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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 9. Juli 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamm, Urteil vom 24.05.2012, Az. I-4 U 48/12
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 307 Abs. 1 BGB, § 475 BGB, § 312 c Abs. 1 BGB, Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Verwendung von zwei unterschiedlichen Widerrufsbelehrungen in ein und demselben Angebot einen Verstoß gegen § 4 Nr. 11 UWG i.V.m. § 312 c Abs. 1, Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB darstellt (Zum Volltext der Entscheidung hier). Denn eine Widerrufsbelehrung sei nur dann ordnungsgemäß, wenn sie für den Verbraucher eindeutig klarstelle, welche einzelnen Bedingungen für die Ausübung des Rechts gelten würden und welche Folgen die Ausübung des Rechts haben. Es dürften somit grundsätzlich keine unterschiedlichen Belehrungen erteilt werden, weil der Verbraucher dadurch irritiert werde und letztlich nicht wisse, welche der Belehrungen richtig sei und gelten solle (vgl. Senatsurteil vom 26.05.2011, Az. I-4 U 35 / 11). (mehr …)

  • veröffentlicht am 7. Februar 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtDie öffentlich-rechtlichen Sender Saarländischer Rundfunk (SR), Hessischer Rundfunk (HR) und die Deutsche Welle (DW) haben bei der Vergabe der letzten Kurzdomains (darunter „sr.de“, „dw.de“ und „hr.de“) durch die Denic am 12.01.2010 das Nachsehen gehabt. Die Domains waren von der Denic nach dem „first come, first serve“-Prinzip vergeben worden, berichtete heise. Die Sender prüfen derzeit rechtliche Schritte, um an die Domains zu gelangen.

  • veröffentlicht am 10. August 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Paderborn, Beschluss vom 22.07.2010, Az. 6 O 43/10
    § 312c Abs. 1 S. 1 BGB; §§ 3, 4 Nr. 11 UWG

    Das LG Paderborn hat darauf hingewiesen, dass eine von dem Händler in dem Pflichtfeld einer Internethandelsplattform hinterlegte Widerrufsbelehrung den gesetzlichen Anforderungen entspricht, und zwar auch dann, wenn ein in der Artikelbeschreibung zusätzlich vorhandener Link zur Widerrufsbelehrung nicht funktioniert oder auf eine falsche Webseite führt. Eine Irreführung könne darin nicht gesehen werden. Zitat: (mehr …)

  • veröffentlicht am 22. Januar 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Beschluss vom 10.12.2009, Az. VII ZB 41/09
    Vorbemerkung 3 Abs. 4 RVG VV

    Der BGH hat entschieden, dass im gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren eine Anrechnung einer (außergerichtlichen) Geschäftsgebühr auf eine (gerichtliche) Verfahrensgebühr nicht in Betracht kommt, wenn zwei unterschiedliche Rechtsanwälte diese Gebühren verdient haben. Entscheidend für die Anrechnung sei, dass dem bereits vorprozessual befassten Anwalt auf Grund der geringeren Einarbeitungsnotwendigkeit nur ein verkürzter Vergütungsanspruch entstehe. Bei einem nicht bereits außergerichtlich tätigen Anwalt treffe dies jedoch nicht zu. Dieser habe nämlich zum Zeitpunkt des Entstehens der Verfahrensgebühr noch keinen Anspruch auf eine Geschäftsgebühr erlangt. Die von einem anderen Anwalt verdiente Gebühr müsse sich der prozessual tätige Prozessbevollmächtigte nicht zurechnen lassen. Auch aus dem Grundsatz, dass Kosten nicht unnötig zu Lasten der anderen Partei in die Höhe getrieben werden dürften, ergebe sich keine Kürzung der Verfahrensgebühr, da die Anrechnungsregelung nicht dem Schutz des Prozessgegners diene. Zu beachten ist, dass sich dieser Beschluss noch auf die Rechtslage vor Inkrafttreten des neuen § 15a RVG bezieht (zum neuen § 15a RVG siehe Link: § 15 a). In aktuellen Fällen ist davon auszugehen, dass generell die volle Verfahrensgebühr festgesetzt würde und die Parteien sich um die Erstattung einer vollen oder halben Geschäftsgebühr auseinander setzen müssten.

  • veröffentlicht am 25. April 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammNach Mitteilung des Deutschen Anwaltsvereins hat der Bundestag eine weitere Reform der BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung) beschlossen, wonach es einem Rechtsanwalt / einer Rechtsanwältin zukünftig erlaubt ist, insgesamt drei statt wie bisher  nur  zwei  Fachanwaltsbezeichnungen zu führen. Das Gesetz wird zum 01.09.2009 in Kraft treten.

  • veröffentlicht am 26. Juni 2008

    OLG Frankfurt, Urteil vom 29.04.2008, Az. 11 U 32/04 (Kart)
    §
    § 19 Abs. 2 Nr. 1, 20, 33 GWB

    In einer kartellrechtlichen Entscheidung hat das OLG Frankfurt a.M. entschieden, dass zukünftig auch zweistellige Domains registriert werden müssen, wenn gleichlautende Countrycode-Top- Level-Domains (ccTDL) nicht existieren. Das OLG ließ der nationalen Registrierungsinstitution für Domains, DENIC, aber die Möglichkeit einer Löschung solcher Domains offen, für den Fall, dass eine gleichlautende ccTDL durch politische Entwicklungen entstehe. Die DENIC weigerte sich, für die Volkswagen AG die Domain „vw.de“ einzutragen, verwies auf ihre Richtlinien und darauf, dass zweistellige Domains weltweit technische Probleme nach sich zögen. 80 % der privaten und staatlichen Registrierungsbehörden ließen solche Eintragungen daher nicht zu. Im Übrigen könne und würde die Volkswagen AG im Internet hinreichend unter anderen Domains gefunden werden können. Das Oberlandesgericht entschied hingegen, dass die DENIC ein marktbeherrschendes Unternehmen (§ 20 GWB) sei, über eine marktbeherrschende Stellung im Sinne von § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB verfüge, weil sie auf dem sachlich und räumlich relevanten Markt ohne Wettbewerbersei und – im Rahmen einer Ermessensentscheidung – der Volkswagen ein überwiegendes Interesse an der Eintragung der Domain „vw.de“ zuzubilligen sei. Zumindest ein gewisser Anteil der Internet-Nutzer werde die Suche nach der Web-Seite der Klägerin aufgeben, wenn sie nicht unter der zuerst angewählten Domain (hier: vw.de) erreichbar sei. Nach den Ausführungen des Sachverständigen gehe im Übrigen von einer Domain „vw.de“ derzeit kein technisches Risiko aus.

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