Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Düsseldorf: Wird das Widerrufsrecht wegen einer Anfertigung nach Kundenspezifikation ausgeschlossen, muss diese Anfertigungsweise für den Kunden erkennbar seinveröffentlicht am 3. März 2014
LG Düsseldorf, Urteil vom 12.02.2014, Az. 23 S 111/13
§ 312d Abs. 4 Nr. 1 Alt. 1, 2 BGBDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass der Ausschluss des Widerrufsrechts im Fernabsatz wegen einer Anfertigung nach speziellen Wünschen des Kunden nur ausgeschlossen werden kann, wenn diese Anfertigungsweise für den Kunden eindeutig erkennbar ist. Vorliegend hatte der Kläger ein Sofa erworben, bei welchem die Möglichkeit bestand, zwischen 578 Varianten (durch Auswahl der Farbkombinationen) zu wählen. Hier sei nach Auffassung des Gerichts klar erkennbar gewesen, dass das Sofa erst nach Bestellung individuell angefertigt werde, was auch die lange Lieferzeit (12-16 Wochen) plausibel mache. Daher sei der Ausschluss des Widerrufsrechts hier wirksam. Zum Volltext der Entscheidung: