IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 20. Februar 2012

    KG Berlin, Urteil vom 04.01.2012, Az. 24 U 90/10
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG, 8 Abs. 1 UWG; Art. 23 LuftverkehrsdiensteVO

    Das KG Berlin hat entschieden, dass die Angabe von Flugpreisen bei Onlinebuchungen in einer tabellarischen Darstellung ohne obligatorisch zu entrichtende Zuschläge für Steuern, Gebühren und Kerosin unzulässig ist. Jedenfalls ein deutlicher Hinweis, dass es sich nicht um Endpreise handele, müsse erfolgen, was vorliegend nicht geschehen sei. Die hier einschlägige Luftverkehrsdienste-Verordnung lege fest, dass der zu zahlende Endpreis stets auszuweisen sei und den anwendbaren Flugpreis sowie alle anwendbaren Steuern und Gebühren, Zuschläge und Entgelte, die unvermeidbar und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vorhersehbar seien, einschließen müsse. Kurz zuvor hatte das KG bereits in diesem Urteil zur Transparenz von Bearbeitungsgebühren bei Flugbuchungen entschieden. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 12. November 2008

    eBay hat eine neue Liste von Verhaltensweisen zusammengestellt, die für Onlinehändler auf der Internethandelsplattform eBay.de ab sofort verboten sind. Hierzu gehören u.a. die Kreditkartenauf- bzw. Kreditkartenzuschläge, Umlagen von eBay- und PayPal-Gebühren, Aufschläge, zusätzliche Service- oder Bearbeitungskosten für die Bezahlung mit einer bestimmten Zahlungsmethode. Weitere Verbote finden sich bei eBay (? Bitte klicken Sie auf diesen Link, der JavaScript enthält: Gebühren). Befremdlich wirkt das Verbot der „Umlegung der Mehrwertsteuer auf den Käufer“, da der Preis einer Ware, soweit nicht gegenüber einem Unternehmer angeboten, grundsätzlich auf Grund der gesetzlichen Vorgaben die Mehrwertsteuer zu enthalten hat (§ 1 Abs. 1 UStG) und hierauf vom Onlinehändler ausdrücklich „unmittelbar bei den Abbildungen oder Beschreibungen der Waren“ hinzuweisen ist (§§ 1 Abs. 2 Nr. 1, 4 Abs. 4 PAngV). Die Ausweisung der Mehrwertsteuer entspricht auch dem Ansinnen eBays, mit der neuen Reglementierung auf dem Marktplatz eBay für mehr „Preisklarheit und -transparenz“ zu sorgen. Verstöße gegen die Weisung eBays führen zur Löschung der betreffenden eBay-Auktion bis hin zum vorläufigen oder endgültigen Ausschluss vom eBay-Marktplatz.

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