The road to hell XXVIII: Bitte helfen Sie mir, meine Sesamstraßen-Musik wird in Guantanamo eingespielt!
Wer Ernie und Bert schon immer als nervige Terroristen empfand, der hat eine gewisse Ahnung, was nervige Terroristen bei Ernie und Bert empfinden. In Guantanamo sollen jedenfalls Insassen endlos mit der Sesamstraße beschallt worden sein, berichtet die Welt (hier). Einmal angenommen, Guantanamo läge auf Sylt - wie wäre es hier eigentlich um die Rechte der Jim Henson Company bestellt? Im Gesetz finden wir Trost: Der Urheber hat gemäß § 14 UrhG das Recht, eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung seines Werkes zu verbieten, die geeignet ist, seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Werk zu gefährden.” Die Spontansichtung zweier Fachkommentare bestätigt uns folgende Interpretation des Begriffs “andere Beeinträchtigung”: “Weiter werden herabsetzende Eingriffe erfasst, die nicht das Werk verändern, sondern das Umfeld betreffen, in das das Werk gebracht wird.” (Wandtke/Bullinger, UrhR, 3. Aufl. [2010], § 14, Rn. 3). oder auch: “Zu solchen indirekten Eingriffen gehört beispielsweise die Präsentation von Werken an einem dem Grundcharakter des Objektes zuwiderlaufenden Ort [m.w.N.]” (Dustmann in: Fromm/Nordemann, UrhR, 10. Aufl. [2008], § 14, Rn. 12). Bleiben nur noch zwei Fragen:
1) Wer will klagen?
2) Und mögen Sie die Combo mit Hund? (hier, a.E.)
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