Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- VG Berlin: Die telefonische Anfrage nach einer Werbeeinwilligung anlässlich einer Zufriedenheitsbefragung ist datenschutzrechtlich unzulässigveröffentlicht am 3. Juli 2014
VG Berlin, Urteil vom 07.05.2014, Az. 1 K 253.12
BDSG, BlnDSGDas VG Berlin hat entschieden, dass die telefonische Einholung der Einwilligung eines Verbrauchers in zukünftige Werbung anlässlich einer Zufriedenheitsabfrage eines Verlages rechtswidrig ist und untersagte diese Praxis. Es handele sich dabei um eine unzulässige Nutzung personenbezogener Daten. Ähnlich entschieden hat dies bereits zweifach das OLG Köln unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten (hier und hier). Zur juris-Pressemitteilung:
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