Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- OLG Köln: Nicht jede Verlinkung einer fremden Website ist ein Zueigenmachenveröffentlicht am 23. Mai 2014
OLG Köln, Urteil vom 19.02.2014, Az. 6 U 49/13
§ 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG, § 3 S. 2 Nr. 1 HWGDas OLG Köln hat entschieden, dass nicht jedes Zueigenmachen einer fremden Webseite automatisch zu einer Haftung auf Grund des Zueigenmachens des fremden Webseiten-Inhalts führt. Maßgeblich für die Frage, welche Inhalte sich der Anbieter zu eigen mache, sei vielmehr die objektive Sicht eines verständigen Durchschnittsnutzers auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller relevanten Umstände. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)