The road to hell XVIII: Preisverleihung “Das Schriftstück des Jahres 2011″
Gerade, wenn wir glauben, nun aber wirklich alles auf den Tisch bekommen zu haben, was das Schattenreich zu bieten hat, erreicht uns aus den Untiefen dieses Planeten eine neue Lieferung vom Feinkost-Express (s. unten). Bei uns gilt in diesen Dingen immer noch der eherne Grundsatz: Ein frisches Produkt braucht die Panade, wie der Fisch das Fahrrad. Folglich haben wir auf jegliche Kommentierung und Bearbeitung verzichtet. Das äußerst feine Aroma dieser Seltenheit erschließt sich dem Liebhaber des Wettbewerbsrechts ganz von selbst. Angesichts des insgesamt schweren Abgangs überlegen wir aber gerade, ob es sich hier möglicherweise um ein juristisches Laien-Fugu handelt. Zum Werk - einer anwaltlich vorbereiteten Unterlassungserklärung für einen angeblichen Wettbewerbsverstoß:
“Unterlassungserklärung
XYZ
verpflichtet sich für Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft gegenüber
ABC
es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr Artikel ohne den nach PreisangabenVO anzugebenden Grundpreis pro Mengeneinheit anzubieten.
Die Firma verpflichtet sich weiter, die Anwalts-Kosten der Abmahnung in Höhe von EUR EUR 265.– zu übernehmen und an den Rechtsanwalt … zu zahlen.“
Wir haben dieser vorgefertigten Unterlassungserklärung den Preis “Schriftstück des Jahres 2011″ verliehen. Der Kollege bekommt von uns jetzt allerdings kein Geldgeschenk. Es verhält sich eher umgekehrt.



















