Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- VG Saarlouis: Amtlicher Hinweis auf Hygienemängel gemäß § 40 LFGB nur bei „konkretem Lebensmittelbezug“ / Die blitzsaubere Rostwurst vom fettverdreckten Grillveröffentlicht am 27. März 2013
VG Saarlouis, Beschluss vom 25.01.2013, Az. 3 L 76/13
§ 40 Abs. 1 LFGBDas Verwaltungsgericht Saarlouis hat entschieden, dass ein öffentlicher Hinweis auf Hygienemängel nach § 40 Abs. 1 LFGB nicht schon dann zulässig ist, wenn bei einer Betriebskontrolle Mängel der Betriebshygiene und Reinigungsmängel festgestellt werden, diese aber keinen konkreten Lebensmittelbezug aufweisen. Soweit ein konkreter Lebensmittelbezug vorliege, könne indessen der Hinweis auch dann veröffentlicht werden, wenn die entsprechenden Mängel bereits beseitigt worden seien, soweit hierauf klarstellend hingewiesen werde. Vgl. mit entgegengesetzten Ergebnissen VG Sigmaringen (hier) und OVG Lüneburg (hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Über ein laufendes Strafverfahren darf grundsätzlich berichtet werden, wenn der berichtete Sachverhalt aus einer öffentlichen Hauptverhandlung stammt / Kachelmann vs. Bildveröffentlicht am 21. März 2013
BGH, Urteil vom 19.03.2013, Az. VI ZR 93/12 und Beschlüsse vom 19.03.2013, Az. VI ZR 106/12, Az. VI ZR 107/12, Az. VI ZR 108/12
§ 823 BGB, § 1004 BGBDer BGH hat zu Lasten des Fernsehmoderators und Journalisten Jörg Kachelmann entschieden, dass auf dem Internetportal www.bild.de über ein laufendes Strafverfahren (welches für Kachelmann mit einem Freispruch endete) berichtet werden darf. Nach Verlesung des Protokolls über seine haftrichterliche Vernehmung in der öffentlichen Hauptverhandlung sei eine aktuelle Prozessberichterstattung unter Einbeziehung der beanstandeten Äußerungen, die zuvor noch rechtswidrig gewesen sei, zulässig geworden. Infolgedessen sei die für den Unterlassungsanspruch erforderliche Wiederholungsgefahr entfallen. Zur Pressemitteilung Nr. 46/2013 des BGH: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Filesharing – Die Unwirksamkeit einer vorbeugenden Unterlassungserklärung kann nicht im Wege der negativen Feststellungsklage durch den Rechtsanwalt der betroffenen Rechtsinhaber geprüft werdenveröffentlicht am 19. März 2013
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 18.12.2012, Az. 11 U 139/11
§ 256 Abs. 1 ZPODas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die negative Feststellungsklage durch einen Rechtsanwalt nicht geeignet ist, die Wirksamkeit einer vorbeugenden Unterlassungserklärung im Filesharing-Bereich gegenüber von ihm vertretenen Rechtsinhabern zu prüfen. Die Klage sei nicht zulässig, weil die (negative) Feststellungsklage dazu diene, das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses zwischen den Parteien festzustellen. Durch die Übersendung einer vorbeugenden Unterlassungserklärung an einen Rechtsanwalt, der die in der Erklärung benannten Rechtsinhaber vertritt, entstehe jedoch kein Rechtsverhältnis zwischen dem Rechtsanwalt und dem Unterlassungsschuldner, so dass der Rechtsanwalt nicht aktiv legitimiert sei. Die Wirksamkeit der Erklärung sei zudem eine abstrakte Rechtsfrage, die nicht im Wege einer Feststellungsklage geklärt werden könne. Zum Volltext der Entscheidung:
- Nach Änderungen im Heilmittelwerbegesetz (HWG) darf für Arzneimittel und Medizinprodukte offensiver geworben werden / Werbung mit Ärzten in Berufskleidung ist nunmehr zulässig („Weißkittel-Werbung“)veröffentlicht am 14. März 2013
Im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften vom 29.10.2012 (hier) ist auch der für die Bewerbung von Arzneimittel- und Medizinprodukte wichtige § 11 HWG geändert worden. Durch ersatzlose Streichungen von § 11 Nr. 1 und Nr. 4 HWG ist es beispielsweise in der Öffentlichkeitswerbung nunmehr möglich außerhalb der Fachkreise für Arzneimittel, Verfahren, Behandlungen, Gegenstände oder andere Mittel mit Gutachten, Zeugnissen, wissenschaftlichen oder fachlichen Veröffentlichungen sowie mit Hinweisen darauf zu werben (früher: § 11 Nr. 1 HWG a.F.). Auch darf mit der bildlichen Darstellung von Personen in der Berufskleidung oder bei der Ausübung der Tätigkeit von Angehörigen der Heilberufe, des Heilgewerbes oder des Arzneimittelhandels geworben werden („Weißkittel-Werbung“, früher: § 11 Nr. 4 HWG a.F.).
- BGH: Hyperlink und Deeplink auf Webseiten-Inhalt ohne technische Schutzmaßnahme ist rechtlich zulässigveröffentlicht am 28. Januar 2013
BGH, Urteil vom 17.07.2003, Az. I ZR 259/00
§ 15 UrhG, § 16 Abs. 1 UrhGIm Rahmen einer Vervollständigungs-Kampagne unserer Datenbank geben wir in den kommenden Wochen einige Klassikerentscheidungen im Volltext wieder, so auch diese: Der BGH hat entschieden, dass ein Hyperlink zu einer fremden Webseite mit einem urheberrechtlich geschützten Werk nicht gegen das Vervielfältigungsrecht des Rechteinhabers an diesem Werk verstößt. Werde das betreffende Werk ohne technische Schutzmaßnahmen durch den Rechteinhaber im Internet öffentlich zugänglich gemacht, so ermögliche er selbst anderen die freie Abrufung des Werks. Durch den Link werde das Aufrufen des Werks lediglich erleichtert. Ein Hyperlink / Deep-Link, der unter Umgehung der Startseite direkt auf das betreffende Werk verlinke, schaffe keinen urheberrechtswidrigen Störungszustand. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Eine Rechtsmissbräuchliche Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung führt nicht dazu, dass zukünftig keine gleichartigen Unterlassungsansprüche mehr geltend gemacht werden dürfenveröffentlicht am 18. Januar 2013
BGH, Urteil vom 31.05.2012, Az. I ZR 106/10
§ 97 Abs. 1 UrhGDer BGH hat entschieden, dass eine missbräuchliche Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung grundsätzlich nicht zum Erlöschen des Unterlassungsanspruchs aus § 97 Abs. 1 UrhG und zur Unzulässigkeit einer nachfolgenden Klage führt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Rostock: Bei der Berechnung der für die Berufung notwendigen Beschwer bleiben die Verfahrenskosten außer Betracht / § 511 Abs. 1 ZPOveröffentlicht am 23. Oktober 2012
OLG Rostock, Beschluss vom 19.05.2009, Az. 3 U 22/09
§ 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPODas OLG Rostock hat entschieden, dass bei der Berechnung der für die Berufung notwendigen Beschwer von mindestens 600,00 EUR, also bei der Prüfung der Zulässigkeit einer Berufung (§ 511 Abs. 1 ZPO), die Verfahrenskosten („Kostenlast“) nicht erfasst werden dürfen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Negative Feststellungsklage wird mit Grundentscheidung über Hauptsacheklage unzulässig.veröffentlicht am 20. September 2012
BGH, Urteil vom 21.12.2005, Az. X ZR 17/03
§ 256 ZPO, § 343 ZPODer BGH hat erneut entschieden, dass das Rechtschutzbedürfnis für eine negative Feststellungsklage nach Erhebung einer Leistungsklage umgekehrten Rubrums jedenfalls nicht mehr weiter besteht, wenn im Verfahren über die Leistungsklage eine Sachentscheidung ergangen ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Zu den Voraussetzungen einer zivilrechtlichen Sprungrevision zum Bundesgerichtshof / Der masturbierende Mann als Hinweis auf die Folgen globaler Vernetzungveröffentlicht am 18. September 2012
BGH, Beschluss vom 16.08.2012, Az. I ZR 199/11
§ 566 Abs. 2 S. 3, Abs. 4 S. 1 ZPODer BGH hat in diesem Beschluss eine urheber- und äußerungsrechtlich motivierte Sprungrevision auf Grund formaler Mängel zurückgewiesen. Ein Lehrstück für diejenigen, die Gleiches im Sinne haben. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Frankfurt a.M.: Fliegender Gerichtsstand in Filesharing-Verfahren doch anwendbarveröffentlicht am 26. Juli 2012
LG Frankfurt a.M., Urteil vom 18.07.2012, Az. 2-06 S 3/12
§ 32 ZPO; § 97 UrhGDas LG Frankfurt hat entschieden, dass in Filesharing-Fällen der so genannte fliegende Gerichtsstand gilt und hebt damit ein Urteil des AG Frankfurt am Main (hier) auf. Die Berufungsinstanz sah keinen Anlass, von dem Grundsatz eines deliktischen Gerichtsstandes an allen Orten, an denen das streitgegenständliche Werk abrufbar ist (also bei Filesharing über Internet-Tauschbörsen die gesamte Bundesrepublik), abzuweichen. Das Gericht führte aus, dass die Tatsache, dass der Nutzer den Verbreitungsort aufgrund der technischen Gegebenheiten einer Tauschbörse nicht beeinflussen könne, nicht zu seiner Privilegierung führen dürfe. Vielmehr habe die Nutzung derartiger Netzwerke in voller Kenntnis ihrer enormen Verbreitungsdimension dann auch die Ausweitung möglicher Gerichtsstände zur Folge. Zum Volltext der Entscheidung: