Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Ein Zwangsgeld zur Erzwingung einer Auskunft kann parallel gegen Gesellschaft und Geschäftsführer verhängt werdenveröffentlicht am 12. Mai 2015
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 09.04.2015, Az. 6 W 32/15
§ 888 ZPODas OLG Frankfurt hat entschieden, dass im Falle des Verfahrens zur Erzwingung einer Auskunft ein Zwangsgeld sowohl gegen die verurteilte Gesellschaft als auch gegen den inhaltlich übereinstimmend verurteilten Geschäftsführer verhängt werden kann. Dieser Fall sei anders zu behandeln als die Vollstreckung einer Unterlassungsverpflichtung, bei welcher ein eigener Verstoß des Geschäftsführers vorliegen müsse. Da ein Zwangsgeld jedoch lediglich eine Beugemaßnahme sei und keine repressive Rechtsfolge, seien die Grundsätze der Vollstreckung aus Unterlassungstiteln hier nicht anwendbar. Zum Volltext der Entscheidung:
- ULD: Schleswig-Holsteiner Datenschützer drohen Facebook mit 20.000 EUR Zwangsgeld, wenn die „Klarnamen“-Pflicht beibehalten wirdveröffentlicht am 18. Dezember 2012
Das Unabhängige Landeszentrum Schleswig-Holstein (ULD) und die Betreiber des sozialen Netzwerks Facebook werden in diesem Leben scheinbar keine Freunde mehr. Nachdem bereits 2011 ein dimensionaler Streit um den „Like“-Button / „Gefällt mir“-Knopf durch die Republik geisterte (hier), geht es nunmehr um die – von Facebook bislang verweigerte* – Möglichkeit, sich bei Facebook unter einem Pseudonym anmelden zu können. Der Schleswig-Holsteiner Datenschützer Dr. Thilo Weichert hat gegenüber Facebook Inc. (USA) und Facebook Ltd. (Irland) gemäß § 38 Abs. 5 Satz 1 BDSG angeordnet (Anordnung FB Inc. hier / Anordnung FB Ltd., hier), dass Facebook-Nutzern eine Wahlmöglichkeit eingeräumt werden muss, bei Registrierung statt Echtdaten ein Pseudonym anzugeben (hier). Er beruft sich dabei auf § 13 Abs. 6 TMG und Dr. Weichert hat die sofortige Vollziehung der Verfügung angeordnet und ein Zwangsgeld von 20.000 EUR für den Fall der ausbleibenden Umsetzung angekündigt, was Facebook laut Golem zu der Erklärung veranlasst hat, die Verfügung des ULD sei „vollkommen unbegründet und eine Verschwendung deutscher Steuergelder“, gegen die man „energisch vorgehen“ werde (hier).
(mehr …) - OLG Celle: Zum gerichtlichen Zwangsgeld bei sog. Negativauskunftveröffentlicht am 5. Dezember 2012
OLG Celle, Beschluss vom 31.10.2012, Az. 13 W 87/12
§ 793 ZPO, § 888 ZPODas OLG Celle hat dazu ausgeführt, was an Auskunft bei rechtswidriger Nutzung fremder Bilder („Fotoklau“) zu erbringen ist. Nachdem der Beklagte per Anerkenntnisurteil zur Auskunft verpflichtet wurde, erklärte dieser, keine Informationen zu den streitgegenständlichen Bildern mehr zu haben. Hierauf legte ihm das Landgericht ein Zwangsgeld in Höhe von 1.000 EUR auf, wogegen er sofortige Beschwerde einlegte. Was wir davon halten? Die Entscheidung des Senats verstößt hinsichtlich des Umfangs der oktroyierten Auskunftspflicht schlicht gegen das Verfassungsrecht (vgl. hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Köln: Keine Gebührenerstattung für den Patentanwalt in der Zwangsvollstreckung nach einer Geschmacksmustersacheveröffentlicht am 29. August 2012
OLG Köln, Beschluss vom 15.08.2012, Az. 17 W 135/12
§ 52 Abs. 4 GeschmMGDas OLG Köln hat entschieden, dass in einer Zwangsvollstreckungssache (Zwangsgeld), die dem Erkenntnisverfahren in einer Geschmacksmustersache nachfolgt, keine Gebühren für einen hinzugezogenen Patentanwalt zu erstatten sind. Dies gelte jedenfalls dann, wenn keine Geschmacksmustersache mehr vorliege. Nach Auffassung des Gerichts ist – auch bei weiter Auslegung – nicht jedes einem Erkenntnisverfahren nachfolgende Verfahren der Zwangsvollstreckung ebenfalls eine Geschmacksmusterstreitsache. Vorliegend ging es um die Festsetzung eines Zwangsgeldes wegen ungenügend erteilter Auskunft (Lieferanten, Abnehmer, Umsätze). Dies sei weder als Geschmacksmustersache zu bewerten noch sei dafür die besondere Sachkunde eines Patentanwalts erforderlich. Zum Volltext der Entscheidung:
- EuGH: Die Verletzung einer Gemeinschaftsmarke hat EU-weite Rechtswirkungveröffentlicht am 30. August 2011
EuGH, Urteil vom 12.04.2011, Az. C-235/09
Art. 98 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 40/94Der EuGH hat entschieden, dass sich die Reichweite des von einem Gemeinschaftsmarkengericht ausgesprochenen Verbots der Fortsetzung von Handlungen, die eine Gemeinschaftsmarke verletzen oder zu verletzen drohen, grundsätzlich auf das gesamte Gebiet der Union erstreckt. Aus diesem Grund würden von einem solchen Gericht festgesetzte Zwangsmaßnahmen (z.B. Zwangsgeld) über den Staat hinaus, dem das Gericht angehöre, in anderen Mitgliedstaaten, auf die sich die territoriale Reichweite eines solchen Verbots erstrecke, ebenfalls Wirkungen entfalten. Sehe ein betroffener Mitgliedsstaat die festgesetzte Zwangsmaßnahme oder eine ähnliche Maßnahme zur Rechtsdurchsetzung nicht vor, so seien einschlägige Bestimmungen des innerstaatlichen Rechts dieses Staates, die die Befolgung dieses Verbots in gleichwertiger Weise zu gewährleisten vermögen, heranzuziehen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Potsdam: Zwangsgeld gegen eBay wegen Handelslimit für Onlinehändlerveröffentlicht am 29. Dezember 2008
LG Potsdam, Beschluss vom 16.12.2008, Az. 2 O 369/08
§ 888 ZPODem folgenden Beschluss des LG Potsdam ging zunächst eine einstweilige Verfügung des OLG Brandenburg voraus, mit welcher das Oberlandesgericht – das LG Potsdam insoweit korrigierend – die ausländische Betreiberfirma der Internethandelsplattform eBay.de zwang, das unvermittelt und ohne wirkliche Begründung gesperrte eBay-Mitglied zum Handel wieder zuzulassen (? Klicken Sie bitte auf diesen Link: OLG Brandenburg). Der Onlinehändler hatte wenig mehr als eine textbausteinartige Begründung erhalten, welche den Richtern am Oberlandesgericht nicht ausreichte. eBay hob die Sperrung des Mitglieds zwar auf, legte dem Mitglied allerdings unverzüglich ein sog. Handelslimit auf, mit dem diesem verboten wurde, bestimmte Artikel auf der eBay-Plattform anzubieten. Das LG Potsdam sah hierin eine de-facto-Sperrung und erließ gegen eBay ein Zwangsgeld, um eine endgültige Entsperrung des Onlinehändlers zu ermöglichen. Cui honorem, honorem: Das gesamte Verfahren auf Klägerseite einschließlich der Erwirkung der einstweiligen Verfügung, wurde von den Kollegen der Kanzlei Lampmann, Behn & Rosenbaum, Köln, geführt.
(mehr …)