Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OVG NRW: Zur Feststellung vergangener Rechtsverhältnisse zwischen Lebensmittelhersteller und Überwachungsbehördeveröffentlicht am 12. November 2015
OVG NRW, Beschluss vom 08.12.2014, Az. 13 A 1504/14
§ 11 Abs. 1 S. 1 und 2 Nr. 1 LFGBDas OVG NRW hat entschieden, dass grundsätzlich die für Lebensmittelüberwachung zuständige Behörde auf Feststellung klagen kann, dass ein Lebensmittelhersteller eine irreführende Etikettierung verwendet hat (hier: „Bourbon-Vanille“ in Speiseeis). Habe der Hersteller jedoch die Etikettierung schon vor geraumer Zeit korrigiert (hier: 19 Monate vor Klageerhebung), sei eine Klage unzulässig, soweit nicht ein besonderes Interesse an der Feststellung des vergangenen Rechtsverhältnisses dargelegt werden könne. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- EuGH: Irreführende Angabe über Lebensmittelzutaten kann nicht allein durch das Zutatenverzeichnis behoben werdenveröffentlicht am 5. Juni 2015
EuGH, Urteil vom 04.06.2015, Az. C-195/14
Art. 2 Abs. 1 lit. a Ziff. i EU-RL 2000/13/EG, Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 EU-RL 2000/13/EGDer EuGH hat entschieden, dass es unzulässig ist, wenn die Etikettierung eines Lebensmittels durch das Aussehen, die Bezeichnung oder die bildliche Darstellung einer bestimmten Zutat den Eindruck des Vorhandenseins dieser Zutat in dem Lebensmittel erwecken kann, obwohl sie darin tatsächlich nicht vorhanden ist und sich dies allein aus dem Verzeichnis der Zutaten auf der Verpackung des Lebensmittels ergibt. Vorliegend ging es um Früchtetee der Marke Teekanne, bei der die Abbildung von Himbeerfrüchten und Vanilleblüten blickfangmäßig herausgestellt war. Die Aufmachung des Tees war zudem geeignet, den Verbraucher davon abzuhalten, von dem auf der Verpackung – wesentlich kleiner – wiedergegebenen Verzeichnis der Zutaten Kenntnis zu nehmen, aus dem sich ein abweichender Sachverhalt ergab. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Köln: Vertrieb eines Pulvers aus Sporen eines ungenießbaren Pilzes ohne Zulassung ist rechtswidrigveröffentlicht am 19. Oktober 2011
OLG Köln, Urteil vom 15.07.2011, Az. 6 U 192/10
§ 4 Nr. 11 UWG; Art. 1 NFVDas OLG Köln hat entschieden, dass der Vertrieb eines „Ling Zhi Pilz Sporenpulvers 100%“ als Nahrungsergänzungsmittel ohne Zulassung nach der Novel-Food-Verordnung rechtswidrig ist. Neuartige Lebensmittel müssten zum Schutz der öffentlichen Gesundheit zunächst geprüft werden, bevor sie in den Verkehr gebracht werden dürften. Dies sei vorliegend nicht geschehen. Neuartig seien Lebensmittel immer dann, wenn sie bis zum Inkrafttreten der Verordnung in der Europäischen Union noch nicht in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet worden seien. Auch dieses Erfordernis sei hinsichtlich des Pilzpulvers erfüllt. Zum Volltext der Entscheidung: