IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 13. Dezember 2012

    OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.12.2012, Az. 6 U 92/11
    § 133 BGB, § 157 BGB

    Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass ein Verstoß gegen eine Unterlassungserklärung, die beinhaltet, ein bestimmtes Bild in Zukunft nicht mehr (über das Internet) öffentlich zugänglich zu machen, auch dann vorliegt, wenn das streitgegenständliche Bild weiterhin unter derselben Internet-Adresse zu finden ist und nur eine Verlinkung gelöscht wurde. Um eine Unterlassungserklärung wie die oben genannte zu erfüllen, müsse ein Bild demnach immer vollständig vom Server gelöscht werden. Ähnlich entschieden bereits das LG Leipzig (hier), das LG Hamburg (hier), das LG Halle (hier) und auch das OLG Karlsruhe selbst (hier). Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 2. Oktober 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 22.03.2012, Az. I ZR 111/11
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 5 Abs. 1 u. 2 PAngV; Art. 22 Abs. 1 Buchst. i, Abs. 2 und Abs. 5 Richtlinie 2006/123/EG

    Der BGH hat entschieden, dass eine deutschlandweit tätige Autovermietung nicht verpflichtet ist, Verzeichnisse mit den Preisen für ihre wesentlichen Leistungen in ihren jeweiligen Geschäftsräumen anzubringen. Die Ausnahmeregelung des § 5 Abs. 2 PAngV komme hier zum Tragen, da auf Grund der Vielzahl von angebotenen Leistungen umfassende Preisverzeichnisse erstellt würden, in denen sich nicht auf die wesentlichen Leistungen beschränkt würde. Eine Differenzierung zwischen wesentlichen und unwesentlichen Leistungen sei bei dem angebotenen Leistungsspektrum auch kaum möglich. Die Möglichkeit, das Preisverzeichnis vor Ort an einem Rechner einzusehen, reiche für den Ausnahmetatbestand des § 5 Abs. 2 PAngV auch aus, es müsse nicht in körperlicher Form vorliegen. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 31. Juli 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 20.01.2011, Az. 6 U 221/09
    §§ 2, 6, 38 Abs. 1, 42 Abs. 1 und 2 GeschmMG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein (Geschmacks-)Muster mangels Neuheit nicht berücksichtigt werden kann, wenn es innerhalb von 12 Monaten vor der Anmeldung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde – auch wenn dies nur als Teil eines Erzeugnisses geschah. Vorliegend diskutiert wurde die Anmeldung einer Schuhsohle, die nach Auffassung des Beklagten zuvor schon als Teil eines vom Musterinhaber veröffentlichten Schuhs gezeigt wurde. Dem folgte das Gericht im speziellen Fall jedoch nicht, da lediglich ein ähnliches Muster veröffentlich worden sei, wodurch der Gegenstand der späteren Anmeldung durch Vorveröffentlichung nicht vorweg genommen worden sei. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 8. Dezember 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Leipzig, Urteil vom 07.10.2009, Az. 5 O 1508/08
    § 19a UrhG

    Das LG Leipzig hatte über den Tatbestand der öffentlichen Zugänglichmachung eines urheberrechtlich geschützten Werkes (Grafik) zu entscheiden. Der Beklagte hatte gegenüber dem Kläger eine Unterlassungserklärung abgegeben, mit der er sich verpflichtete, die zwei streitgegenständlichen Grafiken nicht mehr zu vervielfältigen oder öffentlich zugänglich zu machen. Zuvor waren sie auf der Internetseite des Beklagten als Collage ausgestellt gewesen, dort aber nach der Abmahnung entfernt worden. Die Grafiken waren jedoch immer noch auf den Servern des Beklagten vorhanden und über eine Bildersuche oder die Direkteingabe einer url auch abrufbar. Dies reiche nach Auffassung des Gerichts für die öffentliche Zugänglichmachung und damit die Verwirkung einer Vertragsstrafe. Es komme nicht darauf an, dass die Bilder ohne Bezug zu einem redaktionellen Inhalt gespeichert waren oder dass die Speicherung bereits vor Abschluss des Unterlassungsvertrages erfolgt war und somit keine „erneute“ Vervielfältigung vorliege.

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 25. März 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 05.03.2009, Az. 6 U 221/08
    §§
    3, 4 Nr. 10, 8 Abs. 2 Nr. 1 UWG, § 87b UrhG, § 823 Abs. 1 BGB

    Das OLG Frankfurt a.M. hat im Gegensatz zum LG Hamburg (Urteil vom 28.8.2008, Az. 315 O 326/08) entschieden, dass bei öffentlich zugänglichen Websites ohne eine Zugriffsbeschränkung den auf der Internetseite wieder gegebenen Nutzungsbedingungen wie auch allen weiteren einseitigen Erklärungen des Websitebetreibers über gewollte und ungewollte Nutzungsbeschränkungen keine Rechtswirkung zukommt. Die Befugnis zur Ausübung des Hausrechts in Räumen oder auf Grundstücken lasse sich mangels vergleichbarer Interessenlage auf eine Internetseite nicht übertragen. Das Hausrecht habe seine gesetzliche Grundlage im Eigentums- oder Besitzrecht des Hausrechtsinhabers an einer Sache und schütze damit absolute Rechtspositionen. Demgegenüber liege das Wesen einer Internetseite – die als solche nicht mit einem vergleichbaren absoluten Rechtsschutz versehen sei – gerade darin, von Dritten „besucht“ und damit zur Kenntnis genommen zu werden. Dabei stehe dem Betreiber einer Internetseite die Möglichkeit offen, den Zugang zu seiner Seite tatsächlich durch entsprechende technische Maßnahmen zu begrenzen und den Zugriff auf deren Inhalt etwa von dem vorherigen Abschluss eines Vertrages über die Nutzung abhängig zu machen. Solange die Antragsgegnerin von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch macht, seien die Nutzung reglementierende Nutzungsbedingungen wirkungslos. (mehr …)

I