Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Köln: Das Zitatrecht deckt nicht jegliche Einblendungen von Filmausschnittenveröffentlicht am 14. Januar 2014
OLG Köln, Urteil vom 13.12.2013, Az. 6 U 114/13
§ 51 UrhGDas OLG Köln hat entschieden, dass das Einblenden von Filmausschnitten in einem Video nicht per se vom Zitatrecht gedeckt ist. Ein verwendeter Ausschnitt müsse als Belegstelle oder Erörterungsgrundlage für eigene Ausführungen des Zitierenden dienen. Verknüpfe der Zitierende mit dem verwendeten Ausschnitt lediglich eine pauschale Kritik an dessen Urheber ohne inhaltlich auf den Ausschnitt einzugehen, sei dies nicht gerechtfertigt. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Zur Reichweite des Zitatrechts – Blühende Landschaftenveröffentlicht am 19. Juni 2012
BGH, Urteil vom 30.11.2011, Az. I ZR 212/10
§ 51 Satz 2 Nr. 2 UrhG; Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG
Der BGH hat entschieden, dass ein Zitatrecht hinsichtlich älterer Zeitungsartikel oder -bilder in einem Kunstwerk (Buchband) durchaus in einem weiteren Umfang besteht als bei nichtkünstlerischen Werken, der Künstler sich jedoch immer mit den zitierten Stellen auseinandersetzen muss. Der BGH hob ein Urteil des OLG Brandenburg auf (hier), da letztere Voraussetzung nicht erfüllt gewesen sei. Der in Rede stehende Autor habe eine ganze Reihe von Artikel und Bildern der „Märkischen Oderzeitung“ verwendet, ohne dass diese als Belegstelle oder Erörterungsgrundlage für selbständige Ausführungen und damit der Erleichterung der geistigen Auseinandersetzung dienten. Nur dann seien die Übernahmen jedoch vom Zitatrecht gedeckt. Es reiche nicht aus, dass die zitierten Werke in einer bloß äußerlichen zusammenhanglosen Weise eingefügt und angehängt würden. Zum Volltext der Entscheidung: - BGH: Abbildung eines Geschmacksmusters ausschließlich zu Werbezwecken ist nicht vom Zitatrecht abgedecktveröffentlicht am 11. April 2011
BGH, Urteil vom 07.04.2011, Az. I ZR 56/09
§ 40 Nr. 3 GeschmMGDer BGH hat entschieden, dass die Abbildung eines fremden Geschmacksmusters nicht unter Hinweis auf das Zitatrecht verwendet werden kann, wenn das Geschmacksmuster tatsächlich ausschließlich zur Werbung verwendet wird. In Rede stand das Foto eines ICE-3 in einem Katalog eines Forschungsinstituts, welches für den ICE-1 eine sog. Radsatzprüfanlage entwickelt hatte. Zitat aus der Pressemitteilung 57/2011 des BGH: „Die Abbildung eines Geschmacksmusters zum Zwecke der Zitierung hätte – so der Bundesgerichtshof – vorausgesetzt, dass eine Verbindung zwischen dem abgebildeten Geschmacksmuster und der im Katalog dargestellten Tätigkeit der Klägerin besteht und das Muster damit als Belegstelle für eigene Ausführungen des Zitierenden gedient hätte. (mehr …)