März 2011
LG Berlin, Urteil vom 22.02.2011, Az. 15 O 276/10
§§ 3; 5 UWGDas LG Berlin hat entschieden, dass ein Vermittlungsportal für vakante Hotelzimmer neben dem obligaten Hinweisen nach der Preisangabenverordnung auch auf Vermittlungsgebühren hinweisen muss, wenn diese bei einer Buchung des Zimmers über das betreffende Portal dem jeweiligen Nutzer in Rechnung gestellt werden. Hier wurde der Kunde (Nutzer) erst auf einer Unterseite in der Buchungszwangsführung auf den Umstand hingewiesen, dass eine derartige Provision anfalle. Dies erachtete die Kammer als unzureichend, da die Preisangaben dem Kunden bei der Entscheidung behilflich sein sollten, ob dieser sich überhaupt mit den Angebot näher befassen (und somit die einzelnen Buchungsschritte unternehmen) wolle oder nicht.