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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 23. Mai 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Köln, Urteil vom 19.02.2014, Az. 6 U 49/13
    § 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG, § 3 S. 2 Nr. 1 HWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass nicht jedes Zueigenmachen einer fremden Webseite automatisch zu einer Haftung auf Grund des Zueigenmachens des fremden Webseiten-Inhalts führt. Maßgeblich für die Frage, welche Inhalte sich der Anbieter zu eigen mache, sei vielmehr die objektive Sicht eines verständigen Durchschnittsnutzers auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller relevanten Umstände. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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