IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 15. Januar 2015

    OLG München, Urteil vom 23.10.2014, Az. 29 U 2626/14
    § 339 BGB

    Das OLG München hat entschieden, dass einzelne Zuwiderhandlungen gegen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung auf den Internethandelsplattformen eBay und Amazon, sowie Internetseiten und einem Webshop für Smartphones nicht – auch nicht unter dem Gesichtspunkt der Handlungseinheit – zu einer (1) Zuwiderhandlung zusammengefasst werden können. Im vorliegenden Fall wurde in einem ersten Verfahren eine Vertragsstrafe von 4.500,00 EUR und sodann in einem weiteren Verfahren, wegen „vorsätzlicher Fortsetzung der Wettbewerbsverstöße“ in vier Fällen, eine Vertragsstrafe von insgesamt 13.000,00 EUR festgesetzt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 7. Oktober 2014

    AG Bielefeld, Urteil vom 06.03.2014, Az. 42 C 368/13
    § 97 UrhG, § 97 a Abs. 1 S. 2 UrhG

    Das AG Bielefeld hat entschieden, dass sog. Lizenz-Schadensersatzansprüche wegen einer Urheberrechtsverletzung durch Filesharing lediglich der 3-jährigen Regelverjährung unterliegen. Es gelte nicht – wie in anderen Fällen der Forderung von Lizenzgebühren – eine Verjährung von 10 Jahren, da es keine Möglichkeit gebe, in Filesharing-Angelegenheiten einen gültigen Lizenzvertrag mit den Rechteinhabern abzuschließen. Das AG Kassel vertritt ebenfalls diese Auffassung (hier). Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 18. Juli 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Essen, Urteil vom 10.07.2013, Az. 42 O 86/12
    § 339 BGB

    Das LG Essen hat entschieden, dass ein erneuter wettbewerbswidriger Eintrag in einem Internet-Branchenbuch, zu dessen Unterlassung der Unternehmer sich verpflichtet hatte, nicht automatisch die Verwirkung einer Vertragsstrafe bedeutet. Habe der Unternehmer das ursprüngliche Branchenbuch zur Löschung des Eintrags angewiesen und sei diese auch zunächst erfolgt, liege in einem späteren eigenmächtigen Wiedereinstellen des Eintrags durch einen anderen Branchenbuchanbieter kein schuldhaftes Verhalten des Unternehmers. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 18. Januar 2013

    OLG Köln, Urteil vom 19.10.2012, Az. 6 U 46/12
    § 4 Nr. 11 UWG; § 2 PAngV

    Das OLG Köln hat entschieden, dass bei falschen Grundpreisangaben eine Rechtfertigung durch Einhaltung der fachlichen Sorgfalt und dem Vorhandensein lediglich einiger „Ausreißer“ nicht möglich ist. Bei Fehlen wesentlicher Pflichtinformationen sei die Nichteinhaltung der fachlichen Sorgfalt und damit die Wettbewerbswidrigkeit gerade indiziert. Es handele sich bei falschen oder fehlenden Grundpreisangaben nicht um Bagatellverstöße. Vorliegend habe die Beklagte zudem nicht belegen können, dass es sich bei den falsch bezeichneten Gemüsekonserven lediglich um Ausreißer gehandelt habe, welche nicht durch bessere Kontrollen hätten verhindert werden können. Zum Volltext der Entscheidung:

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